Hess AG: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2010 und 2011
(DGAP-Media / 08.04.2014 / 14:22)
Hess AG:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhmp widerruft Bestätigungsvermerke der
Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011
Stuttgart/Villingen-Schwenningen, 08. April 2014
Die Wirtschaftsprüfer der Hess AG für die Geschäftsjahre 2010 und 2011, die
Karlsruher Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhmp GmbH &
Co. KG, hat mit einem Schreiben von Ende März 2014 an den
Insolvenzverwalter der Hess AG, Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Kanzlei Grub
Brugger, Stuttgart, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für
nachstehende Jahres- bzw. Konzernabschlüsse der Hess AG widerrufen:
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 24. Februar 2012 (nach HGB)
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 1. März 2012 (nach HGB)
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS)
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 vom 29. Juni 2012 (nach IFRS)
dhmp hat hierbei die Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ebner Stolz zu diesen Jahresabschlüssen zugrunde gelegt. Mit diesen
Feststellungen sei belegt, dass die dhmp im Zuge der Prüfungen der oben
genannten Abschlüsse der Hess AG für die genannten Zeiträume von den
Vorständen der Hess AG getäuscht wurde.
Der Widerruf des Bestätigungsvermerkes bedeutet, dass die Jahresabschlüsse
Mängel aufweisen und damit kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz-
oder Ertragslage geben.
Dr. Volker Grub wurde von dhmp aufgefordert, den Widerruf der
Bestätigungsvermerke im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzugeben. .......
www.finanznachrichten.de/...chaeftsjahre-2010-und-2011-015.htm