05.11.2001 19:01:00
Die F.A.M.E. Film & Music Entertainment AG (WKN 518 510) hat beim Landgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG gestellt. Ziel ist, dieser zu untersagen, die Erweiterung des Regelwerks Neuer Markt (Delisting-Regelungen) in Bezug auf F.A.M.E. ab dem 1. Oktober 2001 anzuwenden.
Dazu Stefan A. Duvvuri, Finanzvorstand von F.A.M.E., "Die Änderung des Regelwerks ist wenig geeignet, das Profil des Neuen Marktes als Börse für Wachstumsunternehmen zu schärfen. Wir halten die vorgeschlagene Änderung für unbillig, da sie den Ausschluß vom Neuen Markt auf unsachgemäße Kriterien, nämlich Marktkapitalisierung und Aktienkurs, gründet." Dazu komme das beabsichtigte zeitliche Inkrafttreten der Regeländerung: "Die F.A.M.E. AG hatte keinerlei Möglichkeit, das Delisting durch Beschlußfassung über Kapitalmaßnahmen im Rahmen einer Hauptversammlung abzuwenden."
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