Gespannt bin ich am Montag, ob Hypoport entsprechend seiner nachstehend angeführten Vorgehensweise das Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, bei seinen bilanzierten Geschäfts-/Firmenwerten, vorliegen sieht. Ursachen dafür sind aus meiner Sicht die auch nachstehenden angeführten Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und die Zinsentwicklung.
„Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebe nenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet (Impairment-only Approach).
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der beizulegende Zeitwert entspricht auch dem Nutzungswert und wird mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der fünfjährigen Unternehmensplanung abgeleitet. Die Planung basiert auf der Grundlage von in der Vergangenheit erlangten Sachkenntnissen, den aktuellen wirtschaftlichen Ergebnissen sowie auf der verabschiedeten strategischen Planung. Dabei werden angemessene Annahmen zu branchenspezifischen und makroökonomischen Trends (wie z.B. Entwicklung Immobilienmarkt, Zinsentwicklung, Finanzmarktregulierungen, Entwicklung staatlicher Alters- und Gesundheitsvorsorgesysteme etc.) sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.“
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