nun aber auch daneben.
Selbstverständlich darf der "Chinese" ein neues Angebot unterbreiten, er braucht die Genehmigung der BaFin (§26 WpÜG), welche diese in der Regel erteilt, wenn die Zielgesellschaft zustimmt.
Und da der "Chinese" und die Zielgesellschaft sich gegenseitig "unterstützen" ist im Antragsfalle auch von der Genehmigung durch die BaFin auszugehen.
Du hast aber vermutlich bei deinem Post aus lauter Überheblichkeit und Wichtigtuerei nicht bedacht, dass der Diskussionsteilnehmer Spirido das schon besser wusste, als du es ihm so überheblich verkaufen wolltest.
Wieso eigentlich nicht mit kompletter Aufklärung über die Sachlage, wenn man sich schon einmischt in die Diskussion und jeden Beitrag angreift?