Hallo,
habe alle Scheine (auch den kleinen StGB-Schein).
Es handelt sich bei § 86a um ein Delikt der Staatsgefährdung (abstraktes Gefährdungsdelikt); der Tatbestand soll verhindern, daß durch das Zeigen von Kennzeichen der Eindruck erweckt wird, verbotene staatsfeindliche Vereinigungen seien noch vorhanden, und dadurch mittelbar Propaganda für diese gemacht wird (vgl BGHSt. 23,268; 25,33; 25,130)
Jetzt erklär mir mal, wer hier der Verletzte ist. Das dürfte doch wohl der Staat sein, nicht wahr ?
Meiner Meinung nach handelt es sich bei § 86a um ein Offizialdelikt, ich kann das allerdings nicht weiter verifizieren, da ich zur Arbeit muss. Sollte es keines sein, kann ich Dich ja beleidigen, was dann ein Antragsdelikt wäre und Du könntest mich, nachdem ich Dir meine Adresse gemailt habe, anzeigen.
Ansonsten noch ein schönen Tag, Schlaumeier.
Grüsse,
Tyler Durdna