Eines ist sicher: unsere Informationen sind riesig, unser Einfluss so gut wie Null - leider.
Warten wir mal den 19. ab.
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"Ich werde.... verkaufen, wenn die Verwässerung die Stämme unter 1 $ drückt"
Dann kannst du jetzt schon anfangen, weil die Stämme aktuell bereits bei 87 Cents stehen.
Wenn die Verwässerung in unserem Fall -in der Fachwelt übrigens als "Fully Diluted" bezeichnet :)- schon durch wäre und die Stämme unter 1,00 $ stehen, verkaufe ich. Soweit ist es aber noch nicht.
Auch wären alle Käufer nicht gut beraten oder eben (gedanklich) keine Schachspieler, die aktuell um die 0,87 $ die abgebenden Bestände aufkaufen. Der Verwässerungsgrad wird das entscheidende Kriterium sein.
Der Halter dieser Optionen (US-Regierung) hat eben nicht nur die Wahl zwischen Einsatz und Nichteinsatz, sondern auch über den Zeitpunkt und die Anzahl der einzusetzenden Optionen ("den Grad der Verwässerung").
Wenn von den 2.000 Mrd. Stück (unvorstellbare Anzahl der Optionen):
1,2 Mrd. ausgeübt werden, sollte der Kurs der Stämme auf ca. 80,00 $ springen (unwahrscheinlich)
12 Mrd. gewandelt werden, springt der Kurs auf 8,00 $
120 Mrd. gewandelt werden auf ca. 0,80 $ und eben
2.000 Mrd. gewandelt werden auf ca. 0,04 $ (Mehrheitsannahme der vollen Wandlung).
Die Einnahmen des Staates sind in allen 4 Fällen in etwa gleich groß - ca. 100 Mrd. $.
Wie bereits erläutert, kann ich nicht verstehen, warum alle Scheine gewandelt werden sollen, wenn die Einnahmeseite sich dabei nicht ändert. Der einzige Unterschied ergibt sich bei der Rechteaufteilung an der neuen F&F (im Fall 1 nur 50% neue Besitzer, im Fall 4 sind es 99,94% neue Eigentümer nach Weiterverkauf der Pennystocks oder eben nach Reservesplit).
Die Rechnung hat natürlich einen Haken. Der Vermögensanteil, der bei den Altbesitzern verbleibt (im Fall 1 50%) fehlt natürlich der Regierung bei der jeweiligen Wandlungsquote. Ich tippe deshalb auf ca. 50 - 100 Mrd. Wandlungen, also Kurse für Stämme zwischen 1 und 2 Dollar nach Verwässerung. Werden mehr als 100 Mrd. Wandlungen durchgeführt, endet mein Invest dann zeitnah, aber eben nicht heute.
Bin leider ein juristischer Laie.
Aber in Deutschland ist das hier diskutierte Szenario undenkbar: "Verwässerung und Enteignung der Alteigentümer durch Emission und Ausübung von Wandeloptionen". Auch die Umstände (Pleite oder auch nicht) lassen dabei keine Ausnahmen zu.
Aktiengesetz
§ 186 Bezugsrecht
...
(3) Das Bezugsrecht kann ganz oder zum Teil nur im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ausgeschlossen werden. In diesem Fall bedarf der Beschluß neben den in Gesetz oder Satzung für die Kapitalerhöhung aufgestellten Erfordernissen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. Ein Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
Aber vielleicht ist in den USA alles anders? Al hast du zur Rechtssicherheit dieser hier diskutierten Variante (völlige Verwässerung der Alteigentümer) schon Meinungen gehört?
Vielleicht führt das hier zu weit:
Der Einstieg des Staates bei der angeschlagenen Commerzbank ist perfekt: Nach zweitägiger Debatte billigten die Aktionäre des DAX-Konzerns bei der Hauptversammlung die dafür nötige Kapitalerhöhung mit 97,7 Prozent Zustimmung, wie die Commerzbank mitteilte.
Coba hat 98 % verloren ab dem 2007-Hoch bei 35 Euro
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