Guten Morgen,
ich bin recht neu hier, kleinstaktionär und bin, was mein Wissen um die Begebung junger Aktien auch im Hinblich im Umgang mit Bezugrechten in dieser Art, sehr jungfräulich.
Da hab ich nu ungefragt neulich Bezugsrechte erhalten und erstmal ne fette Gebühr bezahlen dürfen.
Gemessen daran was diese Aktien mal gekostet haben zzgl. dieser Gebühr (anteilig) gegenüber dem aktuellen Kurs werden die Aktien schier unverkäuflich. Sollte es da nicht Sinn machen auf den 13.4. zu warten und durch einen möglichen niedrigen - am aktuellen Marktkurs orientierten Bezugspreis zu wandeln?
Das ganze vor dem Hintergrund durch den evtl. niedrigen Bezugspreis den ursprünglichen zu hohen Einstandspreis der vorhandenen Aktien zu reduzieren.
Da in der Information kein Bezugspreis genannt wurde sondern nur der max. Betrag von 5,467€ wäre die Ausübung des Auftrags ja sowas wie russisch Roulette oder gibt es Regularien zum Käuferschutz.?
Es wäre ja blöd wenn der Kurs z.B bei 5,10€ stehen würde und man plötzlich den max. Preis zahlen sollte.
Ich habe irgendwo gelesen man solle den alten Bestand verkaufen und vom Gewinn dann zu wandeln.
Aber bei ohnehin Verlust ist das auch nicht machbar.
Wenn man den aktuellen Kursverfall betrachtet frag ich mich wer denn die Massen von Aktien kauft wo daoch im allgemeinen von Verwässerung gesprochen wird. Welchen Vorteil hat der Käufer?
Ferner hab ich gelesen und wenn ich das auch noch richtig verstanden habe,
soll diese Pflichtwandlung zweimal Geld kosten.
Eimal beim Wandeln der Bezugsrechte in diese CoMen und später nochmal bei der Wandlung in Aktien.
Aber wenn da so sein sollte was macht das Wandeln der Bezugsrechte dann für Sinn?
Ist es dann nicht günstiger, für wen auch immer, die Kurse abstürzen zu lassen und Billigst einzukaufen?
Würde für mich bedeuten - ich lasse die Bezugsrechte verfallen und warte auf ganz kleine Kurse und kaufe am Markt?
Oder denke ich da vielleicht völlig falsch.
Hat jemand vielleicht eine Meinung aus der ich verstehe was hier gerade geschieht
Danke