Ein Anruf bei der Bafin. Die geben Auskunft. Sicherlich auch darüber, was die Insolvenzmasse lt. §11 WpHG mit den Stimmrechten lt. §21ff WpHG zu tun hat. Ganz einfach, wie gesagt.
"...hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen.."
Dieses Gesetz = WpHG (Wertpapirehandelsgesetz)
"...hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen.."
Dieses Gesetz = WpHG (Wertpapirehandelsgesetz)
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