Paderborn (dpa) - Eltern müssen für die Telefonkosten ihrer Kinder aufkommen. Mit dieser heute bekannt gewordenen Entscheidung gab das Amtsgericht Paderborn der Klage der Deutschen Telekom gegen ein Ehepaar statt. Dessen elfjähriger Sohn hatte in vier Wochen 800 Mark Telefonkosten mit Erotik-Gesprächen über eine Sex-Hotline verursacht. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Argument, dass Eltern allenfalls den Anbieter von Telefonsex verklagen könnten, nicht aber die Telefongesellschaft.