Gericht bestätigt fristlose Kündigung wegen privater Netznutzung am Arbeitsplatz
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte in einem Berufungsverfahren die fristlose Kündigung eines Angestellten wegen privater Netznutzung am Arbeitsplatz. Der Beschuldigte hatte während der Arbeitszeit pornografisches Material auf seinen Rechner heruntergeladen. Weiterhin arbeitete der Angestellte an einer Webseite mit entsprechenden Inhalten. Regelungen im Unternehmen hatten eine private Netznutzung ausdrücklich untersagt.
Das Gericht folgte der Rechtsauffassung des Unternehmens-Anwalts Stefan Kramer, wonach es sich in dem Fall um eine grobe Zuwiderhandlung gegen das private Nutzungsverbot gehandelt habe. "Maßgeblich sind dabei insbesondere der Inhalt der vertragswidrigen Internetnutzung und deren Umfang. Je gravierender sich das verbotene Surfen vom Unternehmenszweck entfernt und je umfangreicher die Nutzung ist, desto härter kann die Sanktion des Arbeitgebers ausfallen - bis hin zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes wie in diesem Fall", so Kramer. (ck)
[ Samstag, 04.05.2002, 11:39 ]
bye peet
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte in einem Berufungsverfahren die fristlose Kündigung eines Angestellten wegen privater Netznutzung am Arbeitsplatz. Der Beschuldigte hatte während der Arbeitszeit pornografisches Material auf seinen Rechner heruntergeladen. Weiterhin arbeitete der Angestellte an einer Webseite mit entsprechenden Inhalten. Regelungen im Unternehmen hatten eine private Netznutzung ausdrücklich untersagt.
Das Gericht folgte der Rechtsauffassung des Unternehmens-Anwalts Stefan Kramer, wonach es sich in dem Fall um eine grobe Zuwiderhandlung gegen das private Nutzungsverbot gehandelt habe. "Maßgeblich sind dabei insbesondere der Inhalt der vertragswidrigen Internetnutzung und deren Umfang. Je gravierender sich das verbotene Surfen vom Unternehmenszweck entfernt und je umfangreicher die Nutzung ist, desto härter kann die Sanktion des Arbeitgebers ausfallen - bis hin zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes wie in diesem Fall", so Kramer. (ck)
[ Samstag, 04.05.2002, 11:39 ]
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