Ob es hier jemals einen Insolvenzplan geben wird oder nicht, entscheidet neben der "Brüsseler Sanierungs-Kommission" zukünftig ein Gericht durch Individualprüfung und erteilt dann entweder einen Sanierungserlass oder lehnt diesen ab.
Hierzu::
"Rechtsfolgen für künftige Fälle - Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes - Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ist die Rechtslage durch die neuen Regelungen fixiert. Damit tritt eine begrüßenswerte Ordnung und Klarheit ein. Im Detail werden sich jedoch viele Probleme erst noch zeigen."
Anmerkung: GWB wäre ein "zukünftiger Fall", wenn es überhaupt zur Fortsetzung der AG käme.
"Ausblick - Das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich durch die Prüfung. Dies war jedoch unvermeidlich. Ein neues «8c KStG-Drama» wollte der Gesetzgeber zu Recht vermeiden. Wie zu hören ist, gab es jedoch schon erste Abstimmungen und es wird mit einer schnellen Entscheidung durch «Brüssel» gerechnet. «Schnell» dürfte allerdings nach europäischen Maßstäben zu messen sein; die Finanzverwaltung hat ihre Übergangslösung auf den 31. Dezember 2018 begrenzt.
Mit diesem Damoklesschwert gibt es auch heute noch keine Rechtssicherheit. Denn wurde eine verbotene Beihilfe gewährt, ist diese zwingend zurückzufordern. Dies gilt selbst dann, wenn ein Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Dafür sorgt der europäische Effektivitätsgrundsatz («effet utile», Art. 4 Abs. 3 EUV), der sämtlichen entgegenstehenden Regelungen eines Mitgliedsstaats vorgeht. Dem Staat bleibt hier kein Ermessensspielraum. Die Rechtsunsicherheit bleibt damit auf unbestimmte Zeit bestehen. Bis dahin gilt, dass eine verlässliche Sanierungsplanung mit maßgeblichen Forderungsverzichten deutlich schwerer, wenn nicht sogar unmöglich geworden ist. Hinzu kommt, dass Unternehmen Rückstellungen bilden müssen, sobald eine beihilferechtliche Untersuchung einer Maßnahme droht. Dies dürfte spätestens dann der Fall sein, wenn die Europäische Kommission ein Prüfverfahren einleitet."
ifsbr.de/sanierungsgewinne-und-sanierungserlass/
Wer sich nicht im neuen Sanierungsrecht auskennt, dürfte es meiner Erwartung und Erfahrung nach zukünftig schwer haben, Chancen angemessen und rational zu bewerten.
Meine Meinung.