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Meldung des Tages: VIVI sprengt den Markt: Diese Innovation begeistert deutschen Top-Experten!

Cobracrest - die Renaissance!


Beiträge: 97
Zugriffe: 7.039 / Heute: 5
Cobracrest kein aktueller Kurs verfügbar
 
steffen71200:

das es auch anders geht, sieht man hier:

 
13.07.06 14:10
gell smex?

Cobracrest - die Renaissance! 46746
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smex:

steffen...

 
13.07.06 14:20
wenn das so ist, dann nichts wie weg von "sparbuch ohne zinsen wäre wunderbar" drillisch, sonst kannst du die aktie zu ek verkaufen...

und...wenn due es genau haben willst...mache auch einen depotauszug für dich...

you punk lost!!!...
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Cobracrest - die Renaissance! 46748
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steffen71200:

dank nochmehr wertloser aktien?

 
13.07.06 14:24
sprich gratisaktien- richtig? sonst wärest du wohl im ganzen x2 !

viel spass mit deiner clubberwortmarkenperle! bye

s.
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smex:

hallo...gehts?

 
13.07.06 14:43
man...erstmal, kannst ja gut rechnen...gut, daß du nicht mein finanzverwalter bist...

und zweitens, du bist so naiv...du weiß ja...cobra kann man auch mal shorten...auch damit kann man gewinnen...oder?

aber ich weiß, für dich muss eine aktie nur im plus sein um damit geld zu machen...sorry
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steffen71200:

ja bei mir machen

 
13.07.06 14:50
aktien nur geld, wenn sie im plus sind! daran ist m.E. auch nichts sehr ungewöhnlich, ich weiss, dass das bei dir anders ist.

wolltest du nicht finanzverwalter, fondsmanager werden? mach erst di schule fertig, dann klopfst du bitte wieder an.



(Verkleinert auf 72%) vergrößern
Cobracrest - die Renaissance! 46750
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spatenpauli:

Jeden Tag...

 
13.07.06 15:10
... gibt es Neulinge hier die viel lesen und nie selbst posten und die fallen dann herein auf diese Schönschreiberei die oft wider besseren Wissens hier betieben wird.
Die Banken leiten diese Pseudoangebote schon mit den entsprechenden Hinweisen wie "Wir sind verpflichtet Ihnen diese Angebot weiterzuleiten..." und "Der Anbieter ist nicht verpflichtet..." usw, an den Kunden weiter. Aber davon liest man hier nichts. Nein es wird absolut bis zuletzt davon ausgegangen das die Übernahme zustande kommt und Neueinsteiger werden gnadenlos in die Scheiße gezogen. Das läßt sich durch nichts entschuldigen auch nicht mit "jeder ist für sich selbst verantwortlich" usw.
Okay, könnte mich schon wieder aufregen...

Ciao Spaten

 
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smex:

Stille Wasser sind tief

 
13.07.06 16:00
Pepsico überrascht positiv

Pepsico, der zweitgrößte Erfrischungsgetränkeanbieter der Welt, hat im zweiten Quartal und in den ersten sechs Monaten 2006 dank eines starken internationalen Geschäfts und solider Zuwachsraten in allen Geschäftsbereichen hohe Gewinne verbucht.

Der Hauptkonkurrent von Coca-Cola profitierte im Getränkebereich nicht zuletzt von stärkerer Nachfrage nach stillen Getränken. Die Gesellschaft ist mit seiner Frito-Lay-Sparte der globale Branchenführer bei Knabbergebäck und verfügt über die expandierende Nahrungsmittelsparte Quaker Foods. Auch diese Bereiche legten kräftig zu.  
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smex:

übernahme?

 
13.07.06 16:03
cobra wäre für so eine firma wie pepsi eine super kleine ergänzung...und somit ein übernahmekandidat...
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smex:

bessere stimmung für cobra

 
13.07.06 16:12
nur 4 transaktionen(alle kaufaufträge) in frankfurt und das bei super dünnen umsätze...hmm, das gefällt mir, ich denke, die schweine sind draußen, cobra kann ab jetzt endlich nur steigen...ganz langsam wird sich cobra erholen...
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steffen71200:

smex,

 
13.07.06 16:32
clubber europe ist dir ein begriff?
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smex:

um es klar zu stellen

 
13.07.06 16:56
die übernahme von carlyle war und ist betrug...das wird sicher konsequenzen haben.
so etwas darf in deutschland nicht mehr vorkommen.

die gratisaktien haben nichts mit dem betrug zu tun. es wurden ganz einfach angeboten, in dem "gratis-aktien-vertrag" steht nichts davon, daß damit sämtliche ansprüche bezüglich alt-aktien-angebot aufgehoben werden.

cobracrest selbst könnte viel mehr wert sein als zurzeit an der börse. wir warten mal die zahlen ab.

mich und ich denke die meisten hier interessieren nicht cobracrest, sondern, rein nur das angebot zu 5,23. deshalb haben wir cobracrest gekauft.

eine klage ist nur dann sinnvoll, finanziell tragbar und letzendlich möglich, wenn mehr als 50 personen klagen. die gesetzgebung in deutschland ist daran schuld, daß solche geschäfte in dem "zivilizierten" land möglich sind. bafin hätte von anfang an das angebot untersagen müssen und die staatsanwaltschaft dessen veröffentlichung auf der seite bestraffen.
es ist nichts geschehen, so haben die meisten hier angenommen, das alles rechtens ist.
nun, bafin zu verklagen - no chance. das haben die meisten anwälte gesagt, mit denen ich gesprochen habe. ich sehe es anders.

das sind die anklagepunkte.

cobracrest - kursmanipulation, grobe fahrläßigkeit und betrug, unter anderem über die internetseite. angebot wurde ohne überprüfung auf gesetzliche richtigkeit veröffentlicht um den kurs zu beeinflussen.

bafin + staatsanwaltschaft - grobe fahrläßigkeit und verdächtige trägheit, die staatsanwaltschaft hat nichts gegen die bande unternommen, trotz anzeigen und zeitungsartikeln.

carlyle - kursmanipulation und betrug, durch namenähnlichkeit, falsche versprechungen und falsche angaben.

ich habe es mir ab jetzt vorgenommen, wenn hier nichts unternommen wird, seitens staatsanwaltschaft, um die betrüger von neefe, rieß, häusler und d'angelo nicht in den knast gehen, den deutschen statt wie es nur geht zu verarschen, bis ich mein cobra-geld wieder habe.

cobra, deutschland...wir kriegen dich schon.
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#62

smex:

das ist neu...bafin hat schwachstelle erkannt

 
13.07.06 18:37
und wieder ist von neefe cleverer als bafin und die ganze klicke.
warum stellt man juristen bei bafin ein? warum haben die studiert? warum haben wir eine finanzaufsicht?

die möglichkeit einer klage gegen bafin ist hiermit mmnach bewiesen.
die haben die hose voll.

www.bafin.de/verkaufsprospekte/hinweis_060530.htm

Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweis zum Prospektrecht
--------------------------------------------------

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist Emittenten, die nicht als Kreditinstitut zu qualifizieren sind und die vor dem 01. Juli 2005 im Inland Verkaufsprospekte für Wertpapiere nach dem seinerzeit geltenden VerkProspG veröffentlicht haben, darauf hin, dass gem. § 18 Abs. 2 Satz 3 VerkProspG mit Ablauf des 30. Juni 2006 eine Anwendung des VerkProspG in seiner bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung nicht mehr in Betracht kommt.

Demzufolge ist das öffentliche Angebot solcher Wertpapiere ab dem 01. Juli 2006 nicht mehr zulässig, für die lediglich nach dem VerkProspG in seiner bis zum 30.06.2005 geltenden Fassung die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts von der BaFin gestattet worden ist. Wer derartige Wertpapiere nach dem 30. Juni 2006 weiterhin öffentlich anbietet, handelt ordnungswidrig nach § 30 Abs. 1 Ziff. 1 WpPG, da die Wertpapiere angeboten werden, ohne dass eine Prospekt nach dem WpPG veröffentlicht worden ist.
Antworten
Chartsurfer:

smex

 
13.07.06 19:13
jetzt kommen auch noch "politische/fremdenfeindliche" Statements von Dir?????????

Neben dem ganzen unerträglichen BlaBla, was du hier in Sachen CC schon von dir gegeben hast verfährst du jetzt offenbar nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, labert es sich gänzlich ungeniert" ?!!!!!!!!!!!!!!!

Du "hast einen an der Waffel" - die Beweise lieferst du mit jedem deiner Sätze aufs Neue !!! :-(
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steffen71200:

chart, meine frage hat er auch nicht beantwortet..

 
13.07.06 21:19
was weiss der typ überhaupt über CC?

s.
Antworten
smex:

BaFin verklagen...

 
13.07.06 21:33

Ich denke, man kann sich auf diese sache berufen bei einer eventuellen klage:

Prospekte für Wertpapiere
Prospekte sind für den Schutz der Anlegerschaft unentbehrlich. Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier informiert werden. Werden sie nicht ausreichend aufgeklärt, sind spätere Haftungsansprüche und Klagen gegen den Emittenten der Wertpapiere nicht auszuschließen.

Vom 1. Januar 1995 bis zum 30. April 2002 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte von Wertpapieren, für die eine Zulassung zum amtlichen oder geregelten Markt nicht beantragt wurde. Mit dem Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 gingen die Aufgaben des BAWe auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 1. Mai 2002 über und wurden von dieser fortgeführt. Schließlich wurde mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung vom 01.Juli 2005 der BaFin über die Prüfung von Prospekten für öffentliche Angebote von Wertpapieren hinaus nun auch die zentrale Zuständigkeit für die Billigung von Prospekten für solche Wertpapiere übertragen, für die eine Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt werden soll.

Die Prospekte sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12 in 60439 Frankfurt am Main, im Original oder in elektronischer Form (über die
Melde- und Veröffentlichungsplattform - MVP) zu hinterlegen. Die BaFin macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internetseite für jeweils zwölf Monate zugänglich. Dieser Bereich ist noch in Arbeit.

↑ Inhaltsverzeichnis


Grundsätzliches zum Billigungs- und Hinterlegungsverfahren
In Deutschland ist vor dem öffentlichen Angebot von Wertpapieren und vor der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt ein Prospekt zu veröffentlichen.

Um dem Anleger Gelegenheit zu geben, sich über die angebotenen Wertpapiere und deren Emittenten zu informieren, muss der Prospekt unverzüglich nach der Billigung, spätestens aber einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot der Wertpapiere oder der Einführung der Wertpapiere in den organisierten Markt veröffentlicht werden. Der Prospekt darf erst dann veröffentlicht werden, wenn er von der BaFin gebilligt wurde. Ein Exemplar des Prospekts ist vor der Veröffentlichung bei der BaFin zu hinterlegen.

Rechtliche Grundlagen dafür sind das
Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die
Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 vom 29.04.2004 (EU-ProspektVO) .

Hierdurch weitgehend bzw. vollständig abgelöst wurden die bisherigen Regelungen zu Verkaufsprospekten im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkprospG) und der Wertpapier-Verkaufsprospekt-Verordnung (VerkProspV). Die zur Konkretisierung der Pflichten nach diesen Vorschriften von der BaFin herausgegebenen Bekanntmachung zum Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz und zur Wertpapier-Verkaufsprospekt-Verordnung vom 6. September 1999 sind auf das neue Rechtsregime nicht weiter anzuwenden.

Mit dem Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden die Aufsichtsbefugnisse der BaFin zum 01. Juli 2005 erweitert. Seitdem überprüft die BaFin regelmäßig innerhalb von zehn Werktagen Prospekte auf Vollständigkeit und auf innere Widerspruchsfreiheit, die so genannte ,Kohärenz'. Eine bonitätsmäßige Überprüfung oder Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit erfolgt nicht. Allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt hinterlegt und veröffentlicht wurde, kann also nicht auf die Seriosität der angebotenen Anlage oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.

Gelegentlich werben Anbieter mit Aussagen wie "Prospekt bei der BaFin hinterlegt". Die BaFin missbilligt diese Art der Werbung ausdrücklich, denn sie gibt keinerlei Aufschluss über die Qualität des Angebotes bzw. des Anbieters, sondern erweckt den Eindruck, die Bundesanstalt habe die Emission mit einem Gütesiegel versehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Bei Verstößen gegen das Wertpapierprospektgesetz kann die BaFin Sanktionen verhängen. So kann die BaFin die Veröffentlichung eines Prospekts bzw. das öffentliche Angebot von Wertpapieren untersagen. Diese Befugnisse bestehen dann, wenn trotz entsprechender Pflicht kein Prospekt veröffentlicht wird oder ein Angebot von Wertpapieren ohne vorherige Billigung eines Prospekts durch die BaFin erfolgt. Um eine wirksame Durchsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten, bestehen Auskunftsrechte sowie das Recht, die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Darüber hinaus kann die BaFin bei Zuwiderhandlungen Bußgelder bis zur Höhe von 500.000 Euro verhängen.

↑ Inhaltsverzeichnis

Frist und Form der Veröffentlichung des Prospekts
Die Veröffentlichung des Prospektes muss spätestens einen Werktag vor Beginn des öffentlichen Angebots oder der Einführung der Wertpapiere in den organisierten Markt erfolgen. Der Samstag gilt als Werktag.

Beispiel: Bei einer Veröffentlichung an einem Montag können frühestens am Dienstag die Wertpapiere öffentlich angeboten werden. Der Prospekt oder die Hinweisbekanntmachung, wo der Prospekt veröffentlicht wird, ist in einer oder mehreren Wirtschafts- oder Tageszeitung/en, die in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen das öffentliche Angebot unterbreitet oder die Zulassung zum Handel angestrebt wird, weit verbreitet sind, zu veröffentlichen.

Der BaFin ist eine Mitteilung über die Veröffentlichung zu übersenden. Die Nichteinhaltung dieser Veröffentlichungspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der BaFin bußgeldrechtlich geahndet werden kann.

http://www.bafin.de/verkaufsprospekte/prosp_050701.htm

Antworten
steffen71200:

wird nun einer wach?

 
13.07.06 22:17

du hast das prospekt doch nie vermisst! hast blindlinks auf die 5.23 gepocht und nun viel spass mr. 300%   lollllllololololo

 

bußgeldrechtlich geahndet   lollllllolololol  was hast du davon???????

 

s.

Antworten
smex:

steffen

 
13.07.06 23:28

ich meine, hier eine ganz gewaltige lücke im gesetz, die von carlyle und die cc-mafia ausgenutzt wurde.

was nun?

woher soll ich wissen, daß die juristen deutschlands so dumm und nicht in der lage sind, nach über 400 jahre börse, mich von solchen betrügern zu schützen?

vielleicht meldet sich hier mal ein jurist oder gar anwalt, der etwas dazu sagen kann.

mich stört nicht, daß ich geld verliere, das gehört zum geschäft, mich stört aber ein geplannter betrug der bußgeldrechtlich geahndet  wird.

das ist deutschland heute, ein untergehendes land voller toleranter menschen. mich kotzt es an, wenn alle hier das system ausnutzen und das finanzamt mir, als deutscher, wegen 0,15eur ein schreiben schickt, daß ich die berechnung der umsatzsteuer nochmal überprüfen soll.

das ist ein scheiß land. ich bin froh, daß ich seit einiger zeit mehr im ausland als in deutschland lebe...ab nächsten jahr, bin ich carlyle...ich wandere aus wegen der übernahme...

Antworten
Chartsurfer:

steffen

 
14.07.06 09:02
der ist doch Teil der Mafia ... und spielt sich jetzt auch noch auf!

Hat alle verdammt und für blöd verkaufen wollen, die alles schon vorher geahnt haben - wie gesagt, für mich ist er einer von denen, und nichts anderes!
Antworten
smex:

ja, chartsurfer

 
14.07.06 09:22
und du bist der superman, jesus von ariva, der alle retten will...
Antworten
steffen71200:

wieviel hast du verloren seit der ersten warnung? o. T.

 
14.07.06 09:27
Antworten
Chartsurfer:

nein smex

 
14.07.06 09:40
Typen wie dich will ich nicht retten, aber arme Kleinanleger vor Manipulatoren wie dir schützen!


Was macht eigentlich deine Garage aus Glas?
Wahrscheinlich das selbe, wie dein Hirn aus Zuckerwatte!
Antworten
steffen71200:

chart eines global players

 
14.07.06 10:33
erbitte pro-argumente!

(Verkleinert auf 93%) vergrößern
Cobracrest - die Renaissance! 46834
Antworten
steffen71200:

16 cent, völlig überteuert die lizenzklitsche... o. T.

 
14.07.06 17:00
Antworten
smex:

wenn 150 mio umsatz stimmen...

 
14.07.06 23:13
kann man qs communications als grobe vergleich

http://www.ariva.de/qs%20communications%20%28qsc%29-aktie

heranziehen...nun warten wir mal die genauen zahlen (gewinn/verlust) ab...auch aixtron wäre ein anhaltspunkt, wobei aixtron noch in der verlustzone ist...

der kurs müsste auf jedenfall bei über 3 euro liegen...

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