von wollen kann keine Rede mehr sein ....Sie müssen !
Typengenehmigung: Nächste Stufe in Vertragsverletzungsverfahren gegen 4 Mitgliedstaaten
Die Kommission unternimmt zudem weitere Schritte in ihren Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten, da diese die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachten. Somit hat die Kommission heute beschlossen, zusätzliche Aufforderungsschreiben an Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich zu senden.
Die Typgenehmigungsvorschriften der EU sehen vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Finden derartige Rechtsverstöße statt, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Verringerung der Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen, müssen Abhilfemaßnahmen – wie Rückrufe – angeordnet und Sanktionen verhängt werden (Artikel 30 und 46 der Richtlinie 2007/46/EG und Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007).
Die Kommission hat bezüglich des VW-Konzerns im Dezember 2016 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich eingeleitet und im Juli 2017 ergänzende Aufforderungsschreiben mit der Forderung nach weiteren Klarstellungen übermittelt.
ec.europa.eu/germany/news/20180517-luftverschmutzung-klage_de
europa.eu/rapid/press-release_IP-16-4214_de.htm
Diesel-Affäre
Verkehrsministerium schützt Autobauer
Scheuer 2010: Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich
Wie ein Verstoß gegen diesen EU-Rechtsrahmen auszulegen ist, ist dem heutigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU schon früh klar - schon Jahre bevor US-Behörden im September 2015 den Diesel-Skandal bekannt machen. Das zeigen interne Regierungsunterlagen, die BR Recherche ausgewertet hat.
www.tagesschau.de/inland/...ngen-diesel-manipulation-101.html