Die Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist unter anderem die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte durch Anlegerschutz, Markttransparenz und Marktintegrität. Im Rahmen meines gesetzlichen Auftrags bin ich zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet, § 4 Abs. 1a Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Das bedeutet mithin, dass die BaFin keine individuelle Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich im Allgemeininteresse tätig wird.
Bezüglich Ihrer Fragen hinsichtlich des Deutschen Aktienindex (DAX), dessen Aufnahmekriterien und Ausgestaltung, können wir keine Auskunft geben, da dies ein privatrechtlich organisierter Aktienindex der Deutschen Börse AG ist. Die BaFin hat hierauf keinen Einfluss. Gegebenenfalls können Sie Ihre Fragen bei der Deutschen Börse AG anbringen oder auf deren Internetpräsenz bereits Informationen erlangen, die Ihnen Ihre Frage beantworten können.
Zu Ihrer Frage nach der Vertretung der Kleinaktionäre muss ich auf die eingangs gemachten Ausführung verweisen, da derartige Interessenvertretungen privatrechtliche Beziehungen der Aktionäre zu dem Unternehmen darstellen und daher individuelle Sachverhalte betreffen. Sie könnten sich in diesem Falle ggf. an einen/eine im Aktienrecht versierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu wenden. Bei der Auswahl ist Ihnen die zuständige Rechtsanwaltskammer behilflich, die Sie über die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) ermitteln können.