FAQs zur aktuellen Situation
(letzte Änderung: 29.04.2002)
1. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat angekündigt, Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com zu erheben. Wie reagiert LetsBuyIt.com?
LetsBuyIt.com weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
2. Wird es zu einem Ausschluss der LetsBuyIt.com vom Neuen Markt kommen?
Mit Urteil vom 23. April 2002 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main der Deutschen Börse untersagt, die neuen Delisting-Regeln des Neuen Marktes für „Unternehmen mit geringem Marktwert“ (Aktienkurs unter 1 Euro und Börsenkapitalisierung unter 20 Millionen Euro) auf LetsBuyIt.com anzuwenden. Diese einstweilige Verfügung hat solange Bestand, bis in dieser Sache eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht. Die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ist bislang weder von LetsBuyIt.com noch von der Deutschen Börse beantragt worden. Ein solches Hauptsacheverfahren würde schätzungsweise ein Jahr dauern.
Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am 27. März 2002 bekannt gegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres aussetzen zu wollen.
3. Wie ist der Jahresabschluss der LetsBuyIt.com für 2001 ausgefallen?
Hierzu lesen Sie bitte unseren Jahresabschluss.
4. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies für den Rest der Gesellschaft?
Die schwedische Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und Insolvenz angemeldet. LetsBuyIt.com wird von nun an die Geschäftstätigkeit von Deutschland und England aus führen. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen bewirken die Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft um ca. 65% sowie die Reduzierung der Belegschaft um 30 Personen, während der Großteil der 1,3 Millionen Mitglieder und des monatlichen Umsatzes von ca. 1 Millionen Euro erhalten bleibt.
5. Die Aufsichtsratmitglieder Frank Verschoor und Lothar Lanz sind zurückgetreten. Was sind die nächsten Schritte?
LetsBuyIt.com plant den derzeitigen Vorstand John Palmer als alleinigen Aufsichtsrat einzusetzen. Ferner beabsichtigt LetsBuyIt.com Arne Stoldt und Gideon Lask als Vorstände zu ernennen. Arne Stoldt soll das operative Geschäft leiten und Gideon Lask die strategische Entwicklung vorantreiben. Beide Vorschläge werden einer in Kürze einzuberufenden Hauptversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.
6. Warum hat LetsBuyIt.com im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben?
Am 20. Dezember 2001 wurde die Kapitalerhöhung von der Deutschen Börse zugelassen. Durch die Kapitalerhöhung hat LetsBuyIt.com vertragliche Verpflichtungen erfüllt, die aus Investitions- und Aktienleihverträgen resultierten. Derzeit beträgt die Anzahl der ausstehenden Aktien 336.641.939.
7. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
8. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
9. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
10.Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kim Schmitz und LetsByIt.com?
LetsBuyIt.com ist mit Herrn Schmitz persönlich keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern mit der KimVestor AG. Die KimVestor AG hat mit LetsBuyIt.com am 24.01.2001 einen Darlehensvertrag i.H.v. €1,150,000 abgeschlossen und hat hierfür LetsBuyIt.com Aktien erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der KimVestor AG.
LetsBuyIt.com befürwortet eine Aufklärung des Vorwurfs des Insiderhandels und wird den ermittelnden Instanzen jedwede Unterstützung entgegenbringen.
gruss,
holle
(letzte Änderung: 29.04.2002)
1. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat angekündigt, Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com zu erheben. Wie reagiert LetsBuyIt.com?
LetsBuyIt.com weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
2. Wird es zu einem Ausschluss der LetsBuyIt.com vom Neuen Markt kommen?
Mit Urteil vom 23. April 2002 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main der Deutschen Börse untersagt, die neuen Delisting-Regeln des Neuen Marktes für „Unternehmen mit geringem Marktwert“ (Aktienkurs unter 1 Euro und Börsenkapitalisierung unter 20 Millionen Euro) auf LetsBuyIt.com anzuwenden. Diese einstweilige Verfügung hat solange Bestand, bis in dieser Sache eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht. Die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ist bislang weder von LetsBuyIt.com noch von der Deutschen Börse beantragt worden. Ein solches Hauptsacheverfahren würde schätzungsweise ein Jahr dauern.
Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am 27. März 2002 bekannt gegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres aussetzen zu wollen.
3. Wie ist der Jahresabschluss der LetsBuyIt.com für 2001 ausgefallen?
Hierzu lesen Sie bitte unseren Jahresabschluss.
4. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies für den Rest der Gesellschaft?
Die schwedische Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und Insolvenz angemeldet. LetsBuyIt.com wird von nun an die Geschäftstätigkeit von Deutschland und England aus führen. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen bewirken die Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft um ca. 65% sowie die Reduzierung der Belegschaft um 30 Personen, während der Großteil der 1,3 Millionen Mitglieder und des monatlichen Umsatzes von ca. 1 Millionen Euro erhalten bleibt.
5. Die Aufsichtsratmitglieder Frank Verschoor und Lothar Lanz sind zurückgetreten. Was sind die nächsten Schritte?
LetsBuyIt.com plant den derzeitigen Vorstand John Palmer als alleinigen Aufsichtsrat einzusetzen. Ferner beabsichtigt LetsBuyIt.com Arne Stoldt und Gideon Lask als Vorstände zu ernennen. Arne Stoldt soll das operative Geschäft leiten und Gideon Lask die strategische Entwicklung vorantreiben. Beide Vorschläge werden einer in Kürze einzuberufenden Hauptversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen.
6. Warum hat LetsBuyIt.com im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien ausgegeben?
Am 20. Dezember 2001 wurde die Kapitalerhöhung von der Deutschen Börse zugelassen. Durch die Kapitalerhöhung hat LetsBuyIt.com vertragliche Verpflichtungen erfüllt, die aus Investitions- und Aktienleihverträgen resultierten. Derzeit beträgt die Anzahl der ausstehenden Aktien 336.641.939.
7. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
8. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
9. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
10.Welcher Zusammenhang besteht zwischen Kim Schmitz und LetsByIt.com?
LetsBuyIt.com ist mit Herrn Schmitz persönlich keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern mit der KimVestor AG. Die KimVestor AG hat mit LetsBuyIt.com am 24.01.2001 einen Darlehensvertrag i.H.v. €1,150,000 abgeschlossen und hat hierfür LetsBuyIt.com Aktien erhalten. Darüber hinaus bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der KimVestor AG.
LetsBuyIt.com befürwortet eine Aufklärung des Vorwurfs des Insiderhandels und wird den ermittelnden Instanzen jedwede Unterstützung entgegenbringen.
gruss,
holle