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COOP News (ehemals: Wamu /WMIH)


Beiträge: 87.090
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Mr. Cooper Group. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Waldgeist:

Trader 84

3
02.08.13 09:03
man kann auch nach oben einsammeln, wenn nach unten nichts mehr da ist... :-)
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Orakel99:

Frage über insolvente Banken.

 
02.08.13 09:16
Wenn im EU-Land eine Bank pleite geht, sind momentan die Einlagen bis 100.000€ sicher. So ist es doch noch?

Wenn ich bei diese Pleite-Bank ein Depot habe mit z.B.100.000€ Aktienwert und auf den Tageskonto ein Betrag von ebenfalls 100.000€, ist mein Tagesgeldkonto sicher oder zählt die Gesamtsumme von 200.000€?

Antworten
THE_GHOST:

Einlagensicherung

4
02.08.13 09:27
Dieses Gesetz schützt:

- 100 % der Einlagen, maximal den Gegenwert von 100.000 Euro
- 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro

pro Kunde und Institut (§ 4 Absatz 2 EAEG).

Antworten
kroetendetekt.:

@orakel99: Einlagensicherung nur für Cash nötig

5
02.08.13 09:29
www.finanzfrage.net/frage/...fuer-verrechnungskonten-bei-fonds

www.depotvergleich.com/...t-die-aktiendepot-einlagensicherung/

Also vorerst kein Grund zur Sorge...
Antworten
THE_GHOST:

Ergänzung #23053

3
02.08.13 09:33
EUROPA - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung - Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Einleger aller Kreditinstitute zu schützen und die Stabilität des Banksystems als solches zu gewährleisten.
Grundsätzlich gilt in der EU nach wie vor die 100.000€ pro Kunde/KI - also korrekt.

Grüße
GHOST

Antworten
Schwarzwäld.:

Staylong - zu 22923

 
02.08.13 09:39
"Sehe ich da, als Endsaldo ..$231,987,204.00 ??????

Wundesame Vermehrung ???????

                       Wo sind die Bilanzbuchhalter die das erklären können ......

Hi Stay,

nicht speziell zu diesen Zahlen, aber zu Ihrer Frage ganz allgemein gesprochen:
Also hier im Forum kann`s ja vielleicht doch Betriebswirte geben,
welche  a u c h  über die Qualifikation "Bilanzbuchhalter" verfügen.

Aaaber: Überall auf der Welt gibt es zig` verschiedene Bilanzierungsrechte, B.-Vorschriften,
unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten, Bew.-Grundsätze, steuerlich zulässige  Abschreibungsmöglichkeiten & -methoden (lineare, degressive od. leistungsbezogene),
-höchstsätze, -grenzen, für kleine oder große "Wirtschaftsgüter" unterschiedlich usw..

Unterschiede gibt's auch bei Rückstellungen, im weiteren Unterschiede bzgl. Personen-
oder Kapitalgesellschaften (AG, KG, GmbH, G.d.b.R.) u.v.a.m.. Weiter kommen noch die nicht immer ganz eindeutig zu definierenden buchhalterischen, (fachl.) Begriffe bei der Übersetzung hinzu. Nicht in allen Ländern erstellt man beispielsweise unterschiedliche Handels- und Steuerbilanzen.
Gewisse Betriebssteuern bzw. -steuerarten sind im Ausland oft gar nicht bekannt, u.v.a.m..
(Ich war ja wie bekannt (12 Jahre) im Ausland und parallel viele Jahre im Inland unternehmerisch tätig. Daher kenne ich die Problematik ein ganz klein wenig !)

Deshalb können selbst mit der besten hiesigen Ausbildung die dortigen Bilanzen nicht so ganz einfach gelesen, analysiert und interpretiert werden, heißt, die hiesigen Kenntnisse  
auf die dortigen Vorschriften nicht so einfach übertragen werden...

Gruß,
SW.
Antworten
KLONKRIEGER.:

also

6
02.08.13 09:47
mache ich mir besser 3-4 verschiedene konten bei mehreren banken wenn die escrow durchstarten ... ;) :D
Antworten
kroetendetekt.:

@schwarwälder: "Rechenfehler"

 
02.08.13 09:48
Also ich sehe das so, dass es hier mindenstens einen Bilanz-Experten gibt, der einen Rechenfehler entdeckt haben will. Wo bleibt dann die Gegenrechnung, die allgemeinverständlich darlegt, was falsch ist?
Antworten
Staylongstayc.:

@Schwarzwälder

 
02.08.13 09:52

Ähm,

das war nicht meine Frage, sondern Odins. Und eine Antwort darauf hatte er auch erhalten. Dazu musste man auch kein Bilanzbuchhalter sein, denn es handelte sich nicht um eine "wundersame Vermehrung" (sondern ziemlich genau das Gegenteil). Odin war nur von falschen Zahlen aus dem ersten Quartal ausgegangen... ;-)

Antworten
Schwarzwäld.:

Kroetendetektor

 
02.08.13 09:54
Wo bitte habe "ICH" geschrieben, daß ich einen "Rechenfehler" entdeckt habe ?
Darüber diskutierten odin10de und Staylong ausgiebig, nicht ich !
D.h. bitte meinen ersten Absatz aus 23056 nochmals  g e n a u  lesen !  
Antworten
Schwarzwäld.:

Staylong .... - zu 23059

 
02.08.13 09:56
Hatte ich auch so - d.h. schon richtig-, verstanden.
Antworten
kroetendetekt.:

@schwarzwälder: Ich meinte wen anders...

 
02.08.13 10:00
Antworten
Staylongstayc.:

@kroetendetektor

 
02.08.13 10:04

Biite nicht alles in einen Topf werfen. Die Geschichte mit Odin ist erledigt:

www.ariva.de/forum/WMI-Holdings-Corp-News-461347

Und in Unions Rechnung gibt es mehrere Fehler, aber das will hier ja eh keiner hören... ;-)

Antworten
Orakel99:

Einlagensicherung-Depot: OK, anscheinend ist

 
02.08.13 10:05
das Depot sicher.

Dann will ich mal hoffen, dass die verzweifelte Bank nicht mit meinen Aktien am Tag der Insolvenz einen LEERVERKAUF macht.
(Ups, das kennen wir schon)

Gruß
Antworten
Schwarzwäld.:

Kroetedet.-sorry - Fehlinterpretation meinerseits

 
02.08.13 10:05
Antworten
kroetendetekt.:

@staylonstaycool: Mir ging es nur hierum:

3
02.08.13 10:12

Und in Unions Rechnung gibt es mehrere Fehler, aber das will hier ja eh keiner hören...

Antworten
Staylongstayc.:

@kroetendetektor - Bitteschön

 
02.08.13 10:52

...Vorläufige Schlussrechnung

Das bedeutet, nach Abzug dieser $316,778,612Mio von unsrer Haben-Summe von insgesamt $446,34Mio bleiben noch $129,56Mio übrig...

Die "Haben-Summe" beträgt NICHT 446,34 Mio. $, denn das sind die "Total LIABILITIES and net assets". Vielmehr sind es - wie Union weiter oben übrigens KORREKT geschrieben hatte - nurmehr 425,04 Mio. $. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die avisierten Settlements mit den Ex-Angestellten in der obigen Rechnung völlig außer Acht gelassen wurden. Dann gibts noch weitere "handwerkliche" Schwächen: Die "Litigation Reserve" darf man natürlich (vorerst) nicht mitrechnen, denn die wird ja voraussichtlich die nächsten Jahre noch "gesperrt" bleiben bzw. im besten Fall "benötigt" werden. Gleiches gilt für die "hochgerechneten" 96 Mio. $ an Steuerrückvergütungen, die unmöglich in 2013 oder 2014 "greifbar" sein werden, da zwei von drei Prozessen noch gar nicht angelaufen sind. Und da schon allein aus diesem Grund der Trust zumindest bis 2015 weiter bestehen MUSS, müsste man in einer seriösen Rechnung selbstverständlich auch die nicht gerade geringen Verwaltungs-Kosten dafür mit einbeziehen... ;-)

p.s. Fazit: Es bleiben natürlich KEINE 129,56 Mio. $ "übrig". Vielmehr ist es fraglich - wohlgemerkt alles ohne etwaige Gelder aus Klagen gegen Dritte, wir beziehen uns ja nur auf den Quartalsbericht  - wann der Waterfall überhaupt die Class 18 erreichen wird.

Antworten
neverenough:

freitag

3
02.08.13 10:55
hallo ich wünsche euch allen ein schönes wochenende

münchen brief 0,70   da schläft wohl noch einer ;-)

Zum Thema Kurs "künstlich" hochziehen... mit ganzen 1.6M Stücken gestern... hmmm... klingt unlogisch, aber interessant...

ansonsten kinnas, viel spass am WE.

die moral von der geschicht....
...Escrows hat man, oder nicht!

;-)
Antworten
alocasia:

Symbol für die Arroganz der Finanzbranche

4
02.08.13 10:57
COOP News (ehemals: Wamu /WMIH) 16275632
Der Franzose Fabrice Tourre galt bei Goldman-Sachs als Jungstar. Doch jetzt hat ihn ein US-Gericht als «Symbol für die Arroganz der Finanzbranche» bezeichnet und ihn wegen Betrugs schuldig gesprochen.
Antworten
herrscher2:

Vorsicht bitte.....

5
02.08.13 11:09

 

Der größten Tageszeitung Österreichs entnahm ich aus dem Leserforum, dass mit 01 08 2013, klamm und heimlich ein EU-Gesetz verabschiedet wurde, welches Banken in "Schieflage" (was immer das bedeutet) erlaubt, auf die Spareinlagen der Kunden zu zugreifen. Von einem Limitbetrag wurde nichts erwähnt.

Näheres bitte nach googlen oder so ;-)

Wamu go !!

Antworten
Ananas:

Mal kurz zur Sache

13
02.08.13 11:11
Für mich ist das hier die letzte große Wette,  die ich zu laufen habe und ich möchte diese erfolgreich zu Ende bringen. Eine andere Wette war leider nicht erfolgreich, doch das ist hier nicht von Wichtigkeit.  Vieles was ich hier in der Vergangenheit lesen durfte war  gut und verständlich geschrieben. Meine Erkenntnis aus all dem ist, es wird noch sehr lange dauern bis wir hier die Ernte einfahren können.
Wir brauchen noch sehr viel Zeit und genauso viel Geduld. Wer diese Zeit nicht aufbringen kann, diese Geduld nicht hat, ist hier in jedem Fall falsch investiert.
Seit einigen Handelstagen genieße ich die minimale Kurssteigerung, denn sie offenbart, dass das was ich oben geschrieben habe – Zeit und Geduld – die richtige Einstellung/ Investition ist. Kurzum, Bescheidenheit ist zwar eine Zier, doch hier kommen wir nicht weiter ohne ihr!
Ich wünsche den Usern ein sonnenreiches Wochenende.
Wo Angst herrscht verkriecht sich die Vernunft.
Antworten
rusi1:

von welchem betrag/ escrow

 
02.08.13 11:21
geht man ~ aus, wo mehrere banken und konten benötigt werden, damit das geld
sicher bleibt?

ich denke < als 50 cent
liege ich ganz falsch?
Antworten
KOMA80:

und nochmal

 
02.08.13 11:25
der kurs ist nicht "hochgezockt" oder "runtergedrückt". das sind hier minimale ausschläge!!! das ist stink normal! erst wenn hier 10% oder mehr am tag sind kann man davon ausgehen, dass er in eine richtung gedrückt/ getrieben wurde!
Antworten
Memory193:

Herrscher2 #23070

17
02.08.13 11:28
Sparer zahlen Banken-Crash: Die große Enteignung kommtSparer zahlen Banken-Crash: Die große Enteignung kommt

Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 15.04.13, 00:46 | Aktualisiert: 15.04.13, 07:48 | 253 Kommentare

Inhaber von Bank-Guthaben werden künftig bei Banken-Crashs rasiert. Still und leise hat die Politik den Schwarzen Peter an die Bürger weitergereicht und behauptet nun, es sei das Natürlichste der Welt, dass man sich über die Bonität seiner Bank erkundigen müsse. Was für eine Frivolität! Wie soll denn der normale Anleger oder ein kleines Unternehmen herausfinden, wie stabil die Hausbank ist? Die EU plant die größte Enteignungs-Welle der jüngeren Geschichte.

Sparer werden künftig an Banken-Rettungen beteiligt – und zwar ohne dass man sie vorher fragt: Eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass Zwangsabgaben wie in Zypern über das Wochenende abgebucht werden (hier).

Beim Treffen der EU-Finanzminister in Dublin sagte EU-Kommissar Michel Barnier, dass die Guthaben erst nach den Bank-Aktionären und den Kreditgebern von Banken rasiert werden.

Interessanterweise kommen die Sparer noch vor den nationalen Einlagensicherungs-Fonds, wie Barnier der Süddeutschen Zeitung erklärte. Und auch noch vor dem europäischen Rettungsschirm ESM, der eigentlich gar nicht für die Banken-Rettung vorgesehen ist.

Es ist erstaunlich, wie die Medien diesen Kulturschock als Selbstverständlichkeit darstellen – so, als wäre das immer schon klar gewesen. Das ZDF berichtete davon am Samstag im „Heute“-Journal in einem Nebensatz.

Als Erklärung dafür sagen Politiker und Banken nun, wie Wolfgang Schäuble in Dublin: Der Kunde muss sich eben informieren. Auch der DIHK assistiert: Man solle die Bonität seiner Bank regelmäßig prüfen (hier).

Die FAZ stellt das Ganze als logische und richtige Maßnahme dar. In einem „An die Sparer“ überschriebenen Kommentar urteilt die Zeitung:

Das ist logisch und richtig: Wer jemandem Geld leiht, der muss damit rechnen, dass dieses Geld weg ist, wenn der andere pleitegeht. Erst dann lässt er die nötige Vorsicht walten. Das gilt für jeden Kredit. Auch für den, den man seiner Bank gibt. Viele Menschen erkennen erst durch Zypern: Wer sein Geld auf ein Konto bei einer Bank legt, tut nichts anderes, als ihr Kredit zu geben. Er ist Gläubiger und damit ab jetzt potentiell gefährdet, wenn die Hausbank pleitegeht.

Bislang gab es in Zypern weder einen Massenansturm auf die Banken, noch sind Anleger verstört aus dem gesamten Euroraum geflohen. Das ist ein Glück, denn nur wer die Gläubiger zur Verantwortung zieht, kann hoffen, dass sie sich beim nächsten Mal genauer überlegen, wem sie ihr Geld geben oder wo sie ihr Konto eröffnen.

Tatsächlich ist die Aktion eines der größten Täuschungsmanöver der jüngeren Geschichte, das sich die durch die Schuldenmacherei ins Eck getriebenen Verursacher – Banken und Politiker – haben einfallen lassen.

Die Banken arbeiten weltweit auf Basis von Manipulationen und Verschleierung. Im Fall Libor wurde der Zinssatz über Jahre manipuliert. Die EZB manipuliert die Staatsanleihen. Der Goldpreis ist massiv manipuliert. Die ganze Derivaten-Bombe ist komplett undurchsichtig, weil nicht klar sein kann, wie Wetten ausgehen. Hinzu kommen jene Derivate, die noch nicht emittiert sind: Diese OTC-Produkte stehen in keiner Bilanz, stellen jedoch ein Milliarden-Risiko für den gesamten Banken-Sektor dar.

Hinzu kommt, dass der Finanzsektor derart miteinander verflochten ist, dass bereits die Schieflage einer einzigen Bank irgendwo auf der Welt reicht, um das ganze Kartenhaus zum Einsturz zu bringen (hier).

Durch permanente Übernahmen sind die Banken gewaltig gewachsen. Wo welches Risiko geparkt ist, weiß keiner mehr. Und nun soll der Kunde der bayerischen Hypovereinsbank (HVB) oder der Bank Austria neben den ohnehin schon undurchsichtigen Bilanzen seiner Bank auch noch die der italienischen Mutter UniCredit durchforsten? Der Chef dieser Bank hat jedenfalls gesagt, dass er es gut findet, wenn die Sparer zur Kasse gebeten werden (hier).

Umgekehrt fordert die EU die Abschaffung des Bargelds und die verpflichtende Führung von Giro-Konten. Sie verkauft das als „Grundrecht“ der Bürger?

Was wir hier erleben, ist eine europaweite Enteignung mit Ansage. Die Jagd auf die „Steuersünder“ an den Offshore-Plätzen dient nur dazu, den Leuten alle Wege zu versperren, dass sie ihr hart erarbeitetes Geld in Sicherheit bringen können (hier).

Die Unterstellung, es sei eben jeder selbst dafür verantwortlich, wo er ein Konto eröffnet, ist hanebüchen und schiebt in frecher Weise den normalen Kunden den Schwarzen Peter zu. Wie soll sich denn ein 75-jähriger Rentner, der seit Jahrzehnten bei einer Bank Kunde ist, heute kundig machen, ob diese Bank gefährdet ist? Was macht ein Unternehmen, das seinen gesamten Zahlungsverkehr inklusive der Lohnabwicklung über eine Bank durchführt, wenn diese Bank über Nacht explodiert, weil unbekannte Derivate aufgetaucht sind? Ist die Liquidität eines Unternehmens ab sofort die Spielmasse für die Exzesse an den Finanzmärkten? Kennen die EU-Politiker eigentlich den Unterschied zwischen Liquidität und Vermögen?

Als die großen Skandale mit Milliarden-Verlusten bei den Großbanken JPMorgan, UBS oder BNP Paribas aufflogen, sagten die Millionen-Vorstände, sie seien gänzlich überrascht von dem ach so unvorhersehbaren Versagen ihrer kriminellen Mitarbeiter. Die Manager wissen also nicht, was in ihren Instituten passiert – aber die kleinen Sparer sollen eine fachkundige Risiko-Abwägung vornehmen?

Vor allem aber: Wenn der Bank-Kunde, wie die Politik jetzt in moralischer Teflon-Manier verkündet, wirklich der Gläubiger einer Bank ist – wieso zahlt der Kunde dann Kontoführungsgebühren? Warum zahlt er für jede SMS, die er für eine TAN-Überweisung bekommt? Vor allem aber: Warum zahlt er dann 12 Prozent für seinen Dispo, bekommt aber so gut wie nichts, auch wenn er hunderttausende Euro auf dem Giro-Konto liegen hat?

Jedes Unternehmen hat schnell solche Beträge auf dem Konto: Wenn die Kunden zahlen, ist mehr drauf, wenn die Gehälter abgehen, muss das Geld auf dem Konto sein. Wie können sich Politik und Banken erdreisten, in diesen Kreislauf einzugreifen, mit der aberwitzigen Behauptung, es sei jeder selbst schuld, wenn er Geld auf der Bank hat? Sollen die Unternehmen vielleicht im Wochen-Rhythmus die Bank wechseln? All ihre Rechnungen und Angaben mit der Kontoverbindung vielleicht zehnfach erneuern?

In der EU herrscht die blanke Panik. Die Politiker geben sich nicht mehr die Mühe, das zu verbergen. Die harte Diskussion um die Einführung einer europäischen Einlagensicherung zeigt: Wer glaubt, dass sein Bank-Guthaben unter 100.000 Euro sicher ist, wird jetzt schon getäuscht. Wenn dem nämlich so wäre, bräuchte man keine europaweite Einlagensicherung. Diese wird gerade vehement von der EU gefordert, vor allem im Hinblick auf die deutschen Sparer (hier).

Tatsache ist: Wir erleben das Endspiel eines völlig aus der Kontrolle gelaufenen Pokers, bei dem Politik und Banken zu gleichen Teilen die Verantwortung tragen.

Aber die Schuldigen haben sich entschlossen, jenen das Geld per Abbuchung aus der Tasche zu ziehen, die faktisch nicht mehr in der Lage sind, rational begründete Entscheidungen zu treffen. Diese Enteignung geschieht durch eisenharte Zwangsmaßnahmen. Es gibt kein Entrinnen für den Bank-Kunden.

Dass dieser als Steuerzahler doppelt geschröpft wird, ist hier fast schon Nebensache: Denn natürlich kommen Einlagensicherung und ESM auch vom Geld der Bürger. Man muss sie nur einmal Kunden und dann Steuerzahler nennen.

Die sozialen Folgen werden unabsehbar sein. Denn die Reichen können sich auf ihre Güter zurückziehen. Sie werden den Ferrari sparsamer einsetzen, weil das Benzin teurer wird.

Aber die Rechnung zahlen jene existentiell, die das ganze wirtschaftliche Leben erst möglich machen: Kleine Unternehmen, Handwerker, Ärzte, Freiberufler, Rentner.

Die angekündigte Enteignung wird nach dem Modell Zypern verlaufen. Allerdings können sich die Zyprioten glücklich preisen, dass sie nur das Versuchskaninchen waren. Wenn sie etwas Glück hatten, konnten sie rechtzeitig reagieren – natürlich nur mit den entsprechenden Insider-Informationen (hier).

Die europaweite Enteignung wird perfekt funktionieren. Das Ende der Schuldenkrise wird ein endloser Schrecken für diejenigen sein, die geglaubt haben, dass sie über ihr Eigentum so verfügen können, wie es die Europäischen Grundrechte behaupten.

Wir steuern auf einen rechtlosen Zustand in Europa zu.

Und der wird richtig teuer für jene, die geglaubt haben, die Banken seien ihre Dienstleister, und die Politiker ihre Fürsprecher.

Die Bürger Europas werden verraten und verkauft.

Mit Ansage.

Quelle:
deutsche-wirtschafts-nachrichten.…comment-page-1/  
Antworten
Memory193:

.......und dazu ist noch folgendes....

9
02.08.13 11:30
Dispo-Pfändung zulässig
Sofern ein Schuldner bereits mittels Überweisungsauftrag oder Auszahlungsverlangen über einen vertraglich vereinbarten Dispositionskredit verfügt hat, ist die Pfändung dieser Forderungen gegen die Bank auch im voraus zulässig. (Leitsatz des Bearbeiters) (weiterlesen …)
www.urteilsrubrik.de/wp-content/p…mg/wpsf-img.php

Auch bei scheinbar mittellosen Schuldnern kann noch erfolgreich gepfändet werden. Dies jedenfalls ist dem Urteil des BGH zur Zulässigkeit der Pfändung in die sog. offene Kreditlinie zu entnehmen. In seinem Urteil vom 29.03.2001 hat der IX. Senat entschieden, dass die Form der Pfändung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. In dem Fall hatte ein vermeintlich mittelloser Schuldner trotz mangelndem positiven Guthaben seiner Bank Überweisungsaufträge erteilt bzw. Barbeträge zur Auszahlung verlangt, die diese auch ausführte. Da u.a. das Finanzamt Gläubiger des Anweisenden war, pfändete dies sämtliche Forderungen, die der Schuldner aufgrund seiner Anweisungen gegen seine Bank hatte. Der BGH entschied, dass diese Form der Pfändung zulässig sei, da mit dem Abruf des vereinbarten Kredits ein Rechtsanspruch auf Zahlung gegen die Bank entstehe, der wie jede andere Forderung pfändbar ist. Dass der Schuldner das „Guthaben“ nicht zugunsten des Vollstreckungsgläubigers abgerufen habe, stehe der Pfändungsmaßnahme nicht entgegen, da es dem Schuldner nicht gestattet sei, einen Teil seines Vermögens der Zwangsvollstreckung zu entziehen. Die Befürchtung, dass der Schuldner durch die Zulässigkeit solcher Pfändungen in die Insolvenz getrieben werde, wies der BGH zurück.

Insolvenzreif sei der Schuldner erst, wenn die Bank ihn nicht mehr mit Geldmitteln versorgt, weil sie ihn nicht mehr als kreditwürdig ansieht, was nicht zwingend Folge einer Pfändung in die „offene Kreditlinie“ ist. Sollte dies dennoch geschehen, führt der BGH weiter aus, so erscheine es nicht unter allen Umständen wünschenswert, wenn ein sich am Rande der Insolvenz bewegendes Unternehmen nur mit Hilfe von debitorisch geführten Konten am Leben erhalten und somit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verzögert wird. Entscheidende Punkte für die Zulässigkeit der Pfändung in die „offene Kreditlinie“ ist allerdings, dass der Schuldner bereits anderweitig über seinen Dispositionskredit verfügt hat und dass es sich eben gerade um einen vertraglich vereinbarten Dispositionskredit handelt. Duldet die Bank lediglich die Kontoüberziehung, so eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1985, ergibt sich daraus kein pfändbarer Anspruch gegen die Bank.

BGH, Urteil vom 29.03.2001 – Az: IX ZR 34/00  
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