Gericht: Telekom darf auf "letzter Meile" nicht Bedingungen diktieren
BERLIN (dpa-AFX) - Der Ex-Monopolist Telekom darf seinen Konkurrenten beim Zugriff auf die "letzte Meile"
nicht die Bedingungen diktieren. In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesverwaltungsgericht am
Mittwoch, dass der frühere Staatsbetrieb der Konkurrenz den direkten Zugriff auf die Anschlussleitung der
Kunden als "blanken Draht" ohne zusätzliche technische Extras oder Zusätze gewähren muss. Nur so hätten
nicht marktbeherrschende Anbieter eine Chance im Wettbewerb, urteilten die Richter.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hatte 1997 das Unternehmen verpflichtet, die
letzte Verbindungsstelle zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Mitbewerbern zur Verfügung zu
stellen. Die Telekom wollte in dem Revisionsverfahren nun erreichen, dass sie nicht die pure Leitung
vermieten muss, sondern wollte auch Zusatzleistungen an den Mann bringen. Dem folgten die Richter nicht.
GERICHT: KONKURRENTEN MÜSSEN UNTERNEHMERISCHE FREIHEIT ERLANGEN KÖNNEN Das
Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung Urteile der Vorinstanzen, die bereits den
entbündelten Zugang angeordnet hatten. Die Telekom verfüge bundesweit allein über ein
Teilnehmeranschlussleitungsnetz aus Kupferdoppeladern oder Glasfasern. Es gehöre nach dem
Telekommunikationsgesetz zu den Pflichten des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern
so Zugang zum Netz zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Freiheit wie die Telekom erlangen
könnten. Das schließe ein, dass die Wettbewerber eigene Technik einsetzen können.Mit seiner Entscheidung
stelle das Bundesverwaltungsgericht sicher, dass Deutschland nicht hinter das europäische
Liberalisierungstempo zurückfällt, kommentierte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes
der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), am Mittwochabend das Urteil. "Die
Zeche einer solchen Verkaufskoppelung von Produkten hätten letztendlich die Verbraucher zahlen müssen."
URTEIL BESTÄTIGT POSITION DER MANNESMANN ARCOR UND NET COLOGNE Mit der Entscheidung
werden die Rechte der Konkurrenz gestärkt. Damit bekamen die betroffenen Unternehmen Mannesmann
Arcor und die Kölner Firma Net Cologne Recht.Aus Sicht der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im
Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Die Wettbewerber könnten wegen der
enormen Kosten in Millionenhöhe keine eigene Infrastruktur aufbauen, sondern seien auf das Netz des
früheren Staatsbetriebs angewiesen.
Die Telekom bleibt aber Eigentümer des Netzes, bestätigten die Richter. Der Zugang zum Netz könne nur in
Ausnahmefällen bei sachlich hinreichenden Gründen wie Kapazitätsengpässen verweigert werden./DP/jb
Gruß
ernu... wieder
PS: @erzengel... Dachte, du hast das ernsthaft gemeint! *g*
Ich denke immer an die vielen Aktionäre die letztmals gezeichnet hatten und auf ihren Aktien sitzen geblieben sind! Ich natürlich auch!
Nix für ungut!