auf den Seiten 1269 bis 1273 berichtet Professor Dr. Schmidt Preuß über eine Schadenersatzpflicht
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer. Ein solcher Schadenersatz würde auch im Insolvenzfall gelten, sofern bei
Antrag auf Planinsolvenz eine positive Fortführungsprognose des betroffenen Unternehmens
vorgelegen hätte. Schmidt-Preuß behandelt im Einführungsteil auch die IVG Immobilien AG (alt).
Schmidt-Preuß ist emeritierter Professor für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität
Bonn. Ob bei dem Bonner Unternehmen IVG Immobilien AG im März 2014 eine positive Fortführungsprognose vorgelegen hat, behandelt Schmidt-Preuß in dem Fachaufsatz von 2016 leider
nicht. Weiß jemand, ob seither ein weiterer Fachaufsatz zu der Thematik "Schadenersatz für Alteigentümer" hinzugekommen ist?
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer. Ein solcher Schadenersatz würde auch im Insolvenzfall gelten, sofern bei
Antrag auf Planinsolvenz eine positive Fortführungsprognose des betroffenen Unternehmens
vorgelegen hätte. Schmidt-Preuß behandelt im Einführungsteil auch die IVG Immobilien AG (alt).
Schmidt-Preuß ist emeritierter Professor für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität
Bonn. Ob bei dem Bonner Unternehmen IVG Immobilien AG im März 2014 eine positive Fortführungsprognose vorgelegen hat, behandelt Schmidt-Preuß in dem Fachaufsatz von 2016 leider
nicht. Weiß jemand, ob seither ein weiterer Fachaufsatz zu der Thematik "Schadenersatz für Alteigentümer" hinzugekommen ist?