Zitat aus # 1120:
Die Bundesregierung werde zudem im Rahmen des Ratifikationsverfahrens völkerrechtlich sicherstellen,
"dass die Haftung Deutschlands unter allen Umständen auf den im ESM-Vertrag fixierten Haftungshöchstbetrag beschränkt ist", sagte Schäuble.
Im Rahmen des Ratifikationsverfahrens kann die Bundesregierung da mal gar nichts sicher stellen, denn die Ratifizierung ist nichts als die Unterschrift von Gauck unter den ESM - Vertrag.
Die Haftungsobergrenze für Deutschland muss IM VERTRAG niedergelegt sein, BEVOR Gauck unterschreibt, damit die Höchstgrenze völkerrechtlich verbindlich ist. Da diese Höchstgrenze dort jedoch noch nicht verankert ist, müsste nachverhandelt werden, um den Maßgaben des BVerfG Folge zu leisten. Andersherum darf Gauck den ESM-Vertrag nicht unterschreiben, solange dort der Passus nicht eingefügt wurde.
Die o.g. Äußerung von Schäuble ist somit wie üblich Volksverdummung in Form hohlen und falschen Politiker-Geplappers.
Gott, schick Hirn....
GadT