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GWB Imm. (A0JKHG) - Rebound nach Kursdebakel?!

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Passende Knock-Outs auf BioNTech SE ADR

Strategie Hebel
Steigender BioNTech SE ADR-Kurs 3,92 9,43 14,05
Fallender BioNTech SE ADR-Kurs 4,74 8,40
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VC1PBV0 , DE000VJ8DKH4 , DE000VJ8DKC5 , DE000VJ7DPV6 , DE000VJ8DKJ0 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Beiträge: 6.499
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GWB Immobilien kein aktueller Kurs verfügbar
 
maykya:

50000 weggekauft

 
23.11.17 11:42
zu 0,076

www.boerse-frankfurt.de/aktie/kurshistorie/...ie/FSE#Tickdaten
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tbhomy:

Und gleichzeitig 50000 wegverkauft

 
23.11.17 11:48
Nicht die zweite Seite der Medaille außer Acht lassen... ;-)
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maykya:

meine persönliche meinung

 
23.11.17 11:53
war es ein gezielter kauf. innerhalb ein zwei minuten nachdem sie reingestellt waren, hat sie gleich einer gekauft.
dazu nicht die käufe an der börse berlin zu vergessen. käufe zu 0,055.
sehr positiv meiner persönlichen meinung nach.
www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0
Antworten
tbhomy:

maykya..Welche Käufe in Berlin meinst du ?

 
23.11.17 12:15
http://www.ariva.de/gwb_immobilien-aktie/...bezug=1&clean_bezug=0

Letzter 0,050 EUR
Times & Sales
Datum        Zeit        Letzter        Stück
23.11.2017  08:06:40   0,050      0

http://www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0
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M.Minninger:

gg

 
23.11.17 12:18
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
Antworten
M.Minninger:

#4025 Welchen Vorteil an der Börse denn, wenn

 
23.11.17 12:21
der Insolvenzverwalter die Meldungen nicht weiterleitet ?


Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen.

www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
Antworten
M.Minninger:

@tbhomy

 
23.11.17 12:25
Was ist denn, wenn man unter der Meldeschwelle bleibt ?

Ist doch erlaubt,  oder ?
Antworten
maykya:

die käufe am 17.11.

 
23.11.17 12:29
in berlin zu 0.55 und 0.54 sieht man wenn man sich dort das 52 wochen hoch betrachtet.

www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0

wären ein fehler gewesen, hätten sie bestimmt den fehler bereits behoben.

aber nur meine persönliche meinung
Antworten
tbhomy:

Stimmt Minninger...#4030

 
23.11.17 12:30
In §21 und §26 WpHG wird der Insolvenzverwalter auch gar nicht genannt, richtig ?

D.h.  man kann ihn auch nicht zur Veröffentlichung verpflichten, falls Stimmrexchtmeldungen auf seinem Tisch landen. Meinst du denn, dass er die für den Emittenten bestimmten Informationen, die seinen Tisch erreichen,  nicht an den Emittenten weiterleitet, OBWOHL er gemäß §11 wpHG zur Unterstützung des Schuldners (Emittenten) verpflichtet ist ?

§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

Veröffentlichen nein, steht auch nicht in §11 WpHG, richtig ?

Da steht Unterstützung mit finanziellen Mitteln aus der Insolvenzmasse, richtig ?

Noch immer jemand hier, der das nicht verstanden hat ? Ruft einfach bei der Bafin an und lasst euch den Passus unter #4030 genau erklären ! Habe ich auch so gemacht. ;-)

Minninger, hattest du das Thema nicht schon früher einmal auf Ariva gepostet? Hast du nicht bei der Bafin nachgefragt ? Heute wäre ein guter Zeitpunkt dafür, finde ich.

Nur meine Meinung.
Antworten
tbhomy:

maykya...also meinst du die knapp über 100 Euro ?

 
23.11.17 12:35
M.Minninger:

Verdrehe nicht wieder alles

 
23.11.17 12:35
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

In deinem Link steht nichts über Stimmrechtsmitteilungen
Antworten
maykya:

klasse hast

 
23.11.17 12:40
sie ja doch gefunden.:)
www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0
ja war nicht einfach, obwohl sie mir schnell aufgefallen sind:)
geht doch  
Antworten
NCC-1701:

Hobbyjuristen unter sich

 
23.11.17 12:40
Antworten
M.Minninger:

Ich schreibe etwas über Stimmrechtsmitt.

2
23.11.17 12:45
Erhalte etwas als Antwort über  Insolvenzmasse , passt   :-) :-)
-----------------------
§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html
Antworten
NCC-1701:

#4039

 
23.11.17 12:46
MEGA :-)
Antworten
tbhomy:

Minninger...Bafin anrufen ! Heute ! Na los.

 
23.11.17 12:48
Kritik ist ja ok. Aber soll ich deine früheren Beiträge zu diesem Thema hier allen Lesenr präsentieren ? Muss ja nicht sein, denke ich.

Also einfach Bafin anrufen, wer es nicht weiß. Danke !
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#4042

tbhomy:

#4039...den anderen Lesern der Zusammenhang klar ?

 
23.11.17 12:53
Alle gesehen, dass im Bafin-Hinweis unter den Posting #4030 UND #4031 ein Hinweis auf §11 WpHG steht ? Ja ? Ok.

DAS ist der Zusammenhang, den Minningern nicht zu erkennen scheint. Danke.

Wieder unfassbar hier.... :-(

Wie geasgt...Bafin anrufen statt auf anonyme Meinungen hier im Forum zu hören.
Antworten
tbhomy:

Auf meiner Seite wird hier nun Einiges klarer.

 
23.11.17 12:54
Antworten
M.Minninger:

Von meiner Seite her auch

 
23.11.17 13:02
Antworten
tbhomy:

Dann ist der Zusammenhang wohl klar ?

 
23.11.17 13:04
Und wir können in der Sache Stimmrechte auf Basis von Fakten, die sich jeder selbst erlesen oder notfalls erfragen kann, weiter diskutieren ?
Antworten
M.Minninger:

Jupp können wir

 
23.11.17 13:07

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen.
Antworten
tbhomy:

Wunderbar

 
23.11.17 13:09

§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

Antworten
M.Minninger:

Merkst ja , drehen uns im Kreis

 
23.11.17 13:11
Antworten
M.Minninger:

Was hat die Insolvenzmasse

3
23.11.17 13:12
mit den Stimmrechtsmitteilungen gemeinsam ?
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