für Kapitalgesellschaften.
Moin erstmal und schönen 4. Advent wünsche ich Euch!
Vielleicht kann das einer kurz zwischen Morgentoilette und Frühstück beantworten.
Dürfen schweizer Firmen auch Verlustvorträge anhäufen und diese dann mit Gewinnen in der Zukunft steuermindernd verrechnen und wie schauts bei einer Übernahme aus? Darf der Übernehmer die Verlustvorträge auch nutzen?
Wie schauts bei US Firmen aus (gleiche Frage)
1000 Dank
8x4
Moin erstmal und schönen 4. Advent wünsche ich Euch!
Vielleicht kann das einer kurz zwischen Morgentoilette und Frühstück beantworten.
Dürfen schweizer Firmen auch Verlustvorträge anhäufen und diese dann mit Gewinnen in der Zukunft steuermindernd verrechnen und wie schauts bei einer Übernahme aus? Darf der Übernehmer die Verlustvorträge auch nutzen?
Wie schauts bei US Firmen aus (gleiche Frage)
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