Gontard & MetallBank, Frankfurt:
Die SdK stellt Gegenanträge zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Zur Hauptversammlung der Gontard & MetallBank Aktiengesellschaft am 15. Februar 2002 in Frankfurt am Main hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht,
in denen sie sich gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ausspricht.
Zur Begründung führt die SdK folgendes an:
Der für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesene Fehlbetrag des Bankhauses von über
50 Mio. Euro habe die haftenden Eigenmittel von 116 Mio. auf nur noch 40,7 Mio. Euro zusammenschmelzen lassen. Damit ist die geforderte Quote von 8% nicht mehr gegeben, so dass eine Eigenkapitalzufuhr notwendig wird. Ursache für den Verlust sind bekanntlich vor allem schlecht besicherte Wertpapierkredite, für die eine Risikovorsorge bzw. Abschreibungen von insgesamt knapp 63 Mio. Euro vorgenommen werden mussten. Die nach eigenem Bekunden von Vorstandschef Lothar Mark zu große Risikofreude habe die Bank in eine existenzielle Krise gestürzt, die so gar zu einem Eingreifen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen führte.
Die SdK wirft den verantwortlichen Vorständen daher vor, die bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der Risikokontrolle grob missachtet zu haben und auch beim Controlling die ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten vernachlässigt zu haben. Daher könne der Vorstand nicht entlastet werden.
Auch dem Aufsichtsrat ist nach Auffassung der SdK die Entlastung zu verweigern. Er habe nicht die notwendige Sorgfalt bei der nach § 111 Aktiengesetz geforderten Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand walten lassen. Andernfalls hätte es nicht zu einem solchen Desaster für die Bank und ihre Aktionäre kommen können.
Frankfurt am Main, 18. Januar 2002
Die SdK stellt Gegenanträge zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Zur Hauptversammlung der Gontard & MetallBank Aktiengesellschaft am 15. Februar 2002 in Frankfurt am Main hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht,
in denen sie sich gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ausspricht.
Zur Begründung führt die SdK folgendes an:
Der für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesene Fehlbetrag des Bankhauses von über
50 Mio. Euro habe die haftenden Eigenmittel von 116 Mio. auf nur noch 40,7 Mio. Euro zusammenschmelzen lassen. Damit ist die geforderte Quote von 8% nicht mehr gegeben, so dass eine Eigenkapitalzufuhr notwendig wird. Ursache für den Verlust sind bekanntlich vor allem schlecht besicherte Wertpapierkredite, für die eine Risikovorsorge bzw. Abschreibungen von insgesamt knapp 63 Mio. Euro vorgenommen werden mussten. Die nach eigenem Bekunden von Vorstandschef Lothar Mark zu große Risikofreude habe die Bank in eine existenzielle Krise gestürzt, die so gar zu einem Eingreifen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen führte.
Die SdK wirft den verantwortlichen Vorständen daher vor, die bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der Risikokontrolle grob missachtet zu haben und auch beim Controlling die ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten vernachlässigt zu haben. Daher könne der Vorstand nicht entlastet werden.
Auch dem Aufsichtsrat ist nach Auffassung der SdK die Entlastung zu verweigern. Er habe nicht die notwendige Sorgfalt bei der nach § 111 Aktiengesetz geforderten Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand walten lassen. Andernfalls hätte es nicht zu einem solchen Desaster für die Bank und ihre Aktionäre kommen können.
Frankfurt am Main, 18. Januar 2002