Die EU-Kommission knöpft sich internationale Banken vor: 16 Institute sollen sich bei den berüchtigten Kreditausfallversicherungen abgesprochen haben. Auch die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören zu den Zielen der Wettbewerbshüter.
Brüssel - Die EU-Kommission verdächtigt die Commerzbank , die Deutsche Bank und 14 weitere führende Geldinstitute, beim Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS) gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben.
Die Behörde hat eine Untersuchung eingeleitet, ob die Banken illegale Absprachen mit dem führenden Datenlieferanten Markit getroffen und eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben. Das teilte die Kommission am Freitag mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Finanzinformationen im CDS-Markt kontrolliert würden.
Beide deutschen Institute wollten sich bislang nicht äußern. Neben ihnen richtet sich das Verfahren unter anderem gegen JP Morgan, die Bank of America , Barclays , und BNP Paribas .
Die oft undurchsichtigen Absicherungsgeschäfte über CDS sind seit der Finanzkrise berüchtigt. Mit ihnen werden Ausfallrisiken von Anleihen oder Krediten - auch von Staaten - gehandelt. Im Zuge der Schuldenkrise in der Euro-Zone hatte es auch den Vorwurf gegeben, der CDS-Markt habe Spekulationen gegen finanzschwache Mitgliedsländer wie etwa Griechenland verstärkt.
Den Banken drohen Bußgelder und Auflagen
Eine zweite Untersuchung gegen neun Institute, darunter ebenfalls die Deutsche Bank, wurde eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, die Banken würden von der europäischen Clearing-Stelle ICE bevorzugt behandelt und Wettbewerber dadurch verdrängt.
"Mangelnde Markttransparenz kann zu missbräuchlichem Verhalten führen und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erleichtern. Ein Eingreifen der Kommission ist daher geboten", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.
Falls die Kartelljäger ihre Vorwürfe beweisen können und eine förmliche Entscheidung treffen, drohen den beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wird aber üblicherweise nicht ausgeschöpft. Möglich sind auch EU-Auflagen für die Geschäfte. Absprachen zum Schaden von Kunden, Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU streng verboten.
cte/dapd/dpa
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