EXCHANGE TRADED FUNDS (ETFS)
Steuersparen ist nicht alles[17:14, 21.10.08]
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............Ansatzpunkt dafür ist die Altfallregelung oder der Bestandsschutz für Investmentfonds, sofern sie vor dem Stichtag 1. Januar 2009 gekauft werden. Kursgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr bleiben so auf Dauer steuerfrei. Das gilt natürlich genauso für ETFs. Aber die bieten noch mehr. Bezieht sich der ETF auf einen Performance-Index, in den die Dividenden einberechnet werden, und wird das Indextracking mit Hilfe von Derivaten, gemacht, dann kann der Anleger sogar alles steuerfrei realisieren, also einschließlich Dividenden. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und in der Tat: Es ist nicht klar, ob dieser Vorteil Bestand haben wird. Erst Mitte Dezember wird man mit Sicherheit wissen, ob dieses Privileg im Jahressteuergesetz 2009 einkassiert wird. Dann bleibt aber immerhin noch die Steuerfreiheit von Kursgewinnen, sofern man die Altfallregelung nutzt.
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André Kostolany
MfG
Palaimon
