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Die von der Generalversammlung vom 16. August 2005 der Gesellschaft beschlossenen Kapitalmassnahmen sind definitiv gescheitert, nachdem das schweizer Bundesgericht mit Entscheid vom 18. Juli 2006 den Entscheid des Eidgenössischen Handelsregisteramtes vom 28. Februar 2006 geschützt hat, welcher den Eintrag der Kapitalmassnahmen ins Handelsregister verweigert hat.
Mit heutigem Datum haben die Gesellschaft und Herr Dr. De Micco eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnet, welche die Streitigkeiten zwischen den Parteien beendigt. Herr Dr. De Micco wird noch bis zur kommenden Generalversammlung Verwaltungsrat der Gesellschaft bleiben; im übrigen wurde Stillschweigen über den Inhalt des Vergleichs vereinbart.
Weiter wurde zwischen der Gesellschaft und einer Investorengruppe ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, welches unter gewissen Bedingungen die Zeichner verpflichtet, im Rahmen von durch die Generalversammlung zu genehmigenden Sanierungsmassnahmen der Gesellschaft Eigenkapital in der Höhe von ca. CHF 4,1 Mio. zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft wird zur Beschlussfassung über diese Sanierungsmassnahmen in den kommenden Tagen eine Generalversammlung einberufen. Aufgrund der vorliegenden Überschuldung kann der Konkurs der Gesellschaft nur vermieden werden, wenn eine Sanierung gelingt.
Gestützt auf die obenstehenden Tatsachen hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Einlagen, die im Rahmen der Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse vom 16. August 2006 geleistet wurden (Kapitalerhöhung; Kaduzierungs- und Submissionsverfahren), an die Zeichner bzw. Einleger zu übertragen sind. Mit der Abwicklung dieser Übertragungen hat die Gesellschaft eine Züricher Treuhand Gesellschaft beauftragt. Details zur Übertragung der Einlagen an die Zeichner werden in den kommenden Tagen auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.
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DGAP 24.07.2006
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