FAQs zur aktuellen Situation
(letzte Änderung: 29.04.2002)
1. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat angekündigt, Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com zu erheben. Wie reagiert LetsBuyIt.com?
LetsBuyIt.com weist diese VorwĂĽrfe entschieden zurĂĽck. Eine ausfĂĽhrliche Stellungnahme finden Sie hier.
2. Wird es zu einem Ausschluss der LetsBuyIt.com vom Neuen Markt kommen?
Mit Urteil vom 23. April 2002 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main der Deutschen Börse untersagt, die neuen Delisting-Regeln des Neuen Marktes für „Unternehmen mit geringem Marktwert“ (Aktienkurs unter 1 Euro und Börsenkapitalisierung unter 20 Millionen Euro) auf LetsBuyIt.com anzuwenden. Diese einstweilige Verfügung hat solange Bestand, bis in dieser Sache eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht. Die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ist bislang weder von LetsBuyIt.com noch von der Deutschen Börse beantragt worden. Ein solches Hauptsacheverfahren würde schätzungsweise ein Jahr dauern.
Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am 27. März 2002 bekannt gegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres aussetzen zu wollen.
3. Wie ist der Jahresabschluss der LetsBuyIt.com fĂĽr 2001 ausgefallen?
Hierzu lesen Sie bitte unseren Jahresabschluss.
4. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies fĂĽr den Rest der Gesellschaft?
(letzte Änderung: 29.04.2002)
1. Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat angekündigt, Strafanzeige gegen LetsBuyIt.com zu erheben. Wie reagiert LetsBuyIt.com?
LetsBuyIt.com weist diese VorwĂĽrfe entschieden zurĂĽck. Eine ausfĂĽhrliche Stellungnahme finden Sie hier.
2. Wird es zu einem Ausschluss der LetsBuyIt.com vom Neuen Markt kommen?
Mit Urteil vom 23. April 2002 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main der Deutschen Börse untersagt, die neuen Delisting-Regeln des Neuen Marktes für „Unternehmen mit geringem Marktwert“ (Aktienkurs unter 1 Euro und Börsenkapitalisierung unter 20 Millionen Euro) auf LetsBuyIt.com anzuwenden. Diese einstweilige Verfügung hat solange Bestand, bis in dieser Sache eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht. Die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ist bislang weder von LetsBuyIt.com noch von der Deutschen Börse beantragt worden. Ein solches Hauptsacheverfahren würde schätzungsweise ein Jahr dauern.
Mit dem Urteil ist auch der Vollzug des von der Deutschen Börse am 27. März 2002 bekannt gegebenen Ausschlusses der LetsBuyIt.com-Aktie vom Handel im Neuen Markt gestoppt. Gegen das Urteil gibt es keine Rechtsmittel, weil es im Eilverfahren ergangen ist. Die Deutsche Börse hat aufgrund des Urteils angekündigt, die neuen Delisting-Regeln für alle Firmen am Neuen Markt bis auf weiteres aussetzen zu wollen.
3. Wie ist der Jahresabschluss der LetsBuyIt.com fĂĽr 2001 ausgefallen?
Hierzu lesen Sie bitte unseren Jahresabschluss.
4. Warum musste die schwedische Niederlassung Insolvenz anmelden und welche Konsequenzen hat dies fĂĽr den Rest der Gesellschaft?
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