mir Agor mal anzuschauen! Ein verdammt heißes Teil!! Ich habe mal was zur Insolvenz zusammengestellt, bezieht sich zwar auf Qimonda, kann man aber auch hier anwenden!!
Was zum Insolvenzverfahren:
Wie einige schon richtig angemerkt haben, ist die Frage für Aktionäre hier, ob die AG als solche weitergeführt werden soll. Dass es zumindest eine Teil-Rettung von Qimonda geben wird, steht außer Frage.
Ich habe mir Tage und Nächte um die Ohren geschlagen, um mir Informationen zu den Möglichkeiten im Insolvenzfahren, der Beteiligungsstruktur der AG, der Vertrickung von Infineon mit Qimonda (was muss IFX zahlen, wenn nur Dresden gerettet wird?), den Interessen der Gläubiger und den letzten großen Insolvenzverfahren des Herrn Jaffe zu beschaffen. Ich habe sowohl mit der IR-Abteilung von Qimonda als auch mit der von IFX gesprochen, außerdem mit Experten im Insolvenzrecht. Zudem habe ich jede Qimonda-Meldung und vor allem die Äusserungen der Betiligten genau hinterfragt.
Zugegeben: Ich war eher ein Laie auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Man hörte immer nur "Teil-Rettung ist möglich", "Schulden müssen nicht mitgetragen werden". Für mich klang das alles danach, dass ein Investor nur einige Assets bzw. das operative Geschäft der AG übernimmt. Die erste größere Hoffnung bei mir weckte das Interview von Herrn Kley in der Süddeutschen. Vor allem die Aussage, dass der Investor "die US-Fabrik nicht übernehmen" müsse und dass man selbst bis zur Insolvenz mit einem Investor verhandelt habe, was jetzt Herr Jaffe macht, ließ mein verstärktes Interesse wecken. Die Kanzlei von Herrn Jaffe ließ zuletzt durchblicken, dass man an eine übertragende Sanierung denke. Gut, das ist wenig verwunderlich und sagt noch nichts darüber aus, ob das Unternehmen als Ganzes verkauft wird. Dann entdeckte ich das Interview mit Herrn Jaffe im Bayrischen Rundfunk, in der er ebenfalls klar durchblicken lässt, dass er ein Insolvenzplanverfahren (mit übertragender Sanierung) anstrebt. Und genau das ist de entscheidende Punkt, der meines Erachtens durch Unwissenheit vieler überaupt nicht erkannt wurde.
Insolvenzplanverfahren: Sanierungsplan
Das Insolvenzplanverfahren ist eine vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung geschaffene Möglichkeit zur Sanierung in der Insolvenz. Der Insolvenzplan/ das Insolvenzplanverfahren stellt einen vom Insolvenzverwalter geleiteten (komplexen) Vergleich dar, dem die Mehrheit der Gläubiger (in Gruppen aufgeteilt und mit Stimmrechten entsprechend ihrer Forderungshöhe ausgestattet) zustimmen muss.
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Der Insolvenzplan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt und nach Annahme durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt, nach Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. In der Praxis sind Insolvenzpläne leider bisher recht selten. Für weniger als 1% aller insolventen Unternehmen wurde bisher ein Insolvenzplan vorgelegt, dabei handelte es sich überwiegend um Sanierungspläne.
Vorteile und Risiken
Gläubiger
Den deutlichsten Unterschied zur Abwicklung eines Unternehmerns durch Liquidation bildet das wesentlich größere Mitbestimmungsrecht der Gläubiger einhergehend mit erhöhtem Risiko.
Das Insolvenzplanverfahren bringt in der Regel höhere Auszahlungsquoten für die Gläubiger. Erfahrungsgemäß werden die Quoten im Insolvenzplanverfahren meist nach drei bis sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung ausgezahlt; in der Regelinsolvenz oft erst nach Jahren.
Schuldner
Für Sie bringt das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsplan die Möglichkeit Eigentümer des Unternehmens zu bleiben. Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft kann so erhalten werden.
Ich habe große Hochachtung vor Herrn Jaffe, denn das Insolvenzplanverfahren verlangt enorme Anstrengungen und ist hochkomplex, sicherte aber das ganze Unternehmen, sofern die Gläubiger zustimmen. Das haben sie laut Herrn Tillich bereits Ende letzter Woche getan(!). Herr Jaffe will natürlich auch die über 1.000 Arbeitsplätze in München retten und das geht natürlich nur mit einem Komplettverkauf, den die Münchener sind direkt bei der AG beschäftigt. Auch verstehe ich erst jetzt, was es bedeutet, dass man das Unternehmen einem Investor schuldenfrei zur Übernahme anbieten kann.