1. Warum hat man sich zu dieser Umstrukturierung entschieden?
Wir haben uns entschieden, Stellen abzubauen und alle Back-Office-Funktionen in Deutschland und Schweden zu bündeln, um unsere Kosten zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu erhöhen. Im Zuge dessen ist die französische Geschäftsstelle geschlossen und das Büro in Großbritannien stark verkleinert worden. Wir glauben, dass unser neues Geschäftsmodell es uns ermöglichen wird, unsere größte Stärke auszuschöpfen - das Konzept der gebündelten Nachfrage.
2. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
3. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
4. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
5. Wie ist die Anhörung des Frankfurter Landgerichts im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Deutsche Börse AG verlaufen?
Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat am 19. Dezember 2001 den Antrag auf Einstweilige Verfügung der LetsBuyIt.com, wonach die sogenannten Penny Stock-Regelungen erst ab 1. April 2002 auf die Gesellschaft anwendbar sein sollen, als unbegründet abgelehnt. Zugleich wurden gleichlautende Anträge von 5 weiteren Neue Markt-Gesellschaften auf Einstweilige Verfügung ebenfalls als unbegründet abgelehnt (GfN, Wizcom, NSE, Infogenie und EMS New Media). Damit hat die 3. Kammer für Handelssachen entgegen den bisherigen 22 Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt entschieden. Das Gericht hatte die 6 Verfahren zusammengefasst entschieden. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in ca. 3 Wochen erwartet.
6. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.