Denke, das im Moment alles über Tage passiert und dann Untertage versetzt wird, von daher ist mir auch nicht klar, warum man das jetzt Untertage machen soll, d.h. alle Maschinen dann Untertage aufbauen? Außerdem liegt es wohl nicht am Trennverfahren, ob man versetzen kann oder nicht. Die Frage wäre halt, warum kann man in Unterbreizbach versetzen und woanders nicht bzw. weniger?
Siehe auch von ffg (Flussgebietsgemeinschaft Weser):
"Einstapeln und Versatz unter Tage
Im Hinblick auf die Produktionsabwässer ist eine Verbringung unter Tage als Lösung oder durch Zugabe von Zuschlagsstoffen in verfestigter Form vorgesehen. Es kommen grundsätzlich drei Maßnahmenvarianten in Frage:
Maßnahme A: Einstapeln von Salzlösungen
Maßnahme B: Einbringen unter Zugabe von Zuschlagsstoffen
Maßnahme C: Versatz als Dickstoff/verfestigt mit tragender Wirkung
Derzeit wird von K+S eine neue Eindampfanlage, die den ersten Aufbereitungsschritt der KKF-Anlage darstellt, am Standort Hattorf für eine Aufgabemenge von 2,8 Mio. m3/a gebaut. Zusammen mit den Eindampfanlagen am Standort Wintershall besteht dann im Werk Werra eine Gesamtkapazität zur Eindampfung von ca. 6 Mio. m3/a Salzlauge. Infolge der in der neuen KKF-Anlage stattfindenden Reduzierung der Produktionsabwässer um 1,5 Mio. m3/a, verbleibt eine Restmenge in einer Größenordnung von ca. 3,1 Mio. m3/a, die zu entsorgen ist. Zur weiteren Verringerung dieser Restmenge ist das Einstapeln von Salzlösungen unter Tage in Grubengebäuden am Beispiel der Grube Neuhof-Ellers vorgesehen. Es handelt sich bei den vorgesehenen Maßnahmen um technische Lösungen, die von K+S an anderen Standorten (z. B. Unterbreizbach) bereits erfolgreich umgesetzt werden und die fachlich vom Runden Tisch "Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" gewürdigt wurden.
In diesem Zusammenhang sind jedoch u. a. noch folgende Untersuchungen und Prüfungen notwendig:
Chemische und physikalische Eigenschaften der Gesteine im Grubengebäude
Standsicherheit im Grubengebäude
Versatzrezepturen
Realisierungsfähige Einbringungstechniken
Materialverfügbarkeit
Genehmigungsrechtliche Fragen,
so dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Entsorgung von Produktionsabwässern in ausgewählten Grubengebäuden erst ab 2021 erfolgen kann."
www.fgg-weser.de/gewaesserbewirtschaftung/...rsatz-unter-tage