Börsenjournalist wegen Insider-Deals verurteilt
Sascha Opel, einst "Guru des Neuen Marktes" und Vize-Redaktionsleiter beim "Aktionär", ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden - ein Urteil, das Schule machen könnte.
Stuttgart - Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung - das ist das Strafmaß, dass der Richter am Stuttgarter Landgericht gegen Opel und einen zweiten Angeklagten festsetzte.
Opels Fall gilt bundesweit als beispielhaft. Bisher ist noch keine Verurteilung von Journalisten bekannt, die selbst Aktien gekauft und dann über die Medien empfohlen haben, um den Kurs in die Höhe zu treiben.
Der 29-jährige, gelernte Bankkaufmann Opel soll im Herbst 2000 vertrauliche Informationen für verbotene Insidergeschäfte genutzt zu haben. Opel war nicht nur als Journalist beim "Aktionär" tätig, sondern auch als Berater mehrerer Fonds.
Hinter dem Vorgehen Opels und des mitangeklagten Finanzvermittlers Daniel Kaufmann (27) sei "ganz klar ein System zu erkennen", begründete Richter Joachim Härle das Urteil. Opel war als stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär" ein bekannter Ratgeber für Kleinanleger und erfolgreicher Berater von Aktienfonds. Der Chefredakteur des Blattes, Bernd Förtsch, genoss auf dem Gipfel der Börseneuphorie sogar den Status eines Gurus. Die Empfehlungen des gelernten Bankkaufmanns Opel hätten daher die im Gesetz beschriebene erhebliche Kursbeeinflussung verursachen können, sagte Härle.
Die Angeklagten räumten während des Prozesses Verstöße gegen das Kreditwesengesetz ein, weil sie ohne Zulassung Finanzgeschäfte mit Anlegern abgeschlossen hatten. Entscheidend war jedoch der Vorwurf des Insiderhandels, der erst durch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers aufflog.
Kaufmann, der in Stuttgart häufig in einem Treffpunkt für Privatanleger zu finden war, soll als Verkaufstalent im Sommer 2000 Investoren - darunter auch Familienangehörige - mit dem Versprechen gelockt haben, sein Partner Opel könne die Kurse von Aktien nach oben klettern lassen und so für Gewinne garantieren. Privat und für die geworbenen Anleger erwarb Opel in neun Fällen Neue-Markt-Papiere, die er kurze Zeit später Aktienfonds zum Kauf empfahl und danach wieder abstieß. Dabei sprang ein Profit von 58.800 Euro heraus.
Im Fachjargon gibt es zwei Begriffe, die solche Geschäfte beschreiben: "Scalping" bedeutet, dass ein Journalist oder Analyst zum Beispiel über die Medien Aktien empfiehlt, die er selbst gekauft hat. "Frontrunning" heißt, dass er sich mit Papieren eindeckt in dem Wissen, dass die Kurse steigen, etwa wegen einer geplanten Fonds- Order. In beiden Fällen kann später mit Gewinn verkauft werden.
Wann Scalping und Frontrunning wirklich strafbar sind, galt bisher als unklar. Das Landgericht Frankfurt hatte 2000 eine Klage gegen den TV-Börsenanalysten Egbert Prior gar nicht erst zugelassen. "Wir haben juristisches Neuland betreten", stellte Richter Härle am Freitag fest. "Außer ein paar Aufsätzen gibt es nichts." Die Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes seien "wenig geglückt". Da Opel und sein Anwalt in dem Prozess den Vorwurf der Insidergeschäfte zurückwiesen, wird nun wohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das letzte Wort haben.
Sascha Opel, einst "Guru des Neuen Marktes" und Vize-Redaktionsleiter beim "Aktionär", ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden - ein Urteil, das Schule machen könnte.
Stuttgart - Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung - das ist das Strafmaß, dass der Richter am Stuttgarter Landgericht gegen Opel und einen zweiten Angeklagten festsetzte.
Opels Fall gilt bundesweit als beispielhaft. Bisher ist noch keine Verurteilung von Journalisten bekannt, die selbst Aktien gekauft und dann über die Medien empfohlen haben, um den Kurs in die Höhe zu treiben.
Der 29-jährige, gelernte Bankkaufmann Opel soll im Herbst 2000 vertrauliche Informationen für verbotene Insidergeschäfte genutzt zu haben. Opel war nicht nur als Journalist beim "Aktionär" tätig, sondern auch als Berater mehrerer Fonds.
Hinter dem Vorgehen Opels und des mitangeklagten Finanzvermittlers Daniel Kaufmann (27) sei "ganz klar ein System zu erkennen", begründete Richter Joachim Härle das Urteil. Opel war als stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär" ein bekannter Ratgeber für Kleinanleger und erfolgreicher Berater von Aktienfonds. Der Chefredakteur des Blattes, Bernd Förtsch, genoss auf dem Gipfel der Börseneuphorie sogar den Status eines Gurus. Die Empfehlungen des gelernten Bankkaufmanns Opel hätten daher die im Gesetz beschriebene erhebliche Kursbeeinflussung verursachen können, sagte Härle.
Die Angeklagten räumten während des Prozesses Verstöße gegen das Kreditwesengesetz ein, weil sie ohne Zulassung Finanzgeschäfte mit Anlegern abgeschlossen hatten. Entscheidend war jedoch der Vorwurf des Insiderhandels, der erst durch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers aufflog.
Kaufmann, der in Stuttgart häufig in einem Treffpunkt für Privatanleger zu finden war, soll als Verkaufstalent im Sommer 2000 Investoren - darunter auch Familienangehörige - mit dem Versprechen gelockt haben, sein Partner Opel könne die Kurse von Aktien nach oben klettern lassen und so für Gewinne garantieren. Privat und für die geworbenen Anleger erwarb Opel in neun Fällen Neue-Markt-Papiere, die er kurze Zeit später Aktienfonds zum Kauf empfahl und danach wieder abstieß. Dabei sprang ein Profit von 58.800 Euro heraus.
Im Fachjargon gibt es zwei Begriffe, die solche Geschäfte beschreiben: "Scalping" bedeutet, dass ein Journalist oder Analyst zum Beispiel über die Medien Aktien empfiehlt, die er selbst gekauft hat. "Frontrunning" heißt, dass er sich mit Papieren eindeckt in dem Wissen, dass die Kurse steigen, etwa wegen einer geplanten Fonds- Order. In beiden Fällen kann später mit Gewinn verkauft werden.
Wann Scalping und Frontrunning wirklich strafbar sind, galt bisher als unklar. Das Landgericht Frankfurt hatte 2000 eine Klage gegen den TV-Börsenanalysten Egbert Prior gar nicht erst zugelassen. "Wir haben juristisches Neuland betreten", stellte Richter Härle am Freitag fest. "Außer ein paar Aufsätzen gibt es nichts." Die Paragrafen des Wertpapierhandelsgesetzes seien "wenig geglückt". Da Opel und sein Anwalt in dem Prozess den Vorwurf der Insidergeschäfte zurückwiesen, wird nun wohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das letzte Wort haben.