DGAP-News: GAP AG Teil 1 von 3

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taos:

DGAP-News: GAP AG Teil 1 von 3

 
12.08.03 18:55
DGAP-News: GAP AG  1. Teil
GAP AG: Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 i.V. mit § 14 Abs. 3 WpÜG

Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 3
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrats der GAP AG,
Oberhaching, zum öffentlichen Übernahmeangebot der GlobalWare AG, Eisenach, an
die Aktionäre der GAP AG

Die GlobalWare Aktiengesellschaft mit Sitz in Eisenach hat am 18.06.2003 ihre
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots veröffentlicht. Die
Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der
GAP AG, Oberhaching, zum Kauf ihrer Aktien an der GAP AG (Wertpapierkennnummer
580150, ISIN-Code DE0005801500 und Wertpapierkennnummer 580152, ISIN-Code
DE0005801526) wurde am 01.08.2003 veröffentlicht. Sie wurde dem Vorstand am
01.08.2003 übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG haben das Angebot
geprüft und nehmen dazu gemäß § 27 Abs. 3 WpÜG wie folgt Stellung:

1. Empfehlung
Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG sind der Meinung, dass das
Übernahmeangebot für die Aktionäre der GAP AG in Höhe von 0,60 Euro  nur den
Liquidationswert der Gesellschaft wiedergibt, die Chancen der Fortführung des

Unternehmens jedoch nicht angemessen berücksichtigt. Sie halten daher das
Angebot grundsätzlich für nicht angemessen.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der GAP AG Folgendes:

- Das Übernahmeangebot innerhalb der Annahmefrist nicht anzunehmen.

- Sollte die GlobalWare innerhalb der Annahmefrist die Mindestakzeptanzschwelle
 (50 % plus eine Aktie) erreichen, so empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der
 GAP AG den Aktionären das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist
 (04.09. - 19.09.2003) "nachträglich" anzunehmen.

Dies vor dem Hintergrund, dass dann davon auszugehen sein wird, dass die GAP AG
künftig kein Telematikgeschäft betreiben wird und damit die Chancen, die sich
aus der Fortführung des Unternehmens ergeben würden, nicht wahrgenommen werden
können. Wieweit die Neuausrichtung auf das "Customer Relationship Management-
Geschäft" ( CRM-Geschäft )  erfolgreich sein wird, können Vorstand und
Aufsichtsrat an Hand der in der Angebotsunterlage gegebenen Daten und in der
Kürze der Zeit nicht abschließend beurteilen. Unter diesem Aspekt erscheint es
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat sinnvoll das Angebot der GlobalWare dann
anzunehmen, da der Preis von 0,60 Euro im Vergleich zum Liquidationswert
angemessen erscheint.

2.   Beurteilung des Übernahmeangebots
2.1. Angemessenheit der Gegenleistung
Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot wurde von der GAP AG eine Unterneh-
mensbewertung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer in Auftrag gegeben.
Der Wirtschaftsprüfer bewertet auf Basis der vorliegenden Ergebnisse und
Geschäftsplanungen der GAP AG das Unternehmen mit einem Ertragswert zwischen
1,53 Euro und 2,05 Euro pro Aktie. Für den Fall der Nichtfortführung der
Gesellschaft geht der Wirtschaftsprüfer von einem Liquidationswert zum
Stichtag 31.07.2003 von 0,63 Euro pro Aktie aus.
In beiden Fällen wurden die Darlehensrückforderungen in Höhe von insgesamt 3,05
Mio Euro zuzüglich Zinsen und Kosten gegenüber der Access:Seven GmbH und der
WIMAN Inc. nicht berücksichtigt, da deren Rückfluss nicht sicher gestellt ist.
Unter Berücksichtigung des vollständigen Rückflusses dieser Darlehen, die unter
dem zeitweiligen gemeinsamen Vorstand der GAP AG und der Adori AG, Martin
Kargerer, ausgereicht wurden, würde sich der Wert der Aktie um ca. 0,56 Euro
erhöhen.

                     ohne vollständige          mit vollständiger Rückführung
                     Rückführung der Darlehen   der Darlehen

Ertragswert pro
Aktie bei Fortführung         1,53 - 2,05              2,09 - 2,61
Liquidationswert pro Aktie       0,63                     1,19
Der Ertragwert basiert auf der Annahme, dass die Gesellschaft fortgeführt wird
und die Planzahlen erfüllt werden. Naturgemäß sind in dem schwierigen
Marktumfeld Prognosen, wie sich das Unternehmen in der Zukunft entwickeln wird,
einem Risiko ausgesetzt.

In letzter Zeit hat die GAP AG jedoch in ihrem Geschäft einige Erfolge erzielt.
Die Restrukturierungsmaßnahmen beginnen zu greifen, so dass die
Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der Planvorgaben gestiegen und damit die
realistische Chance auf einen höheren Unternehmenswert gegeben ist.

Das Angebot der GlobalWare entspricht  den gesetzlichen Vorgaben. Der gemäß
§ 31 WpÜG und §§ 4 ff WpÜG-Angebotsverordnung zu zahlende Mindestpreis für die
Aktien, der dem sogenannten gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate vor
der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines
Übernahmeangebotes entspricht, beträgt ausweislich der Datenbank der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 0,58 Euro. Gegenüber diesem
Kurs enthält der Angebotspreis einen Aufschlag von 0,02 Euro oder 3,44%. Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass in dem Relevanzzeitraum vor der Entscheidung
des Abgabe der GlobalWare AG zur Abgabe des Übernahmeangebotes kaum ein Handel
in Aktien der GAP AG stattgefunden hat.

Vorstand und Aufsichtsrat ist nicht bekannt, dass anderen Aktionären ein
Kaufpreis gezahlt wurde oder werden wird, der über dem Angebotspreis liegt.
Sollte dies der Fall sein bzw. innerhalb eines Jahres nach Abschluss des
Übernahmeverfahrens erfolgen, so hätten alle Aktionäre Anspruch auf diese
höhere Gegenleistung.

In Abwägung aller dieser Umstände stellen Vorstand und Aufsichtsrat der
Gesellschaft noch einmal fest, dass sie das Angebot nicht für angemessen
halten, da es nur einen möglichen Liquidationswert ohne die Berücksichtigung
des Geschäftsbetriebes und von zusätzlichen Chancen aus laufenden Verfahren
widerspiegelt.

Ende Teil 1 von 3

Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.08.2003
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
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121759 Aug 03
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taos:

DGAP-News: GAP AG Teil 2 von 3

 
12.08.03 18:57
DGAP-News: GAP AG  2. Teil
GAP AG: Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 i. V. mit § 14 Abs. 3 WpÜG

Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Teil 2 von 3

2.2. Wirksamwerden des Angebotes
Das Angebot der GlobalWare steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis
zum Ablauf der Annahmefrist, also bis zum 01.09.2003 der Erwerb von mindestens
50 % plus eine Aktie gesichert ist. Die GlobalWare behält sich in
Übereinstimmung mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf
der Annahmefrist die Mindestakzeptanzschwelle, von deren Erreichen die
Wirksamkeit des Angebotes abhängig gemacht wird, zu verrin-gern oder gänzlich
darauf zu verzichten.
Aktuell hat die GlobalWare bereits Verträge über 2.044.294 Aktien der GAP AG
geschlossen. Bei Eintritt der im Rahmen dieser Verträge vereinbarten
Bedingungen (Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebotes für die GAP AG,
Ablauf der Annahmefristen nach § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 WpÜG sowie Eintritt
sämtlicher Bedingungen, unter denen das Übernahmeangebot besteht, bzw. Verzicht
auf diese Bedingungen durch die GlobalWare AG) wird die GlobalWare AG demnach
über ca. 37,9 % der Aktien der GAP AG verfügen. Dieser Anteil könnte durch eine
geringe Präsenz des Streubesitzes in einer Hauptversammlung unter Umständen
ausreichen, die Kontrolle über die GAP AG zu erlangen.

Die erste Annahmefrist für das Angebot endet am 01.09.2003. Sollten die
Bedingungen, die GlobalWare gemacht hat, zu diesem Zeitpunkt eingetreten sein,
haben die Aktionäre die Möglichkeit das Angebot innerhalb einer weiteren

Annahmefrist von 2 Wochen anzunehmen. Diese Frist beginnt am 04.09.2003 und
endet am 19.09.2003.

2.3. Konkurrierendes Angebot der ADORI AG
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Adori AG (ISIN 000 665
5103, WKN 665 510, Börsenkürzel ADJ) am 16.07.2003 in Durchführung eines
Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
mitgeteilt hat, dass sie nach Ansicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht am 25.11.2002 die Kontrolle im Sinne des § 29
Abs. 2 WpÜG über die GAP AG erlangt hat und demgemäss zur Veröffentlichung und
Abgabe eines Übernahmeangebotes verpflichtet ist. Die Adori AG hat angekündigt
zu prüfen, welche geeigneten Rechtsmittel gegen diesen Bescheid eingelegt
werden können.

Die Adori AG hat weiter angekündigt, sofern sie mit ihrer Rechtsansicht nicht
durchdringt, wonach sie keine Kontrolle über die GAP AG erlangt habe bzw.
alternativ keine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines
Übernahmeangebotes erhält, den Aktionären der GAP AG in pflichtgemäßer
Durchführung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ein Pflichtangebot nach § 35 Abs. 2 WpÜG unterbreiten wird.

Bislang wurde von der ADORI AG noch keine Angebotsunterlage veröffentlicht. Im
Falle der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage, läge ein konkurrierendes
Angebot im Sinne des § 22 WpÜG vor. Damit geht, wie in Punkt 6.5.2 der
Angebotsunterlage der GlobalWare AG ausgeführt, die Verlängerung der
Annahmefrist des Übernahmeangebots der GlobalWare AG einher.

Zu Art und Höhe eines etwaigen konkurrierenden Angebots kann noch nicht
abschließend Stellung genommen werden. In einem Verfahren vor dem Landgericht
München I (Az 5HK O 22225/02) wurde jedoch bekannt, dass der Kaufpreis, den die
Adori AG einzelnen Aktionären der GAP AG bezahlt hat, 1,80 Euro je Aktie
betragen hat. Dieser Preis wäre nach An-sicht von Vorstand und Aufsichtsrat der
GAP AG der zu zahlende Mindestpreis pro Aktie für jeden Aktionär. Voraussetzung
für die Abgabe eines entsprechenden Angebotes ist jedoch, dass die Adori AG in
der Lage ist, diesen Preis auch zu finanzieren.

2.4.  Folgen eines erfolgreichen Übernahmeangebots
2.4.1 Folgen für die GAP AG
Die GlobalWare AG wird die GAP AG im Falle eines erfolgreichen
Übernahmeangebots in den GlobalWare-Konzern integrieren. Die GAP AG soll als
börsennotiertes Unternehmen mit einem möglichst großen Streubesitz im
Geschäftsfeld des "Customer Relationship Management" geführt werden. Dazu
beabsichtigt die GlobalWare AG, alle bislang bestehenden geschäftlichen
Aktivitäten der GAP AG in eine oder mehrere separate Gesellschaft(en) zu
überführen und zu verkaufen. Der freie Börsenmantel der GAP AG soll im
GlobalWare-Konzern der Rückführung des CRM-Geschäftes an die Börse dienen. Dazu
sollen Geschäftsanteile der IntraWare GmbH, einer Tochtergesellschaft der
GlobalWare AG, an die GAP AG ver-kauft werden. Zu diesem Kauf soll nahezu das
gesamte Barkapital aus dem Vermögen der GAP AG aufgewandt werden. Zudem ist
geplant, die GAP AG in "Gedys-IntraWare AG" umzufirmieren.

Der Sitz der GAP AG soll nach Eisenach verlegt werden. Dabei soll die
Administration von dem GlobalWare-Konzern übernommen und operativ durchgeführt
werden.

Nach der Ausgliederung der bisherigen geschäftlichen Aktivitäten der GAP AG in
eine oder mehrere eigenständige Gesellschaft(en), plant die GlobalWare AG,
deren Standort in Oberhaching verbleiben zu lassen.

Nach dem Vollzug eines erfolgreichen Übernahmeangebots will die GlobalWare AG
über die künftige Zusammensetzung des Vorstands der GAP AG und deren
Aufsichtsrat entscheiden. Der Bereich Recht und Finanzen soll durch den
Finanzvorstand der GlobalWare AG geleitet und verantwortet werden. Außerdem
soll der Aufsichtsrat der GAP AG ergänzt und insbesondere mit noch zu
benennenden Vertretern der GlobalWare AG aus deren Organen neu besetzt werden.

Nach Angaben der GlobalWare AG bestehen derzeit keine Absichten im Hinblick auf
künftige Verpflichtungen der GAP AG gegenüber der GlobalWare AG oder anderen
Gesellschaften des GlobalWare-Konzerns.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die GAP AG völlig umstrukturiert
werden soll. Das bisherige Geschäft der GAP AG ist für den Bieter
uninteressant. Es ist davon auszugehen, dass die neu strukturierte Gesellschaft
nicht mehr über die Finanzmittel der GAP AG wird verfügen können, da eine
wesentlicher Teil der vorhandenen Liquidität für den Erwerb der IntraWare GmbH
verwendet werden dürfte. Inwieweit das Geschäftsmodell der IntraWare GmbH
Erfolg verspricht, ist aktuell schwer einzuschätzen. Fest steht jedenfalls,
dass von dem Geschäftsmodell, in das die Aktionäre ursprünglich investiert
haben, nichts mehr übrig bleiben wird. Die Gesellschaft erhält eine völlige
neue Ausrichtung.

Ende Teil 2 von 3

Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.08.2003
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

121800 Aug 03
Antworten
taos:

DGAP-News: GAP AG Teil 3 von 3

 
12.08.03 18:59
DGAP-News: GAP AG  3. Teil
GAP AG: Pflichtveröffentlichung gemäß § 27 Abs. 3 i. V. mit § 14 Abs. 3 WpÜG

Corporate-News verarbeitet und übermittelt durch die DGAP
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Teil 3 von 3

2.4.2 Folgen für die Arbeitnehmer der GAP AG
Nach Angaben der GlobalWare AG beabsichtigt diese nicht, Maßnahmen zu
ergreifen, die - bezogen auf die GAP AG und nachgeordneter Unternehmen -
Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge der
Beschäftigten oder wesentliche Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer
haben.

Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG weisen jedoch darauf hin, dass sich die
Geschäftstätigkeit der GAP AG ändern wird. Die bisherigen Geschäftstätigkeiten
sollen in eigenständigen Gesellschaften weitergeführt werden. Damit werden mit
großer Wahrscheinlichkeit auch Änderungen der Arbeitsbedingungen einher gehen.

2.4.3 Folgen für Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen
Zum Handel zugelassene Aktien der GAP AG, die nicht zur Annahme des
Übernahmeangebots eingereicht werden, bleiben während der gesamten Annahmefrist
und nach Vollzug des Übernahmeangebots an der Börse handelbar.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sich je nach Höhe der
Annahmequote das Handelsvolumen der nicht zur Annahme des Übernahmeangebots
angemeldeten Aktien der GAP AG verringern kann. Die Verringerung des
Handelsvolumens kann zu nachteiligen Auswirkungen für die Kursentwicklung
führen.

Nach eigenen Angaben strebt die GlobalWare AG den weiteren Verbleib der GAP AG
an der Frankfurter Wertpapierbörse an.

Hingewiesen wird aber auf die Möglichkeit des Abschlusses von
Unternehmensverträgen, wozu eine Mehrheit von 75 % auf der Hauptversammlung
ausreicht und eines "Squeeze Out" gem. §§ 327a ff Aktiengesetz. Gehören einem
Aktionär mindestens 95 % der Aktien einer Gesellschaft, besteht die Möglichkeit
der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen
Bezahlung einer Abfindung. Beides ist nach Auskunft der Global-Ware aber
aktuell nicht geplant.

3. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG
Soweit Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft Aktien an der GAP AG halten,
werden sie sich der empfohlenen Verhaltensweise anschließen, d.h. sie werden
das Angebot allenfalls in der weiteren Angebotsfrist annehmen.

4. Stellungnahme der Arbeitnehmer der GAP AG
Die GAP AG hat keinen Betriebsrat. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage gemäß
§ 14 Abs. 4 Satz 2 WpÜG unmittelbar an die Arbeitnehmer der GAP AG übermittelt.
Die Mitarbeiter haben eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt, in deren
Verlauf die beiliegende Stellungnahme verfasst wurde.

GAP AG
GSM Applikationen und Produkte
Oberhaching, den 12.08.2003

Vorstand & Aufsichtsrat

Stellungnahme der Arbeitnehmer der GAP AG gemäß § 27 Absatz 2 WpÜG zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der GlobalWare AG:

Unter Punkt 8 erklärt GlobalWare "durch massive Umstrukturierungen innerhalb
der GAP diese auf neue Geschäftsfelder auszurichten und mit einem profitablen
Geschäftsmodell auszustatten. Es ist weiterhin geplant, den derzeitigen
Unternehmensbereich Telematik/Telemetrie in eine eigenständige Gesellschaft
auszugliedern".

Hierzu nehmen die Arbeitnehmer der GAP wie folgt Stellung:

Wir sind davon überzeugt, dass mit unserem Know-How und unserer Erfahrung sowie
den innovativen Produkten das Telematikgeschäft in absehbarer Zeit rentabel
wird. Erste Erfolge sind den letzten Quartalsberichten zu entnehmen.
Auch wenn wir die Unzufriedenheit vieler GAP-Aktionäre verstehen, sehen wir den
Transfer des Kapitals der GAP in einen anderen Markt als Risiko für Aktionäre
und Mitarbeiter.

Die Ausgliederung des Telematik/Telemetrie-Unternehmensbereichs in dem
Übernahmeangebot ist nur sehr vage formuliert, ohne konkrete Bedingungen einer
Ausgliederung zu benennen.

Die Höhe des Angebotes halten wir für nicht angemessen.
Der Angebotspreis von 0,60 Euro je Aktie entspricht nicht einmal dem
Barvermögen der GAP ohne Berücksichtigung des Wertes des Telematik- und
Telemetriegeschäftes, welches verkauft werden soll. Der Erlös für den Verkauf
müsste, nach unserer Überzeugung, zu einer Erhöhung des Angebotspreises führen.

Wir sehen die GlobalWare nicht als idealen Partner für die GAP. Für bessere
Marktchancen wäre eine Kooperation mit einem Partner wünschenswert, mit dem
Synergie-Effekte genutzt werden können.

Daher sprechen wir uns gegen eine Annahme des Übernahmeangebots aus.

Ende der Mitteilung, (c)DGAP 12.08.2003
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WKN: 580150; ISIN: DE0005801500; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
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121801 Aug 03
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stefan2607:

Heißes Eisen

 
12.08.03 19:04
kommt Adori noch zum Zug
und was bedeutet das für Gedys?
Antworten
taos:

Das sieht aber nach einer

 
12.08.03 19:06
sehr feindlichen Übernahme aus.

Die GlobalWare will die GAP ausschlachten und für das Geld soll die GAP wertlose Anteile einer GlobalWare Tochter kaufen. Die GAP ist danach Pleite.

Prima Idee.

Taos
Antworten
taos:

Ist GAP vom Handel ausgesetzt?

 
12.08.03 19:09
Ich sehe keine Kurse mehr?

Taos

Antworten
Pichel:

FFm T 2500 0,64 zu 0,74 6039

 
12.08.03 19:22
Gruß Pichel DGAP-News: GAP AG Teil 1 von 3 1131196
Antworten
taos:

Ja Danke,

 
12.08.03 19:29
jetzt sehe ich die Kurse in Frankfurt auch. Die eine Aktie in München habe ich nicht besonders beachtet.

Taos

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