Moin,
ich weiß, das Thema hatten wir schon zur genüge, aber dennoch habe ich mir das mit der Verbindlichen Auskunft noch mal selbst angeschaut und wollte meine Einschätzung hier teilen. Gestellt wurde die Auskunft ab Ende 2018, positive Antwort nicht ganz befriedigend, nachgehakt und noch mal positive Auskunft.
"Ende 2018 wurden Maßnahmen ergriffen..." Das heißt für mich, dass die damals schon etwas umgesetzt haben und aufgrund dieser Umsetzung eine verbindliche Auskunft gestellt haben. Das wiederum bedeutet, dass LS schon ab Beginn 2019 (also nicht erst ab Mai 2020, wo die verbindl. Auskunft positiv beschieden wurde, denn häufig setzt man erst NACH einer positiven Auskunft den angefragten Sachverhalt um) nicht mehr in das Risiko des § 8b Abs. 7 KStG läuft. Im Konzernabschluss 2019 Seite 16 steht zu den Steueraufwendungen folgendes:
www.ls-d.de/media/finanzberichte/...Geschaeftsbericht2019.pdf
"Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verminderten sich um TEUR 4.805 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 4.773. In den Aufwendungen für 2019 ist ein Betrag in Höhe von TEUR 3.023 enthalten, der sich aus dem steuerlichen Sondereffekt im Zusammendang mit § 8b (7) KStG ergibt. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Steueraufwand aus der geschäftlichen Tätigkeit 2019 TEUR 1.750 betragen."
Da wir nun eine positive Auskunft haben, sollte dann doch der gesamte Betrag von TEUR 3.023 nun vom Finanzamt in Q2/2020 zurückgefordert werden können. Diese Forderungseinbuchung müsste in Q2 dann so etwa einen Mehr-Ertrag von ca. Euro 0,95 pro Aktie bedeuten.
Die noch bestehenden Steuerrückstellungen für vor allem 2018 i.H.v. ca. 15,8 Mio. (= fast glatt 5,00 Euro pro Aktie!) im Zusammenhang mit § 8b (7) sind mit der verbindlichen Auskunft NICHT gelöst, da sie vor den Ende 2019 getroffenen Maßnahmen stattfanden.
Für 2018 will man nach § 163 AO auf Erlass wegen Unbilligkeit argumentieren. Ich denke, da ist das Kind in den Brunnen gefallen und wir sollten eher damit rechnen, dass das FA hart bleibt und keine Unbilligkeit sieht. M.E. werden wir von den 15 Mio. daher eher nix bis max. die Hälfte sehen, vielleicht "einigt" man sich da auf einen Betrag und dann bekommen wir halt 3-5 Mio. zurück. Das wäre doch dann noch mal 1 EUR obendrauf...
Zeitlich kann ich mir vorstellen, dass ein Ergebnis erst nach der HV in Q4/2020 kommt, damit LS nicht in die Bredouille kommt, vielleicht doch was ausschütten zu "müssen", z.B. aufgrund eines Gegenantrags. ;-)