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IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden

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Moneymachine:

IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden

34
01.04.11 04:24
Prost Mahlzeit !!



Der Verschuldungsgrad von 607 Prozent ist fast doppelt so hoch wie bei Pro Sieben Sat 1. Die Nettoschulden belaufen sich bei einem Eigenkapital von 898 Millionen Euro auf 5,447 Milliarden Euro.

www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...mp;a=false#image
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Nordland:

Wertlose Ausbuchung

3
23.04.16 12:23
Ich gehöre auch zu den IVG-Geschädigten. Ich greife noch einmal das Thema der steuerlichen Behandlung der Verluste auf. Es gab ja die unterschiedliche Behandlung zwischen denjenigen, die von einer wertlosen Ausbuchung betroffen waren und denjenigen, die kurz vorher noch zu einem symbolischen Cent-Betrag verkauften.

Nunmehr hat das Finanzamt bei mir diese Ungleichbehandlung korrigiert. Das heißt, der Verlust wurde auch für die wertlose Ausbuchung anerkannt. Ich erhielt Steuer zurück für andere Verkaufsgewinne, der verbleibende Verlust wurde mir bescheinigt. Hintergrund ist eine BFH-Entscheidung (BFH, Urteil vom 12.5.2015 – IX R 57/13). Hier hat die Rechtsprechung wenigstens für einen kleinen Teilaspekt Gerechtigkeit hergestellt. Wie es den anderen erging, die keinen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatten, weiß ich nicht. Vermutlich gucken die in die Röhre.

Ich bin froh, dass das geklärt ist. Traurig bleibt es freilich, dass man in Anbetracht des skandalösen Umgangs mit den Kleinaktionären noch so stark dafür kämpfen musste, wenigstens die Verluste steuerlich anerkannt zu bekommen.  
jrBroker76:

Positive Fortführungsprognose

 
13.05.16 23:23
www.jurion.de/de/news/338981/...en-der-Entschaedigungspflicht

"Entschädigungspflicht für den Verlust von Anteilseigentum in der Insolvenz"

jens4321:

Beitrag 13.5.2016

 
27.05.16 14:54
Interessant! Ist ein Interessenvertreter bekannt, der die Interessen der Aktionäre diesbezüglich wahrnehmen würde, die lediglich die Ausbuchung als "wertlos" hinnehmen mussten und nicht einmal vom FA (wie zuvor beschrieben) den Verlust angerechnet bekommen?
epcopal:

Klagen

 
14.06.16 11:53
Laufen noch irgendwelche Klagen?
pioti:

nichts neues

 
30.06.16 21:28
aber eine schöne Auflistung der Beschlüsse:

dejure.org/dienste/vernetzung/...;Aktenzeichen=6%20T%20178/14
jrBroker76:

Gibt doch schöne neue Namen...

 
07.07.16 18:21
pioti:

davon kann man schon ausgehen,

2
30.08.16 23:00
für 2 Milliarden Schulden kriegen die neuen Besitzer locker 3 Milliarden wieder und es bleibt noch was übrig...

damit sind sie aber mehr als 100% entschädigt. Im Sinne der Gerechtigkeit müsste die Differenz mindestens an die anderen Gläubiger und dann an die alten Aktionäre ausgezahlt werden.

Ich befürchte, dass die deutsche Gesetzgebung einer anderen Meinung ist. Da wäre ich bei TTIP schon optimistischer....
pioti:

hier noch der Link

 
30.08.16 23:01
www.finanzen.net/nachricht/aktien/...er-IVG-Immobilien-5057613



pioti:

so geht das

 
13.09.16 21:19
www.immobilien-zeitung.de/137869/...eidung-fuer-ivg-investoren
jrBroker76:

OfficeFirst WKN A2ASHC

 
06.10.16 14:26
Immobilien mit fast 7% Rendite laut Prospekten...
Danke Amtsgericht und Landgericht Bonn!!
jrBroker76:

Update zur ausserordentlichen HV am 23.12.2016

2
17.11.16 20:30
Ausschüttung von einer 1 MRD Euro oder 80 Euro je Aktie geplant

Laut Bundesanzeiger vom 15.11.2016, Einladung zur HV , haben sich 50 MIO Euro an Gläubiger gemeldet die
Ansprüche geltend gemacht haben. Wer waren diese Gläubiger denn noch? Bei 12,5 Mio Aktien der neuen IVG bedeutet es 4 Euro je Aktie. Zahlen die Aktionäre diese 4 Euro um direkt an die Dividende zu kommen ??

Nicht vergessen... Es bleiben nach Verkauf von Office First schlappe 1,3 MRD plus X über, 4 % (ca. 50 Mio) können werden noch fließen.

Storage Etzel und Triuva sind noch da. Mit dem Verkaufserlös der Private Funds GmbH hat man wohl das Insolvenzverfahren finanziert. Also sollten doch mehr als die 1,75 Mrd der Schulden, die die Hedgefonds getauscht haben am Ende noch rauszuholen sein.

jrBroker76:

Paragraph 233 Aktiengesetz

2
21.12.16 12:51
(2) Die Zahlung eines Gewinnanteils von mehr als vier vom Hundert ist erst für ein Geschäftsjahr zulässig, das später als zwei Jahre nach der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung beginnt. Dies gilt nicht, wenn die Gläubiger, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses begründet worden waren, befriedigt oder sichergestellt sind, soweit sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung des Jahresabschlusses, auf Grund dessen die Gewinnverteilung beschlossen ist, zu diesem Zweck gemeldet haben.....

1.000.000.000 ist etwas mehr....
Wer hat Anspruch ? Wer kann Gläubiger sein im Sinne dieses Absatz?    
pioti:

IVG Hauptversammlung-Bericht 2017

 
18.12.17 16:56
valora.de/ftp/HVIVG20171115.pdf


vielleicht interessiert das den einen oder anderen
pioti:

davor gab es auch schon was

 
18.12.17 16:59
valora.de/ftp/HVIVG.pdf

ThomasZuern:

Fachaufsatz von Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß

 
15.07.18 13:21
Wer kann den Fachaufsatz von Schmidt-Preuß, Matthias; Entschädigungspflicht für den Verlust von
Anteilseignern In: NJW 2016 Heft Nr. 18,  S. 1269 - S. 1273 als Kopie hier zur Verfügung stellen? Im Text ist von einem Kompensationsanspruch des im Wege des "Debt-Equity-Swaps" ausgeschlossenen Anteilsinhabern die Rede.  
jrBroker76:

Bericht der Bundesregierung zum ESUG

 
13.10.18 15:27
Die pdf sind im Link runterzuladen.    www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/...8_Bericht_ESUG.html

"Ferner sollte geprüft werden, ob § 56a InsO in der Eigenverwaltung und nur dort (Verweis
in § 274 InsO) generell gestrichen werden sollte, um derartigen Verflechtungen keinen
Vorschub zu leisten. Aus Sicht der (Haupt-)Gläubiger wäre die Planbarkeit der Sanierung
dann zwar ebenfalls verringert, aber zugleich mit dem neutraleren Sachwalter die Wahrnehmung
der objektiven Gläubigerinteressen erhöht. Diese Erhöhung der Neutralität des Sachwalters
kann eine Sanierung durchaus fördern. Während § 56a InsO in der Regelverwaltung
durchaus Vorteile hat, führt seine Anwendung in der Eigenverwaltung zum Problem der family
& friends-Ausschüsse sowie zur Netzwerkbildung von Beratern mit Sachwaltern und
Profi-Gläubigern. Insofern erscheint hier das Recht zu einer verbindlichen Vorgabe (§ 56a
Abs. 2 InsO) insbesondere dann fragwürdig, wenn man mit dem Sachwalter eine neutrale
Vertrauensperson für alle Beteiligten und die Gläubigergesamtheit in Eigenverwaltungsfällen
positionieren will. Auch insoweit ist stets die Verknüpfung mit der Frage zu beachten, ob bereits
hinreichend sichergestellt ist, dass nur „gute“ Verfahren Zugang zur Eigenverwaltung
erhalten."
"Bei der Haftung in der Eigenverwaltung muss sich der Gesetzgeber entscheiden, ob er –
im Lichte einer zu erwartenden BGH-Entscheidung – aktiv werden möchte. Er kann dann
zwischen einer Organaußenhaftung gegenüber den Beteiligten oder der Klarstellung und
Verfeinerung der gesellschaftsrechtlichen Binnenhaftung wählen. Dabei ist auch abzustimmen,
wie Generalbevollmächtigte und andere beteiligte Insolvenzexperten haften. Darüber
hinaus sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit des Schuldners, im Rahmen des § 270a InsO"
Gartenzwergn.:

gibt es was Neues ?

 
08.07.19 17:49
ThomasZuern:

Fachaufsatz von Schmidt-Preuß, NJW 2016

 
21.07.19 14:40
auf den Seiten 1269 bis 1273 berichtet Professor Dr. Schmidt Preuß über eine Schadenersatzpflicht
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer. Ein solcher Schadenersatz würde auch im Insolvenzfall gelten,  sofern bei
Antrag auf Planinsolvenz eine positive Fortführungsprognose des betroffenen Unternehmens
vorgelegen hätte.  Schmidt-Preuß behandelt im Einführungsteil auch die IVG Immobilien AG (alt).
Schmidt-Preuß ist emeritierter Professor für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität
Bonn. Ob bei dem Bonner Unternehmen IVG Immobilien AG im März 2014 eine positive Fortführungsprognose vorgelegen hat, behandelt Schmidt-Preuß in dem Fachaufsatz von 2016 leider
nicht. Weiß jemand, ob seither ein weiterer Fachaufsatz zu der Thematik "Schadenersatz für Alteigentümer" hinzugekommen ist?
Gartenzwergn.:

hier meiner Meinung nach sehr aussagefähige Sache.

 
22.07.19 17:00
www.indat.info/Home/Presse/...46a2f4ebd50c4e6ecc20d5cb207a74f

also nix für Ungut, nur zur Info. o.k.?
Gartenzwergn.:

welch reges Interesse, 128 Zugriffe derzeit ...

2
22.07.19 18:24
… obwohl der Fall hoffnungslos erscheint. Was kann man tun ? Auf alle Fälle die Ausbuchung von der Depotbank schön aufbewahren. Aber mehr, so ist zu befürchten, geht hier nicht. Muß ja immer welche geben die die Zeche bezahlen...
n.m.M. und weiter nix....
Schackelstern:

aber vielleicht werden ja noch einmal in Zukunft

 
30.04.21 07:07
paar Sachen unter die Lupe genommen, wer weiß ?
Ein Beispiel derzeit ist die getgoods.de  ( WKN 556060 ) wo einige Musterklageverfahren ( siehe bundesanzeiger ) anhängig sind. Wer weiß was die Zukunft bringt....
Glück auf & Daumen hoch
Schackelstern:

aber vielleicht werden ja noch einmal in Zukunft

 
30.04.21 07:07
paar Sachen unter die Lupe genommen, wer weiß ?
Ein Beispiel derzeit ist die getgoods.de  ( WKN 556060 ) wo einige Musterklageverfahren ( siehe bundesanzeiger ) anhängig sind. Wer weiß was die Zukunft bringt....
Glück auf & Daumen hoch
Schackelstern:

aus heutiger Sicht ist der Rummel ganz anders...

 
29.11.22 20:05
...zu sehen.

Nach wie vor ist die Abwicklung der Angelegenheit meines Erachtens einzigartig hier bei dem Ding...so schnell war die Ausbuchung da und hat auch das AG gearbeitet...sensationell...

Übigens wurde heute verlautet, daß bei Schlecker A wie Anton auch noch mal nachgeschaut wird, also das Verfahren nochmal neu bewertet oder aufgerollt... nur mal als Info...

Die Zeit wirds zeigen...
Glück auf
Schnüffel:

ist schon bemerkenswert, gerade 78 Besucher

 
28.08.23 20:28
ich schaue aller 2 Jahre auch mal rein.
Nun wo wir etwas schlauer sind, wo wir alles erlebt haben was ab 2013 noch erst geschehen sollte wird doch dem Einen oder Anderem ein Licht aufgegangen sein. Ja hier haben andere Gewalten mit höherem Interesse die Fäden gezogen vermeintlich und wahrscheinlich auch sehr wahrscheinlich.
Ist hier schon aller Tage Feierabend, sieht doch ganz so aus.
Weiß denn jemand welche Rolle der ehemalige Hauptaktionär Mann nun spielt, wenn ich mich recht entsinne hatte er ja auf eine Menge Aktien " freiwillig " verzichtet... war es so ? Ist ja auch schon sehr lange her... würde mal interesssieren.
Wäre schön was dazu zu erfahren.
Schöne Zeit, Allen
schnuffel:

natürlich weiß wieder KEINER was.

 
25.03.24 12:42
auch Thomas Zeurn nicht ?
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