Auch wenn die Verfassungsrichter keine ökonomische Debatte führen wollen, wiegt ihr Urteil schwer. Es betrifft die gesamte Architektur der Währungsunion. Von Michael Stürmer mehr...
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.. ist vor dem Bailout
By Wayne Copeland | Juli 4, 2011
Nachdem sich Griechenlands Schuldenkrise verschärft, rückt mit Irland ein zweiter Aspirant ins Rampenlicht der Finanzmärkte, der sich schon bald um einen zweiten Bailout bemühen könnte. Dublins Regierung, die EU und IWF im vergangenen November um ein Nothilfepaket in Höhe von 85 Milliarden Euro ersuchte, hofft darauf, in den nächsten zwei Jahren ein ausreichend hohes Wirtschaftswachstum zu generieren, um nicht zu einem Abziehbild Griechenlands zu avancieren. Irlands Planungen sehen vor, bis zum Jahr 2013 wieder an die Finanzmärkte zurück zu kehren, was sich jedoch als nicht umsetzbar erweisen dürfte.
Der ökonomische Ausblick sei allerdings alles andere als positiv. Die anhaltenden Bedenken an den Finanzmärkten, dass Griechenland trotz aller externen Hilfen letztendlich dennoch einen Zahlungsausfall auf seine ausstehenden Staatsschulden erklären werde, lässt die Bondzinsen anderer finanziell schwacher Eurozonenstaaten auf hohem Niveau verharren. Zu diesen Ländern gehört beispielsweise auch Irland, dessen Wirtschaft sich auch weiterhin derart schwach entwickelt, dass die Dubliner Regierung dem Risiko entgegen blickt, auch über das Jahr 2013 hinaus von einer autonomen Finanzierung an den Finanzmärkten abgeschnitten zu bleiben. Momentan versuchten die lokalen Politiker eine gute Mine zum bösen Spiel zu machen, allein der Hoffnung erlegen, dass die Wirtschaft eines Tages doch wieder anspringt. Allerdings wiesen die ökonomischen Daten laut Beobachtern einfach nicht darauf hin.
http://www.wirtschaftsfacts.de/?p=12678
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Durfte die Bundesregierung für Griechenland und zur Euro-Stabilisierung Verpflichtungen in dreistelliger Milliardenhöhe eingehen? Nach der Verhandlung des Verfassungsgerichts scheint klar, dass es kein "Nein" geben wird - aber auch kein "Weiter so".
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,772611,00.html
Theaternummer des Tages .
Als hätten solche Aufführungen in diesem nepotistischen System irgend eine Bedeutung.
Unterhaltungswert unterirdisch, Maske und Kostüme....
Hier sollte mal ein Choreographie Profi, wie Bohlen oder Klum ran.
Navigator.C
... da bestätigen sich die Befürchtungen, daß sich "Karlsruhe" mit Winkelzug-Akrobatik aus der Verantwortung stehlen will. Wie sonst ist folgendes zu verstehen:
"Der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff sagte, es sei zweifelhaft, ob einzelne Kläger die in diesem Verfahren vorgebrachten Verstöße gegen das Grundgesetz überhaupt mit einer Verfassungsbeschwerde angreifen könnten. "Es braucht eine individuelle Grundrechtsverletzung", betonte Mellinghoff. Die Nachfragen der Richter zeigten, dass in diesem Punkt Bedenken bestehen"
"Die Richter ließen erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentation der Kläger haben. Vor allem bei der Frage, ob das Demokratieprinzip nach Artikel 38 Grundgesetz und das Eigentumsrecht nach Artikel 14 verletzt werden, blieben die Kläger überzeugende Antworten schuldig. Auch deren Anwälte stimmten der Gerichtseinschätzung zu, dass etwa eine Klage gegen das jeweilige Haushaltsgesetz für einzelne nicht möglich sei"
>> da verabreden sich die Mitglieder der Merkel-Bande zu einem offensichtlich existenzbedrohenden Vertrag zulasten des Deutschen Volkes, aber der einzelne Bürger sei nicht klagebefugt, u.a. weil ihm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein klar bezifferbarer Schaden entstanden ist. Abstraktes Unbehagen des Bürgers zählt nicht. Das abstrakte (und völlig unbewiesene) Unbehagen des Finanzministers vor einer "erneuten weltweiten Finanzkrise" dagegen sehr wohl.
Jetzt denken wir - rein hypothetisch - einen Schritt weiter und nehmen an, eine zukünftige Bundesregierung würde massiv nuklear aufrüsten und für den "vernünftigen Beobachter" offensichtlich einen Angriffskrieg vorbereiten. Die Parlamentsschafe bekommen die Gesetzesvorlagen dazu zehn Minuten vor der Abstimmung vorgelegt, verbunden mit klaren Anweisungen des Fraktionsfüh... äh, Fraktionsrottenvorsitzenden.
Welche Klagebefugnis hat der "einzelne Bürger" (und laß es auch Millionen einzelne Bürger sein, die so denken), um den Wahnsinn vor dem BVerfG zu stoppen? Muß erst die abstrakte Gefahr zu einem tatsächlichen vernichtenden Schaden werden, bevor sich Voßkuhle zuständig fühlt? Und welche Rechte hat der Bürger bei offensichtlich dysfunktionalem Parlament? Das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 GG besagt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" - das trifft wohl auch auf die Situation eines dysfunktionalen Verfassungsschutzes zu.
Und noch als abschließende Drohung:
"Murswiek deutete an, dass er sich auch eine Vorlage des Gerichts an den Europäischen Gerichtshof vorstellen kann. Karlsruhe könnte sich für unzuständig erklären, falls nicht eindeutig Grundrechte der Bürger verletzt werden."
>> Bock-Gärtner-Problematik reloaded :o(
Karlsruher Richter sind doppelt überfordert
Auch wenn die Verfassungsrichter keine ökonomische Debatte führen wollen, wiegt ihr Urteil schwer. Es betrifft die gesamte Architektur der Währungsunion. Von Michael Stürmer mehr...
Auch wenn die Verfassungsrichter keine ökonomische Debatte führen wollen, wiegt ihr Urteil schwer. Es betrifft die gesamte Architektur der Währungsunion. Von Michael Stürmer mehr...
verloren:
http://www.querschuesse.de/china-weltgroster-energieverbraucher-2010/
Aber nicht weil man gespart hat (das wäre ja auch zu witzig ;-)), sondern weil der Chinamann jetzt seine neu erworbenen Daimer mit Sprit betanken muss...
Portugals, die ungelöste griechische Schuldenproblematik, das Auslaufen von QE2, Diskussion um die Anhebung des US Schuldenlimit etc.
Wie viel mehr brauchen die Bären um den Markt zu übernehmen?
Die Bären sind nach wie vor sehr kraftlos. Mir bleibt es zu gefährlich Shorts ins Depot zu legen.
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