das erinnert mittlerweile an das Verfahren wie im Fall Windreich ... Totalausfall...
Selbst wenn die Anleihegläubiger einer Stundung zustimmen, müssten die Beträge bis Mitte 2019 zurrückgezahlt werden, zzgl. des jetzt noch neu aufzunehmenden Kapitals.
Das ist Schwachsinn. Es wäre wesentlich sinnvoller, die Anleihe 14/19 im Rahmen eines Rückkaufprogramms einzusammeln und somit die Schuldenlast zu senken.
Die Wandelanleihe ist nur bedingt das Problem, da für die Beteiligten (ausschließlich institutionelle Anleger) klar war, dass im schlimmsten Fall "gewandelt" wird.
@ Nesse # 1746 = bis wann ist man Kleinanleger ;-)
Selbst wenn die Anleihegläubiger einer Stundung zustimmen, müssten die Beträge bis Mitte 2019 zurrückgezahlt werden, zzgl. des jetzt noch neu aufzunehmenden Kapitals.
Das ist Schwachsinn. Es wäre wesentlich sinnvoller, die Anleihe 14/19 im Rahmen eines Rückkaufprogramms einzusammeln und somit die Schuldenlast zu senken.
Die Wandelanleihe ist nur bedingt das Problem, da für die Beteiligten (ausschließlich institutionelle Anleger) klar war, dass im schlimmsten Fall "gewandelt" wird.
@ Nesse # 1746 = bis wann ist man Kleinanleger ;-)
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