EU: Deutsche Fondsbesteuerung ist diskriminierend
Die Europäische Kommission hält die Steuerregeln der Bundesregierung für Investmentfonds für diskriminierend. Die Kommission hat deshalb ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und fordert die Regierung auf, zu erklären, warum es zu unterschiedlichen Besteuerungen von Dividenden kommt. Bei ausländischen Fondsgesellschaften sei der gesamte Ertrag aus Dividenden steuerpflichtig, bei Gesellschaften mit Sitz in Deutschland nur die Hälfte.
Die Brüsseler Beamten haben Rot-Grün eine Frist von zwei Monaten für eine Antwort oder eine Änderung der Vorschriften gesetzt. Sollte eine Erklärung ausbleiben, würde die Kommission eine Modifikation der Fondsbesteuerung fordern. Im schlimmsten Fall droht Deutschland eine Klage wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Europäische Kommission hält die Steuerregeln der Bundesregierung für Investmentfonds für diskriminierend. Die Kommission hat deshalb ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und fordert die Regierung auf, zu erklären, warum es zu unterschiedlichen Besteuerungen von Dividenden kommt. Bei ausländischen Fondsgesellschaften sei der gesamte Ertrag aus Dividenden steuerpflichtig, bei Gesellschaften mit Sitz in Deutschland nur die Hälfte.
Die Brüsseler Beamten haben Rot-Grün eine Frist von zwei Monaten für eine Antwort oder eine Änderung der Vorschriften gesetzt. Sollte eine Erklärung ausbleiben, würde die Kommission eine Modifikation der Fondsbesteuerung fordern. Im schlimmsten Fall droht Deutschland eine Klage wegen Verletzung der Gemeinschaftsverträge vor dem Europäischen Gerichtshof.