EANS-Adhoc: Ad hoc-Meldung gemäß § 15 WpHG: Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
17:17 21.12.12
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Sonstiges/Unternehmen/Molekulardiagnostik
21.12.2012
Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika
Berlin, Deutschland, 21. Dezember 2012 - Der Vorstand der Epigenomics
AG (ISIN: DE000A1K0516) teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand
der Jahresabschlussvorbereitungen bei pflichtmäßigem Ermessen
angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind im Wesentlichen
planmäßige operative Verluste verantwortlich sowie ferner auch höher
als geplante Aufwendungen im Zusammenhang mit der kürzlich beendeten
klinischen Studie.
Der Vorstand prüft intensiv verschiedene Möglichkeiten, das Bestehen
eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu beseitigen. Zu
den Maßnahmen, die der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie
der Liquiditätslage der Gesellschaft dienen, zählt auch die bereits
am 20. Dezember 2012 angekündigte und für den Januar 2013 geplante
Kapitalerhöhung.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach §92 Abs.
1AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der
Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu
gegebener Zeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In
dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine
Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht
bekannt gemacht werden.
- Ende der Ad hoc-Mitteilung -
Kontakt Epigenomics AG
Antje Zeise CIRO
Manager IR | PR
Epigenomics AG
Tel.: +49 (0) 30 24345 386
ir@epigenomics.com
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