Comroad-Emissionsbanken geraten in Erklärungsnot
Der Betrugsfall Comroad bringt nicht nur den Wirtschaftsprüfer des Telematikunternehmens in Bedrängnis. Den an der Emission beteiligten Kreditinstituten Concord Effekten und Hauck & Aufhäuser drohen möglicherweise Prospekthaftungsklagen. Das meldet die Financial Times Deutschland'. Geprellte Anleger könnten Schadensersatz fordern, wenn sich herausstellt, dass ihnen im Börsenprospekt wesentliche Informationen vorenthalten wurden.
Eine Sonderprüfung der Nürnberger Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner hatte ergeben, dass der Hauptgeschäftspartner von Comroad, die Hongkonger VT Electronics Ltd., gar nicht existiert. Von den für 2001 ausgewiesenen Umsatzerlösen von 93,6 Mio. Euro konnten nur 1,3 Mio. Euro nachgewiesen werden. Die am Neuen Markt notierte Comroad-Aktie war daraufhin deutlich eingebrochen, legte am Freitag aber wieder um knapp 15 Prozent auf 0,31 Euro zu.
Bereits in der Bilanz des Jahres 1998, auf der der Emissionsprospekt beruht, wird die nicht existierende VT Electronics als einer von insgesamt zwei Auftragsproduzenten genannt, mit denen Comroad offenbar reichlich Geschäft abgewickelt hatte. Ende 1998 beliefen sich die Comroad-Verbindlichkeiten gegenüber VT auf 2,8 Mio. DM oder 67 % der Bilanzsumme. Im November 1999 war Comroad an die Börse gegangen.
Auf die Idee, die Existenz des Hauses in Hongkong zu überprüfen, kamen damals aber weder Prüfer noch Emissionsbanken. Rechtsanwalt Stephan Hutter von der Kanzlei Shearman & Sterling sagte, bei wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen müsse genauer geprüft werden, um welche Gesellschaft es sich handelt - auf jeden Fall aber, ob der Geschäftspartner existiert. Anderenfalls haften die Banken für die Vollständigkeit des Prospektes. Anleger könnten von den Banken Entschädigung bis hin zum vollständigen Verlustbetrag einklagen, sagte Hutter.
Die beteiligten Institute räumen jedoch kein Fehlverhalten ein. "Grundlage der Börseneinführung war eine sorgfältige Prüfung ('Due Diligence')", teilte Concord am Freitag mit. Bei dieser Prüfung hätten sich keinerlei Anzeichen für vorgetäuschte Umsätze oder ähnliche Unregelmäßigkeiten ergeben.
Dirk Lahmann, Geschäftsführer der für den Börsengang zuständigen Hauck-&-Aufhäuser-Tochter, sagte: "Wir sehen keinen Anlass für Prospekthaftungsansprüche." Die Verhältnisse seien sorgfältig geprüft worden. (as)
[ Montag, 15.04.2002, 08:34 ]

bye peet
Der Betrugsfall Comroad bringt nicht nur den Wirtschaftsprüfer des Telematikunternehmens in Bedrängnis. Den an der Emission beteiligten Kreditinstituten Concord Effekten und Hauck & Aufhäuser drohen möglicherweise Prospekthaftungsklagen. Das meldet die Financial Times Deutschland'. Geprellte Anleger könnten Schadensersatz fordern, wenn sich herausstellt, dass ihnen im Börsenprospekt wesentliche Informationen vorenthalten wurden.
Eine Sonderprüfung der Nürnberger Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner hatte ergeben, dass der Hauptgeschäftspartner von Comroad, die Hongkonger VT Electronics Ltd., gar nicht existiert. Von den für 2001 ausgewiesenen Umsatzerlösen von 93,6 Mio. Euro konnten nur 1,3 Mio. Euro nachgewiesen werden. Die am Neuen Markt notierte Comroad-Aktie war daraufhin deutlich eingebrochen, legte am Freitag aber wieder um knapp 15 Prozent auf 0,31 Euro zu.
Bereits in der Bilanz des Jahres 1998, auf der der Emissionsprospekt beruht, wird die nicht existierende VT Electronics als einer von insgesamt zwei Auftragsproduzenten genannt, mit denen Comroad offenbar reichlich Geschäft abgewickelt hatte. Ende 1998 beliefen sich die Comroad-Verbindlichkeiten gegenüber VT auf 2,8 Mio. DM oder 67 % der Bilanzsumme. Im November 1999 war Comroad an die Börse gegangen.
Auf die Idee, die Existenz des Hauses in Hongkong zu überprüfen, kamen damals aber weder Prüfer noch Emissionsbanken. Rechtsanwalt Stephan Hutter von der Kanzlei Shearman & Sterling sagte, bei wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen müsse genauer geprüft werden, um welche Gesellschaft es sich handelt - auf jeden Fall aber, ob der Geschäftspartner existiert. Anderenfalls haften die Banken für die Vollständigkeit des Prospektes. Anleger könnten von den Banken Entschädigung bis hin zum vollständigen Verlustbetrag einklagen, sagte Hutter.
Die beteiligten Institute räumen jedoch kein Fehlverhalten ein. "Grundlage der Börseneinführung war eine sorgfältige Prüfung ('Due Diligence')", teilte Concord am Freitag mit. Bei dieser Prüfung hätten sich keinerlei Anzeichen für vorgetäuschte Umsätze oder ähnliche Unregelmäßigkeiten ergeben.
Dirk Lahmann, Geschäftsführer der für den Börsengang zuständigen Hauck-&-Aufhäuser-Tochter, sagte: "Wir sehen keinen Anlass für Prospekthaftungsansprüche." Die Verhältnisse seien sorgfältig geprüft worden. (as)
[ Montag, 15.04.2002, 08:34 ]

bye peet