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EUROGAS ist gestartet


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Eurogas kein aktueller Kurs verfügbar
 
kurtxx:

@Raxll 5894

 
25.03.13 08:18
Werter User@Raxll

Besten Dank für Ihre Antwort und Ihre persönliche Einschätzung die eine gewisse Plausibilität.
Erlaube mir, meine persönlich Einschätzung resp. Interpretation dazu.

- Rozmin / EuroGas hat beim OGH quasi Berufung gegen das Urteil des Gerichtes in Kocie eingereicht.
- Der OGH hat Verfahrens-Mängel festgestellt.
- Der OGH hat entschieden, das Urteil an das Gericht in Kocie zurück zu weisen, mit der Auflage unter der Berücksichtigung des Urteils des OGH‘s, die Sache neu zu bearbeiten.

- Gelingt es dem Gericht in Kocie nun, die Beweismittel für Ihr Urteil zu erbringen, würde wahrscheinlich das Urteil auch vom OGH bestätigt.
- Gelingt es nun dem Gericht in Kocie *nicht*, entsprechende Beweismittel für Ihr Urteil anzubringen, müsste die Konzession wahrscheinlich an die Rozmin zurückgegeben werden.

Lasse mich jedoch gerne von einer anderen Einschätzung überzeugen.
Transparenz könnte hier ja nur die GL, mit klaren und verbindlichen Informationen schaffen?
Deshalb bleiben ja wieder nur Vermutungen offen.
Grüsse
Antworten

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Discounti:

wird Eurogas auch in Berlin

 
25.03.13 12:49
wieder gehandelt?
Antworten
Raxll:

Kurtxx hat geschrieben..

 
25.03.13 12:57

 

Der OGH hat entschieden, das Urteil an das Gericht in Kocie zurück zu weisen, mit der Auflage unter der Berücksichtigung des Urteils des OGH‘s, die Sache neu zu bearbeiten.

 

Gelingt es dem Gericht in Kocie nun, die Beweismittel für Ihr Urteil zu erbringen, würde wahrscheinlich das Urteil auch vom OGH bestätigt.

   

Lasse mich jedoch gerne von einer anderen Einschätzung überzeugen.

   


Eben nicht Kurtxx!!! Es wurde   l e t z  t  i n s t a n  z l i c h   festgestellt, dass    k e i n Fehlverhalten seitens E-Gas vorliegt.  (der tatsächliche Zustand. s. u.)  Daran sind die Verwaltungsorgane g e -        b u n d e n.    D a  h i n g e h e n d    ist deren  „Beweisaufnahme“ zu    e r g ä n z e n  !

       

Das Bezirksgericht hat   zur Kenntnis zu nehmen, dass das gesprochene Urteil aufgrund dessen, nämlich des festgestellten, nicht gesetzeskonformen Verhaltens der Verw.-Beh.,  aufgehoben wurde!

   

Eine neue Beweisführung/Sicherung  wird nicht gefordert! Davon kann überhaupt keine Rede sein.

     

Das Berufungsgericht stimmt der Behauptung des Beklagten zu, dass die Verfassung der Slowakischen Republik die Verwaltungsorgane verpflichtet, nur auf ihrer Grundlage und in ihren  Intentionen und ihrem Umfang auf die gesetzlich festgelegte Art und Weise zu handeln.  Aber in dem gegebenen Fall sind laut Meinung des Berufungsgerichts die Verwal- tungsorgane  nicht nach diesen Prinzipien vorgegangen.

         

 …und deshalb nur bereits aus diesem Grund kann im Sinne des Prinzips, dass  „aus einem Unrecht kein Recht entstehen kann“, das Vorgehen der Verwaltungsorgane nicht für gesetzlich gehalten werden.

   

 …Mit Bezugnahme darauf, dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichts die  Aufgabe der Gerichte bei der Untersuchung der Entscheidungen von Verwaltungsorganen nicht darin  beruht, ihre Tätigkeit zu ersetzen, vor allem was die ordnungsgemäße Ermittlung des Sachverhalts  betrifft, hob das Berufungsgericht die angefochtene Entscheidung des Beklagten sowie des  Verwaltungsorgans der ersten Instanz auf, und gab ihnen die Sache zum weiteren Verfahren und zur  Entscheidung zurück, wobei die Verwaltungs- organe im weiteren Verfahren an die Rechtsansicht des  Berufungsgerichts gebunden werden. Zwecks der ordnungsgemäßen Feststellung des tatsächlichen  Zustands er- gänzen sie die Beweisaufnahme in angedeuteter Richtung, erwägen die Proportionalität des  Schutzes des legitimen Ziels und der Eingriffsintensität in die gesetzlich garantierten Rechte des  Klägers und entscheiden auf dieser Grundlage in der Sache wieder, wobei sie ihre Entscheidung auch  entsprechend begründen.

   

 Siehe auch: http://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/eurogas-inc-oberster-gerichtshof-der-slowakischen-republik-entscheidet-erneut-zugunsten-eurogas-tochter/?newsID=678073

 

Nun Kurtxx, mehr geht nicht.

 

 

Antworten
IM Jack:

Ein Urteil wird aufgehoben

 
25.03.13 13:12

und zur Neubeurteilung an die entsprechende Instanz zurückgegeben.

Das heisst für mich:  

Die Anglegenheit wird an das Bezirksgericht Kosice zurückgegeben zur Neubeurteilung gemäss Weisung der Urteilsbegründung durch den OGH der Slowakei.  

Wie interpretierst du denn:  "zwecks ordnungsgemässen Feststellung des tatsächlich Zustandes ergänzen sie die Beweisaufnahme in angedeuteter Richtung, ... und entscheiden auf dieser Grundlage in der Sache wieder, wobei sie ihre Entscheidung auch entsprechend begründen."

Heisst das tatsächlich automatisch, dass vom Bezirksgericht Kosice nun ein erneutes Urteil ergehen wird, welche die Entscheidung der Bergbaubehörde umstösst und die unverzügliche Rückgabe der Konzession beinhaltet?  Oder lassen solche juristischen Formulierungen doch wieder Interpretationsspielraum? Und kann dieses Urteil von den Parteien auch wieder angefochten werden?

Ich persönlich bleibe bei meiner Meinung, dass die Angelegenheit komplizierter ist, als man sich vorstellen kann.

Antworten
Raxll:

@IM Jack

 
25.03.13 17:49

 

OG:…dass „aus einem Unrecht kein Recht entstehen kann“, das Vorgehen der Verwaltungsorgane nicht für gesetzlich gehalten.

Das ist die Grundlage/die Feststellung an die die Organe gebunden sind!!!

   

und entscheiden auf dieser Grundlage in der Sache wieder, wobei sie ihre Entscheidung auch entsprechend begründen."

 

D.h.. einfach ausgedrückt, eigentlich nichts anderes,  dass das Bergbaumt sagen müsste: „Das OG hat festgestellt, dass unsere Entscheidung, die Konzession zu entziehen falsch war, denn sie verstieß gegen geltendes Recht. U.a. weil wir Fristen falsch beurteilten/bewerteten. Aus vorgenannten Gründen müssen wir unsere Entscheidung revidieren und die Konzession zum Abbau an E-Gas zurückgeben bzw. erneut erteilen.“

 

Das Bezirksgericht ist angewiesen, das Urteil, das den gesetzeskonformen Entzug bestätigte, entsprechend der Rechtsansicht des OG abzuändern, da es aufgrund falscher Vorgaben gesprochen wurde.

 

Eine erneute Verhandlung kann es nicht geben, da letztinstanzlich entschieden wurde.

 

Meine Meinung

 

Antworten
IM Jack:

Wie interpretierst du:

 
25.03.13 18:28
Ein Urteil wird durch die nächsthöhere Instanz - in diesem fall die letzte Instanz - aufgehoben und zur Neubeurteilung unter Berücksichtigung der Urteilsbegründung an die erste Instanz - in diesem Falle das Bezirksgericht Kosice - zurückgewiesen wird.

Also aus meiner Erfahrung heisst das, dass das Gericht nochmals über die Bücher muss. Und zwar mit einer neuen Verhandlung. Wie soll sonst z.B. Eine ergänzende Beweisführung aussehen? Es ist ja nich das Gericht, welches "Beweise" vorlegt sondern die involvierten Parteien. Kann z.B gegen ein erneutes Urteil nochmals Berufung eingelegt werden?

Ein Urteil, kann meiner Meinung von einem Gericht nicht einfach ohne Anhörung der involvierten Parteien einfach ein Urteil neu fällen.

Natürlich nur meine Meinung.

Aber vielleicht is das ja in der Slovakei anders...
Antworten
Raxll:

Okay,..

 
25.03.13 18:38
festgefahren.

„Komplizierter“ wird/ist es mMn. nur oder gerade dadurch, weil Korruption doch weiter verbreitet ist als man zu glauben bereit ist  – und wer unterschreibt schon gerne sein eigenes Todesurteil!
Antworten
ArbiDaU:

Ich bin bzgl. Talk ehrlich gesagt.....

 
25.03.13 18:49
...auch misstrauisch.
Das sieht im Text alles ganz gut aus, aber es passiert nichts.
Warum ?
Talk gerne voll und ganz zurück. Alte Verhältnisse schaffen. Spätestens dann weg mit den Shares. Zu oft wurde man angelogen.

Mal schauen wieviel von dem Talk, sollte er zurück kommt, noch übrig geblieben ist.
Nicht das wieder mal andere Namen auftauchen, weil man mit denen schon Verabredungen
getroffen hat.
Antworten
Raxll:

Punto 155..

 
25.03.13 19:04
????? Wenn wir kommunizieren geht es fast ausschließlich um "die Blauen und "die Roten" Das Thema E-Gas bewegt sich im Promillebereich.
Könnte mir übrigens vorstellen, das VSK Mining bezügl. Schadenersatz ebenfalls klagt.    
Falls das so sein sollte, wird es für die Slov.-Republik noch  teurer, der Druck immer größer.
Das bedeutet,  hinsichtlich der Umsetzung des Urteils, dass….
Antworten
Burns:

Gauner treffen Gauner....

 
25.03.13 19:05
wenn das mal gut geht !


Monty
Antworten
punto155:

Raxll

 
26.03.13 08:13

Du schreibst :????? Wenn wir kommunizieren geht es fast ausschließlich um "die Blauen und "die Roten" Das Thema E-Gas bewegt sich im Promillebereich.

Aber viena schreibt doch selbst : wem sollte  es was nützen wenn nicht gehandelt wird :-) Nimm es von der lustigen Seite -wie die Boards insgesamt. Die haben -unter dem richtigen Blickwinkel- Unterhaltungswert. Mehr nicht. Alle guten , professionellen User haben sich verabschiedet.  Zurück bleiben einige die nichts zu tun haben und einige die es lustig sehen. Wenn man diesen Stellenwert kennt haben sie einen Sinn. Infos muss man sich in privaten Zirkeln holen und auch austauschen

Antworten
kurtxx:

punto

 
26.03.13 15:05
Werter User@punto155

Erlaube mir hierzu zu kommentieren.
Wertvolle und nützliche Infos besorgt man sich hier immer am Besten aus "unabhängigen" und "neutralen" Quellen.
Also der mit den privaten Zirkeln halte ich nur bedingt für wirklich nützlich?

Gruesse
Antworten
punto155:

kurtxx

 
26.03.13 15:35
Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass wir hier nur über allgemein erhältliche Informationen der Firma Eurogas diskutieren können. Manchmal erscheint es mir aber so, als wenn einige Antwortende mehr wissen. Vielleicht ist das der Grund der Meinungsverschiedenheiten, da man sich nicht auf dem gleichen Wissensstand austauscht.
Antworten
kurtxx:

Werter User@punto155

 
26.03.13 15:49
Besten Dank für Ihre Antwort,  die ich durchaus teile.

Vielleicht gibt es hier auch Forumsteilnehmer die dem dem Unternehmen etwas "näher" stehend sind.
Und deshalb hier möglicherweise nicht immer ganz so "unabhängig" und "neutral"
kommentieren?
Selbstverständlich nur eine reine Vermutung.

Gruesse
Antworten
punto155:

kurtxx

 
26.03.13 15:53
Unterhält man sich mit jemandem, der einem unwissend erscheint, hat man doch mehrere Möglichkeiten, entweder man klärt ihn auf, man erklärt ihn einfach für blöd oder man geht einfach weg und läßt ihn stehen. Alle drei Varianten erleben wir gerade hier, die Zuordnung der einzelnen user überlasse ich jedem selbst.
Antworten
kurtxx:

Werter User@punto155

 
26.03.13 18:04
Fuerwahr wie Recht Sie haben.

Dann gibts es natürlich auch Threads, bei denen  Forumsteilnehmer gezielt Infos nach Ihren Interessens Gruppen streuen.
Es gibt ja immer genug Forumsleser die sich gerne  etwas blenden resp beeinflussen lassen?

Da ist es von Vorteil, wenn man dabei  etwas spezifisch fiiltern kann.
Gruesse
Antworten
Raxll:

Werter User @Kurtxx,

 
27.03.13 06:59
besten Dank für Ihre treffende Analyse. Wie recht sie doch haben.  Erlaube mir in diesem Zusammenhang an einen Forumsteilnehmer zu erinnern, um den es in letzter Zeit merklich ruhiger geworden ist. Ein treffendes und lehrreiches Beispiel für Suggestion und Blendung zur Verfolgung egoistischer Interessen, wie ich meine. Würde  doch  mehr Ehrlichkeit  auf der einen,  Objektivität sowie  weniger an Voreingenommenheit auf der anderen Seite zu den besten Ergebnissen führen resp. der Wahrheitsfindung mehr dienlich sein.  Neben dem  *Standort* des Filterers dürfte dabei der Filter von ausschlaggebender Bedeutung sein.

Gruesse
Antworten
punto155:

Raxll

 
27.03.13 09:51

Würde  doch  mehr Ehrlichkeit  auf der einen,  Objektivität sowie  weniger an Voreingenommenheit auf der anderen Seite zu den besten Ergebnissen führen resp. der Wahrheitsfindung mehr dienlich sein.

Aber genau das wünschen wir uns doch alle !

Antworten
IM Jack:

Also treffender kann man...

 
27.03.13 12:00

meiner Meinung nach bald 20 Jahre Eurogas in einem Satz nicht umschreiben:

"Ein treffendes und lehrreiches Beispiel für Suggestion und Blendung zur Verfolgung egoistischer Interessen."

 

Antworten
ArbiDaU:

Raxll und IMJack

 
27.03.13 13:08

Schliesse mich den zitierten Worten voll und ganz an.

Für mich war Eurogas bisher :
"Ein treffendes und lehrreiches Beispiel für Suggestion
und Blendung  zur Verfolgung egoistischer Interessen."

Antworten
punto155:

Fairerweise

 
27.03.13 15:55
muss man aber schon sagen, dass diese Aussage so ja von Raxll nicht getätigt wurde, da sich diese Aussage nicht auf die Firma Eurogas sondern auf einen ganz bestimmten user bezog. Das diese sicher auch auf einige andere passen könnte, steht dabei auf einem anderen Blatt.
Antworten
punto155:

Raxll schrieb ja auch

 
27.03.13 15:58

Man könnte sich ja auch auf diesen Satz berufen:

Würde  doch  mehr Ehrlichkeit  auf der einen,  Objektivität sowie  weniger an Voreingenommenheit auf der anderen Seite zu den besten Ergebnissen führen resp. der Wahrheitsfindung mehr dienlich sein.

Antworten
punto155:

Für mich war das eigentlich der wichtigere Satz

 
27.03.13 16:00
Antworten
IM Jack:

Nun, mehr Ehrlichkeit

 
27.03.13 16:21
könnte man sich doch seitens Eurogas durchaus wünschen, wie ich persönlich finde.
Antworten
punto155:

IM Jack

 
27.03.13 16:29
Volle Zustimmung, falls die GL von Eugs bisher gelogen hat. Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob nicht auch viel Pech und unvorhersehbare Dinge eine Rolle spielten ( so rechnete WR ja bereits 2009 mit der Konzessionsrückgabe ). Letztendlich passte vielleicht ein Steinchen in der Abfolge nicht und brachte damit andere Vorhaben auch zum Stillstand.
Ich stelle mir aber auch vor, was würde passieren wenn Talk zurück kommt ? Dann passen die Steinchen nämlich schnell wieder zusammen.
Antworten
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