Beschluss
Hess AG, Villingen-Schwenningen
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN
DE000A0N3EJ6, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 13. November 2013 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 13. Mai 2013 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung