1987 inserierte ich in der Berliner Zeitung in Erwartung eies Wunders "Junge Familie sucht preiswertes Einfamilienhaus". Nun ja, Wunder gab es nicht. Aber neben einem Haus an der Autobahn mit gerissenen Wänden und zwei Mietshäusern in Berlin-Mitte Nähe Friedrichstraße zu Preisen von 8.000 bzw 15.000 Mark der DDR (Ich dachte mir: Ich bin doch nicht blöd) wurde mir nur ein Grundstück mit einem unbewohnbaren und unausbaubaren Haus in wirklich bevorzugter Lage angeboten. Ich mußte dafür eine schöne Zwei-Zimmer-Wohnung opfern. (Mit der Neubebauung des Grundstücks haperte es dann wie DDR-üblich. Der Fertighausbau Neuruppin war nicht lieferfähig, wenn man nicht über Genex mit D-Mark zahlte.) Beim Notar erfuhr ich dann, daß meine Ruine auf einem volkseigenen Grundstück steht, wofür ich, wie in der DDR üblich, ein kostenfreies Nutzungsrecht erhielt. Darüber durfte ich in den Wendetagen plötzlich sehr viel nachdenken. Ich habe sie erlebt die Tage in Grundbuchämtern mit stundenlangen Wartezeiten und den gereizten Diskussionen: "Ihr habt Euch einfach auf unsere Grundstücke gesetzt und dann alles vergammeln lassen." Die anderen: "Ihr hättet doch hier bleiben können. Erst abhauen, im Westen gut leben, am Grundstück nichts machen und jetzt sollen wir gehen, die wir uns Jahrzehnte um alles gekümmert haben ...?" Naja, so war das. Ein Wunder, daß es dort keine Toten gab. Die Leute mußten ausbaden, was die Politik oft unglücklich geregelt hatte. Die deutsch-deutsche Freundschaft erreichte auf den Grundbuchämtern ihren tiefsten Punkt. Anfang 1990 (Modrow-Gesetz) war ich dann beim Notar: 2.000 Mark der DDR für 1.000 m² Land im vornehmen westberliner Umland. Das Ganze war für mich ein Crash-Kurs in Grundstücksangelegenheiten. Und dann kam der Rückübertragungsanspruch. Die Anwälte der Gegenseite zogen alle Register. Stasimitarbeit, Staatsnähe, Machtmißbrauch - alles wurde unterstellt. Ich nahm mir nicht einmal einen Anwalt, weil ich davon ausging, daß in diesem Land sowieso nichts so gründlich geprüft wird wie Grundstücksangelegenheiten. Seit Montag nunmehr ist der Beschluß des Widerspruchsausschusses des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen bestandskräftig. Ich kann ohne Einschränkungen über das Grundstück verfügen. Es gibt schlechtere Nachrichten als den gestrigen Brief vom Amt. Für mich ist damit im Jahre 2002 die deutsche Einheit vollzogen. Für andere könnte es noch ein paar Jahre länger dauern. Wohnen tue ich heute übrigens woanders. Ich hätte 12 Jahre auf dem Grundstück nur campen können. Das erschien mir denn doch etwas lang ...
R.
R.