nunmehr 3 Mrd. statt 2,45 Mrd. umgewandelt werden. D.h. der Anteil der Neuaktionäre wird steigen. Mit 200:1 ist nicht zu rechnen. Wer höheres Risiko geht, will auch mehr Chance auf Rendite. Daher eher 250+ :1. Schätze am Wochenende wissen wir mehr
hier zum Vergleich das alte Konzept:
Im Rahmen der von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den Vertretern der zu „Adhoc-Komitees“ zusammengeschlossenen, wesentlichen Gläubiger (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN:
DE000A0LNA87) geführten Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt: Im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das bestehende Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals herabgesetzt...
www.ivg.de/de/investor-relations/news/...chutzschirmverfahren/