...um das gestrige thema abzuschliessen ist es wohl NICHT so, dass man ABGEWIESEN wird, sofern man keinen beduerftigkeitsnachweis vorlegen kann...
auszug einer anfrage an den dachverband tafel e.v.
"
... ich las auf ihrer homepage folgenden:
5. Wie stellen die Tafeln sicher, dass die Hilfe bei den Bedürftigen
ankommt?
Durch ihre lokal begrenzten Gebiete kennen die Tafelbetreiber ihre
Region sehr genau. Da sich zudem die Bedürftigen selbst bei den Tafeln
melden, können die ehrenamtlichen Mitarbeiter vor Ort sicherstellen,
dass die Hilfe direkt dort ankommt, wo sie benötigt wird. Die
Bedürftigkeit der Tafel-Kunden lassen sich die Tafeln durch die Vorlage
offizieller Dokumente (z.B. Hartz-IV-Bescheid, Bescheid über Sozialhilfe
etc.) nachweisen.
...
was, wenn "ich" keinerlei nachweise vorzeigen kann... darf ich dann
weiter hungern, muss ich im winter weiter frieren... wird mir faktisch
jedwede hilfe verweigert???"
auszug an eine antwort des dachverbandes tafel e.v.
"..natürlich werden Sie bei den Tafeln nicht weggeschickt. Sie würden auf alle Fälle mit Lebensmitteln für eine Woche versorgt werden. Für eine längerfristige Versorgung müssten Sie dann allerdings mit der örtlichen Tafel vereinbaren, wie eine weitere Versorgung gestaltet werden könnte. Das kann man pauschal nicht beantworten, da dies auch immer in erster Linie von den Spenden abhängig ist, die die jeweilige von den örtlichen Händlern erhält...."
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damit ist das thema erledigt...zurueck zur sdf ;-)