es zur Freiheit der Meinungsäusserung gehöre, dass der Poster "irgendwie" auch behaupten darf, dass ich Aussagen gemacht habe, die ich nicht gemacht habe, muss ich klarstellen:
Ich habe nirgendwo an irgendeiner Stelle gesagt; dass sich ein Emittent mit einem Knockout absichere, was unvorstellbarerer Blödsinn wäre - von dem der Poster "irgendwie" aber schreibt.
Warum der Poster "irgendwie" permanent meine Aussage bestreitet, dass der Emittent eines Call sich normalerweise komplett in der Höhe der auf ihn zukommenden möglichen Verpflichtungen absichert, kann ich nicht nachvollziehen. Das muss er nicht nur tun, um seine Existenz nicht aufs Spiel zu setzten, sondern für KI ergeben sich zudem aufsichtsrechtliche Probleme, wenn Vorschriften über eng gefasste Regeln zu Offenen Positionen nicht eingehalten werden.
Eine Form der Absicherung wäre z.B., dass der Emittent die entsprechende Zahl von Aktien in seinem Bestand hält, was aber eher eine sehr seltene Ausnahme sein dürfte. Aber auch wenn der Emittent sich über den Terminmarkt absichert, ergeben sich für die Sicherungsgeber Abdeckungserfordernisse, denn die Sicherungsgeber werden sich nicht komplett über offene Positionen absichern können.
Daraus folgt wiederum, dass beim Ausknocken eines Calls zur Absicherung verwendete Aktien nicht mehr benötigt werden und auf dem Markt auftauchen.