EU will über USA-Flüge selbst verhandeln
Luftfahrtabkommen der Einzelstaaten sind nicht EU-konform.
BRÜSSEL (apa/red.). Weil sie Sonderrechte nationaler Fluglinien vorsehen und diese daher bevorzugen, sind die bilateralen Luftfahrtabkommen von acht EU-Mitgliedsländern (darunter Österreich) mit den USA nicht EU-konform, meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einer Stellungnahme zu einem von der EU-Kommission angestrengten Verfahren. Das Gericht folgt zumeist den Stellungnahmen des Generalanwalts.
Der Hintergrund: Die EU möchte ein zentrales Luftfahrtabkommen mit den USA verhandeln, Verträge einzelner Staaten stehen dem im Weg. Amerikanische Fluggesellschaften haben in Europa wesentlich größere Bewegungsfreiheit als europäische in den USA, was Experten auf das getrennte Auftreten der Europäer gegenüber den USA zurückführen.
Luftfahrtabkommen der Einzelstaaten sind nicht EU-konform.
BRÜSSEL (apa/red.). Weil sie Sonderrechte nationaler Fluglinien vorsehen und diese daher bevorzugen, sind die bilateralen Luftfahrtabkommen von acht EU-Mitgliedsländern (darunter Österreich) mit den USA nicht EU-konform, meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einer Stellungnahme zu einem von der EU-Kommission angestrengten Verfahren. Das Gericht folgt zumeist den Stellungnahmen des Generalanwalts.
Der Hintergrund: Die EU möchte ein zentrales Luftfahrtabkommen mit den USA verhandeln, Verträge einzelner Staaten stehen dem im Weg. Amerikanische Fluggesellschaften haben in Europa wesentlich größere Bewegungsfreiheit als europäische in den USA, was Experten auf das getrennte Auftreten der Europäer gegenüber den USA zurückführen.