Insiderverdacht gegen Telekom-Kritiker Wenger

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Insiderverdacht gegen Telekom-Kritiker Wenger

 
11.07.01 18:12
Insiderverdacht gegen Telekom-Kritiker Wenger
Von Martin Murphy, Hamburg

Wegen des Verdachts auf Insider-Geschäfte haben Ermittler die Büroräume des Würzburger Wirtschaftsprofessors Ekkehard Wenger durchsucht. Wenger hat vor allem mit Klagen gegen die Deutsche Telekom und DaimlerChrysler für Aufsehen gesorgt.


 

Ekkehard Wenger


Am Dienstag seien bundesweit Wohnungen und Büroräume durchsucht worden, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Dieter Bauer am Mittwoch. Neben Wenger werde gegen fünf weitere Personen wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Papieren der Mittelschwäbischen Überlandzentrale (MÜAG) ermittelt. Das Verfahren war nach einer Anzeige im Frühjahr eingeleitet worden. Wenger legte unterdessen Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss ein. Bauer schloss aus, "dass es sich um einen Racheakt handelt".

Die Anzeige geht auf Ermittlungen des Bundesaufsichtsamts für Wertpapierhandel (BaWe) zurück. Im Zuge einer Untersuchung der MÜAG seien Verdachtsmomente aufgetaucht, sagte BaWe-Sprecherin Regina Nößner am Mittwoch der FTD. Die Ermittlungen seien aus eigenem Antrieb angestrengt und fußten nicht auf einem "Tipp von außen". Die Prüfung der beschlagnahmten Unterlagen werde soll voraussichtlich einige Wochen dauern, sagte Bauer.



Wenger: "Schwachsinn"


Wenger bezeichnete in der Würzburger Tageszeitung "Main-Post" die Durchsuchung als "völlig abenteuerlichen Schwachsinn". Er bestätigte, dass er 1999 Aktien der Mittelschwäbischen Überlandzentrale (MÜAG) gekauft habe. Auf Grund eines vorliegenden Abfindungsangebotes der EnBW Regional GmbH sei es abzusehen gewesen, dass mit den Aktien Geld zu verdienen sei. Wie er in einem Schreiben an die Staatsanwalschft schreibt, hat er auch seinen Studenten zum Kauf der Aktien geraten. Grundlage seiner Einschätzung seien allerdings nur "öffentlich zugängliche Informationen" gewesen.


Wenger wirft den Behörden "katastrophale Ermittlungsfehler" und mangelnde Sorgfaltspflicht vor. Falsch sei vor allem, dass er bis zum Tag der Hauptversammlung am 16. Juli 1999 keine Aktien der MÜAG besessen habe, schreibt er an die Staatsanwaltschaft. Richtig sei, dass er auf Grund objektiver, für jeden Aktionär erkennbarer Umstände bereits vor der Hauptversammlung erkannt habe, dass der Börsenkurs weit unter dem inneren Wert der Aktie lag, erklärte Wenger.



© 2001 Financial Times Deutschland
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