Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG
26.02.2014 ]
WKN:
500910ISIN:
DE0005009104cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom 24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese erlassen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig. ...[...]
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