01.03.2002 - 16:25 - Diese Meldung erreichte uns soeben aus der Pressestelle der Elsa AG: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELSA AG hat das zuständige Gericht heute ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Georg, übergegangen. Theo-Josef Beisch wurde von seinen Aufgaben im Unternehmen entbunden. Theo Beisch arbeitet weiter im Bereich der strategischen Planung und der Kommunikation mit möglichen Investoren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammen.
In einem ersten Gespräch mit den Vertretern des Bankensicherungspools konnte erreicht werden, dass der ELSA AG ein Übergangskredit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährt wird.
"Oberstes Ziel bleibt die vollständige Wiederherstellung der Liquidität zur Erfüllung bestehender Aufträge und die Wiederaufnahme der operativen Geschäftstätigkeit", so Thomas Georg.
In einem ersten Gespräch mit den Vertretern des Bankensicherungspools konnte erreicht werden, dass der ELSA AG ein Übergangskredit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährt wird.
"Oberstes Ziel bleibt die vollständige Wiederherstellung der Liquidität zur Erfüllung bestehender Aufträge und die Wiederaufnahme der operativen Geschäftstätigkeit", so Thomas Georg.