Stück Papier.
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Sobald der LT etwas lukreiert , wird das auf die Escrows gutgeschrieben. Man kann
diese Gutschrift sofort rausnehmen oder auch nicht. Wenn man es drinnen läßt, ist
es praktisch Workingkapital, das es der WMIH erleichtert , die NOLs umzusetzen.
Aber auch wenn man das gesamte Geld rausnimmt, bleiben die Escrow bestehen.
Und es kann jederzeit wieder was draufkommen, wenn wieder etwas erstritten wird.
Dafür mußten wir ja den W-8BEN ausfüllen,
Falscher gehts nun wirklich nicht mehr.
Also nochmals.
1. Der liquidating trust und WMIH sind zwei komplett verschiedene Läden. Es ist NICHT so dass da von einem zum anderen was hinfließt oder wegfließt.
2. Wenn der "LT etwas lukriert", dann wird das dem Waterfall gutgeschrieben. Bis zu den "escrows" ist es da noch ein weiter Weg.
3. Aber wenn der LT hinreichend viel "lukriert" würden die escrows in LTIs gewandelt werden, und auf diese könnte eine Ausschüttung erfolgen, zuerst mal nicht Cash sondern runoff notes.
4. Man kann sich NICHT aussuchen ob man es "drinnenläßt" oder nicht.
5. Der einzige Zweck des W8-BEN war es, in dem Fall dass (a) etwas ausgeschüttet würde, und (b) Teile dieser Ausschüttung aus Zinserträgen die der LT während der Dauer seines Bestehens erwirtschaftet hat, bestehen, auf diese Erträge keine Quellensteuer in USA zu zahlen. In Deutschland müsste man diese Erträge ggf. aber natürlich schon versteuern.
...wäre es nach meiner bank gegangen, wäre kein formular mitgeschickt worden...
Ich möchte vorausschicken, dass sich bitte keiner zu diesem Zeitpunkt über diese Angelegenheit Sorgen machen sollte. Es lohnt nicht. Sehr wahrscheinlich spielt es ohnedies keine Rolle, und wenn doch, dann geht es um minimalste Beträge, weil der LT ja gar nicht soviele Zinserträge haben kann.
Aber, aus akademischem Interesse, nochmal die W8Ben-Problematik.
Das Ding ist hier, dass die Banken zu dem Zeitpunkt damals noch gar nicht verstehen konnten, was der Sinn des Formulars hier ist. Es ist so: wer ein Depot hat, auf dem gewisse amerikanische Erträge zufließen, muss sich von bestimmten Quellensteuern freistellen lassen. Dazu dient das W8Ben. Bei manchen Banken ist es notwendig eins auszufüllen, bei anderen vielleicht nicht, das dürfte der Erfahrung von wolle entsprechen. Das ist aber nicht der eigentliche Punkt. Das gilt alles nur, solange sich das Ganze auf dem Depot abspielt.
Sobald aber die "escrows" in LTIs umgetauscht werden, spielt sich nichts mehr auf dem Depot ab. Dann ist die Bank RAUS aus der Sache, und kann daher auch gar nicht "etwas für jemand machen". Die Escrows werden dann ausgebucht, und man wird namentlich beim LT erfasst. Die WAHUQ-Inhaber haben das schon hinter sich. Bei den Equity escrows wird es nur passieren, wenn der LT hinreichend viel erwirtschaftet.
DANN ist sozusagen der LT "die neue Depotbank", welche Erträge abrechnet, und der LT braucht in dieser Eigenschaft von den LTI-Inhabern aus dem Ausland die W8-BEN Formulare. Das läßt sich bei KEINER Bank umgehen, weil, wie schon gesagt, die Bank zu diesem zukünftigen Zeitpunkt aus der Sache raus ist.
Hoffe es war verständlich. Aber nochmal: DARÜBER braucht man sich heute wirklich keine Sorgen machen!
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