habe gerade mit Vertreter DSW telefoniert. Die werden auf der HV meine Gegenanträge (alle drei) "mündlich" unterstützen. Zu mehr reicht es leider nicht, aber immerhin.
Da meine ersten beiden Anträge nicht veröffentlich worden sind, mach eich sie zumindest dem Forum zugänglich. Ich hoffe, es besteht entsprechendes Interesse:
1) Antrag auf Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG wegen Erwerb Anteile an der DEPFA BANK plc (nachfolgend Depfa)
I) Zu prüfen sind die Umstände des Erwerbs, von wem erworben wurde und welche Absprachen erfolgt sind.
II) Hat im Vorfeld eine ausführliche („Due-Diligence“-) Prüfung der Depfa, insbesondere eine eingehende Prüfung ihres Geschäftsmodells und der damit verbundenen erkennbaren und zukünftig möglichen Risiken stattgefunden?
III) Wurden alle bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters erkennbaren Geschäftsrisiken erkannt und erfasst?
IV) Wie wurden die bestehenden und die sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise abzeichnenden Risiken im Einzelnen bewertet und bei der Kaufpreisermittlung/ Ermittlung der Höhe des Barangebots und Umtauschverhältnisses in HRE-Aktien berücksichtigt?
V) Wurde während des „Kaufprozesses“ offenbar, dass bei der Depfa langfristige Verbindlichkeiten kurzfristig refinanziert werden? Wie hat sich das auf die Wertermittlung ausgewirkt? Wurden die Chance/Risiken hierzu sorgfältig abgewogen und der Entscheidungsprozess einschließlich Ergebnis dokumentiert?
VI) Wurden die bestehenden Risiken – auch solche, die nicht im Erwerbszeitraum erkannt worden sind – im erforderlichen Umfang nach jeweils geltenden Publizitätspflichten veröffentlicht?
VII) In welcher Höhe waren im Erwerbszeitpunkt die von der Soffin als problematisch betrachteten Geldanlagen in Höhe von 268 Mrd. Euro bei der Depfa enthalten? Mit welchen Wertabschlägen und oder zugeordneten (Risiko-)Rückstellungen wurde die Finanzinvestitionen bilanziert und wie haben sie sich in der Kaufpreisfindung und bei der Ermittlung der Werthaltigkeit niedergeschlagen?
VIII) Entsprechend der Beschreibung der HRE umfassen die „Haupttätigkeiten der Depfa Group die Finanzierung öffentlicher Haushalte (Budgetfinanzierung) sowie die Finanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte“. Proprietäre Handelsaktivitäten (Geschäftssegment Global Markets) werden nur beiläufig erwähnt. Ist die Darstellung korrekt oder haben die eigenen Handelsaktivitäten den Charakter der Depfa wandeln lassen von einer ehemaloigen Pfandbriefanstalt zu einem Hedge Fond?
IX) Wie wurde der Kaufpreis in Höhe von € 5.696 Mio. ermittelt und wurde die Werthaltigkeit durch Wertgutachten nach IDW-Standards nachgewiesen? Wurde der gesamte Erwerbsprozess ordnungsgemäß und vollumfänglich dokumentiert?
X) Besteht die Möglichkeit, am Erwerbsprozess beteiligte Parteien oder den Abschlussprüfer der Depfa auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen? Hat der Vorstand das geprüft und bereits entsprechende Schritte eingeleitet?
XI) Der Erwerb der Anteile erfolgte zum Teil durch Ausgabe neuer Anteile der HRE (67.036.087 Stück). Wurde die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage formal korrekt abgewickelt? Wie wurde die Werthaltigkeit der Sacheinlage nachgewiesen? War die Werthaltigkeit der Sacheinlage zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich gegeben? Kann aus formellen Gründen die Rückgängigmachung der Kapitalerhöhung verlangt werden?
XII) Wenn die Werthaltigkeit der Sacheinlage nicht oder nur teilweise gegeben war: besteht die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung zu annullieren? Haben die Bezieher der neuen Anteile ihre Einlageverpflichtung überhaupt vollumfänglich erfüllt? Hat der Vorstand dies geprüft und Maßnahmen ergriffen, ggf. ausstehende Einlagen einzufordern (sog. Differenzhaftung)?
XIII) Ist der Aufsichtsrat seiner Überwachungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen? Hat sich der Aufssichtsrat im notwendigen Umfang unterrichten lassen, um sich ein vollständiges Bild über das Kaufobjekt zu machen? Hatte der Aufsichtsrat Kenntnis darüber, dass das Geschäftsmodell der Depfa hochriskant war? Wenn nein, hätte er die Kenntnis haben müssen?
XIV) War der Vorstand fachlich geeignet, die Gesellschaft zu führen und eine so schwerwiegende Investitionsentscheidung sachgerecht beurteilen zu können?
XV) Hätte der Aufsichtsrat erkennen können, dass (vgl. Handelsblatt vom 06.05.2009) „die damaligen Bankmanager in einem Rausch aus Gier und Größenwahn, kombiniert mit Inkompetenz“ gehandelt haben? Falls ja, hätte der Aufsichtsrat nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt den Vorstand ablösen müssen?
XVI) Welche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Gesellschaft können ggf. in welchem Umfang für den Ersatz des Schadens herangezogen werden, der der Gesellschaft und ihren Aktionären aus dem Erwerb der Depfa und der drohenden Insolvenz entstanden ist und / oder noch entsteht und / oder droht?
Zum Sonderprüfer soll bestellt werden: Mittelrheinische Treuhand GmbH, Hohenzollernstraße 104-108, 56068 Koblenz und Herr Prof. Dr. Friedhelm Sahner von der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstraße 47, 40479 Düsseldorf. Die Sonderprüfer können die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Bankbranche, heranziehen.
Begründung: Die derzeitigen Probleme der HRE werden in der Wirtschaftspresse auf die existentiellen Liquiditätskrise bei der Depfa zurückgeführt. Das Geschäft der HRE soll gesund sein.
Der Erwerb der Depfa wurde am 02.10.2007 vollzogen. Bereits im ersten Halbjahr 2008 ergab sich bei einer Bilanzsumme der HRE von rd. 400 Mrd. Euro ein hoher monatlicher Refinanzierungsbedarf, der im Juni 2008 € 90,6 Mrd. und im Juli 2008 sogar € 117,1 Mrd. betrug (SZ 30.04./01.05.2009, S. 26). Am 23.09.2008 musste der Vorstand bei der Deutschen Bank um Liquiditätshilfe bitten (SZ 13.03.2009 S. 18). Die Finanzkrise war im Erwerbszeitpunkt bekannt. So erklärte der Vorstand am 7.11.2007, die HRE gehe „aus der jüngsten Marktkrise gestärkt hervor“. Nach einem Bericht der Bundesbank, der anlässlich einer vom 27.02. – 12.06.2008 durchgeführten Sonderprüfung der Depfa in Dublin verfasst wurde, war „schon vor der Sonderprüfung bekannt, dass die auf stetige Liquiditäsversorgung angewiesene Depfa eine höhere Anfälligkeit für exogene Veränderungen aufwies“ (SZ vom 12.11.2008). Auch die Lehman-Pleite kann nicht der Auslöser der Liquiditätskrise der HRE gewesen sein, da der ehemalige Vorstand Funke „nur einen Tag nach der Lehmann-Pleite den deutschen Finanzaufsehern gestehen muss, dass seine Bank an den Märkten keine Liquidität mehr bekommt“ (Handelsblatt, 06.05.2009 S. 10). Zudem zitiert das Handelsblatt im vorgenannten Artikel einen Depfa-Händler: „Aber eigentlich musste jedem klar sein, dass das Geschäftsmodell platzen würde, sobald das Klima an den Märkten rauer werden würde.“ Genau das kündigte sich Anfang 2007 an (Handelsblatt, 06.05.2009 S. 10)!
Damit musste jeder mit der Bankbranche vertraute ordnungsgemäß und gewissenhaft handelnde Geschäftsleiter das sich aus dem Geschäftsmodell der Depfa ergebende Liquiditätsrisiko erkennen - insbesondere in Zeiten der Finanzkrise - und hätte die Risiken nicht eingehen dürfen. Selbst wenn diese Risiken bewusst eingegangen werden, weil zB das Zielobjekt zu einem sehr günstigen Preis zu haben ist, ist jeder Geschäftsleiter gehalten, diese existentiellen Risiken unverzüglich schnellstmöglich abzubauen.
Aus alledem ist abzuleiten, dass der tatsächliche Wert der Depfa bereits im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich unter 5,7 Mrd. Euro gelegen haben muss.