Vielen Dank
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Sei mir bitte nicht böse, wenn ich deinen Gedanken diesmal nicht ganz folgen kann. Eine AG würde man brauchen um Anlegergelder bekommen zu können und man würde zusätzlich von einem steigenden Kurs profitieren. Das man die Gläubiger geschweige denn die Altaktionäre mit den zusätzlichen Anteilen indirekt entschädigt halte ich für einen unerfüllbaren Wunschtraum, weil man durch die Aktienausgabe die Einlagen der bisherigen Aktienhalter verdünnt...warum sollten Alea-Aktionäre da mit machen, wenn die mit dem was bei GIV gelaufen ist bist dato nichts zu tun hatten!? Da hätten die nicht in Alea investieren brauchen und gleich den Altaktionären/Gläubigern von GIV ihr Geld schenken können, oder? Außerdem würden sich Aktien leichter verkaufen lassen, als z.B. ein Gesellschafteranteil einer GmbH.....wenn mal einer aussteigen möchte.
Wenn die nun die restlichen Anteile dazu verwenden würden, die Altaktionäre/Gläubiger zu befriedigen, hätten die ja schon wieder "leidige Aktionäre" an der Backe, die man nicht so ohne weiteres los wird. Das kann wohl dann auch nicht die Absicht sein. Ich bleibe da mal bei meiner früheren Meinung, dass sie die Altaktionäre/ Gläubiger ins Leere laufen lassen wollen (und bis jetzt auch haben) und lediglich eine strafrechtliche Komponente dazu führen könnte, dass man hier zähneknirschend noch jemanden ins Boot holt bzw. entschädigt um sich rein zu waschen. Aber. nur m.M. Übrigens sind ja für die ausgegebenen Aktien (90.000) noch keine Gelder eingenommen worden und wenn man die an die Altaktionäre/Gläubiger zur Befriedigung abgeben würde, wäre das halt auch wirklich nur ein Geschenk und warum sollte man das tun ohne dass man eine Rechtspflicht hätte. Nur des guten Willens wegen? Dann würde ich die ab diesem Zeitpunkt wirklich in meine täglichen Gebete einschließen und das Wort Gutmensch bekäme mal wieder ein Update. Na, schauen wir mal...
Was hat denn die GmbH mit der AG zu tun? außer einer Namensgleichheit und der Aktionärs- bzw. Gesellschafterstruktur haben die juristisch doch nichts miteinander zu tun. Das wäre was anderes, wenn die Alea AG Eigentümerin der 100% Gesellschafteranteile der GmbH wäre! Wenn man nun die restlichen Anteile an die Altaktionäre/Gläubiger ausgeben wollte, wäre das wohl auch nicht sooo einfach. Zu welchem Wert denn? Nein, das passt für mich nicht zusammen, zumal die Altaktionäre und Gläubiger der GIV dann von dem investierten Geld der jetzigen Aktionäre der Alea AG bedient würden! Wie schon geschrieben. Die 90.000 Aktien haben einen Nennwert von 1€ das Stück...wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, und die jetzt aufzuteilen? Aber da kommt mir noch ein anderer Gedanke.....vielleicht kaufen die ja auch die Gesellschafteranteile der GmbH und übernehmen die dadurch!? Dann wäre die GmbH im Eigentum der Alea AG und wieder im Verhältnis 1:1 aufgeteilt. Bezahlung erfolgt durch Aktien......da könnte ein Schuh draus werden. Nur das hier ebenfalls die Altaktionäre/ Gläubiger der GIV leeeeer ausgehen werden!
Also bitte! Die AG ist die GmbH und umgekehrt? Weder noch....hier gibt es aus meiner Sicht keinen juristischen Zusammenhang. Das eine ist eine GmbH und das andere eine GmbH, völlig unabhängig von einander. Und um bei dem Konstrukt wie bei GIV zu bleiben, wird das wohl auch so werden, dass die die Gesellschaftsanteile an die AG verkaufen und die GmbH als Betreibergesellschaft fungiert, aus Haftungsgründen und die AG wird dann irgendwann an die Börse gehen um Gelder zu generieren. Solange die Anteilsverteilung bei AG und GmbH sind wie sie sind und hier keine Verträge abgeschlossen sind, die eine Verbindung rechtfertigen würden, sind das für mich zwei unabhängig von einander bestehende Firmen. Über Sinn und Zweck dieses Konstukts und der Frage, warum man das so gemacht hat, können wir bis zur Aufklärung des Rätsels unendlich spekulieren, was uns aber sicherlich nicht wirklich weiter bringt....wir werden schon irgendwann was dazu erfahren. So jetzt kannst du wieder los dreschen...Vielleicht findest du ja auch noch einen aktuellen und belegbaren Zusammenhang zwischen AG und GmbH. Nichts für Ungut, aber m.M.
Das eine ist einen GmbH und das andere eine AG.
Schon o.k. Das man hier aber das Pferd von hinten aufzäumt, gibt mir auch zu denken. Mit der GmbH kann man natürlich schon arbeiten und die AG wartet erst mal das Ende der Inso ab. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich bei Alea damit zufrieden geben würde die Gewinne unter sich zu verteilen, wenn man die Aussicht hat über eine Börsennotierung und ein entsprechendes KGV überproportional zu profitieren. Das wäre dann über steigende Kurse und die Möglichkeit Kapital über Aktienausgabe zu generieren. Vielleicht liegt ein Problem auch im Wort Vorratsgesellschaft begründet, was natürlich im Zusammenhang mit der Inso und dem Wort Auffanggesellschaft vielleicht was falsches suggeriert. Da hilft Wiki... Vorratsgesellschaft heißt ja nur, dass man auf eine bestehende AG zugreift und diese kurzfristig einsatzbereit ist. Das man hier eine direkte Auffanggesellschaft für die GIV gestellt hat, kann ich nicht wirklich sehen und wurde meines Wissens nach auch nie so erwähnt. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. So, erst mal genug für den Moment....werden bestimmt wieder einige erschrecken, dass so viele neue Beiträge, wenn auch nur von uns, hier erscheinen. Bis bald mal...
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